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[Sammelthread] Zwischenprüfung Herbst 2009
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TanjaVIP
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:27
Bei der 50 hab ich auch die 5 !!!
Wieso ist denn bei der 53 der 21 oder 22.??
Ich hab den 19. aber das ist auch irgendwie falsch, oder? Muss ne Kündigung nicht immer zum Ende des Monats sein................?!!!!?
Jule_H
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:27
Also laut meinen und euren Ergebnissen könnte es gerade noch ne 3 werden,wenn ich Glück hab: :(
hab kein Bock mehr.
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2009 16:32
Zur JAV:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend_und_Auszubildendenvertretung
Passive Wahl - Welche Personengruppe darf sich zur Wahl aufstellen lassen?
Jeder Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist) darf sich zur Wahl aufstellen lassen. Er darf nicht Mitglied des Betriebsrates sein. Mitglieder, welche im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr überschreiten, bleiben gem. § 64 Abs. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) dennoch Mitglied der JAV.

Aktive Wahl - Welche Personengruppe darf wählen?
Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 dürfen die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen
Jule_H
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:33
Na das stand doch auch im Gesetzesauszug auf dem Beiblatt!
Lauralein
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:33
Das heißt doch, dass bei 50 die 5 richtig ist? Oder denk ich jetzt falsch..
C0m3rzb4nk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2009 16:35
Also bei 53 hab ich auch den 19.10

außerhalb der probezeit 4wochen kündigungsfrist.
Domi1411
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2009 16:35
Also bei der 50 bin ich mir ziemlich sciher, dass 5 richtig ist!

Zu der 53 kann ich sagen, dass eine Kündigung nur am Monatsanfang oder -ende vollzogen werden kann, wenn es sich um ein Arbeitsverhäfltnis handelt! Hab also auch den 19.10
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2009 16:38
also bei der 53 ist es doch so dass die dame in der probezeit ist und da kann sie fristlos und ohne angaben von gründen kündigen, ndaher habe ich da den 21.09 genommen

meine prüfung wird wahrscheinlich eine 5 werden:-(
TanjaVIP
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:38
Gut, aber wenn das stimmt was du zur Kündigung sagst, haben wir das mit dem 19.10 doch falsch.....
Dann muss es doch der 31.10 sein, weil ja nur zum monatsende oder zum 15. gekündigt werden kann.
ChrisXX87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2009 16:38
Leute.. kein Stress! Die Prüfung is zählt NULL!
TanjaVIP
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:39
Achso, und nochmal..... Sie ist NICHT mehr in der Probezeit, da sie schon 2008 die Ausbildung begonnen hat und erst 2009 kündigt!
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2009 16:39
chris, bei mir leider nicht.. die zp ist ausschlaggebend für die übernahme :-(
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2009 16:40
mist :-(((

wieso hab ich soviele flüchtige fehler gemacht :-((((
ich habe wirklich 2009 gelesen *heul*

dann kann die jetztige prüfung ja wirklich nur eine 5 sein
TanjaVIP
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:41
Ich denke sie wird überall ausschlaggebend für die Übernahme sein. Denn die Übernahme Verträge bekommt man ja schon vor beendigung der Abschlussprüfung... also mit der Bedingung das man die dann besteht, aber so halt. Irgendwo dran müssen die dich ja bewerten...
Domi1411
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2009 16:41
bei der 53 hab ich auch zuerst gedacht das Sie noch in der Probezeit ist aber einmal 2008 und einmal 2009!!!!!
Joya
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:43
@ LeiLin : geht mir auch so...ich sage nur rechnungsabschluss 31.9.^^ wieso zählt das bei dir mit? ist doch wichtig, wie du in der ap bist!?!?
Domi1411
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2009 16:44
Ist sich bei der 31 jemand 100%ig sicher? Hier hat nämlich fast jeder was anderes?
TanjaVIP
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2009 16:45
Was habt ihr denn bei der 55 für ergebnisse?
Ich hab die 4 ...

2 und 3 kann man ja voll ausschließen. 1 ist doch auch quark, oder? und 5 kann ja irgendwie auch nicht sein. Die erstellen ja nicht ihre eigene vorschrift...oder?
555nase
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2009 16:45
Sie zählt war 0, trotzdem muss ich mich was von meinem Personalreferenten anhören. "Haben Sie nicht gelernt? Sie haben Lücken! " Bla, Bla, Bla und nach einer Stunde wenn sein Monolog zu Ende ist, fühlst du dich wie Dreck an.

Da ich meinen Ausbildungsbetrieb verlassen werde, weil so gut wie niemand übernommen wird, wollte ich das Ergebnis der Zwischenprüfung bei meinen Bewerbungen mit beilegen und dann kommt so eine Prüfung!

Die von der IHK oder AHK oder wer das da macht schnallen auch nicht, das die Bankklassen in den letzten Jahren sich deutlich verschlechtert haben.
sternchen0610
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2009 16:45
Leute wie rechne ich die blöde Teilbewertung ????????????
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