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Kündigung möglich?
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cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 15:13
Eine arbeitsrechtliche Frage zur ernsthaften Diskussion:
Eine Auszubildende wird kurz nach Beginn Ihrer Berufsausbildung – innerhalb der Probezeit – schwanger.
Wie sollte/muss sich die Auszubildende gegenüber dem Ausbildungsinstitut verhalten?
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten hier?
Kann der Arbeitgeber der Auszubildenden kündigen?

Welche Infos sollte man der Auszubildenden geben?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 15:19
Eigentlich könnte ihr gekündigt werden (ohne Angabe von Gründen), aber die wenigsten Banken werden es darauf ankommen lassen, schon allein wegen des Rufes.
Ich finde, die Auszubildende sollte es zügig an die Personalabteilung weitergeben, sonst gibt es nur Ärger. Ich weiß von dem Fall einer Schwangerschaft kurz vor der Prüfung, bei dem die Azubine nichts gesagt hat und auf direkte Fragen ihre Schwangerschaft negiert hat, was für ihre Übernahme hinterher schlechte Folgen hatte, da sie ja gelogen hatte etc.
Jetzt hat sie zwar ein gesundes Kind, aber keine Arbeit mehr.
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2004 15:29
Ich denke nicht, dass die Auszubildende sofort der Personalabteilung Bescheid geben sollte. Zumindest nicht solange sie noch in der Probezeit ist. Eine Schwangerschaft kann man auch ein paar Wochen später erst bemerken, also woher soll die Perso wissen, wann die Auszubildende davon wusste.
So ist es für sie sicherer, nicht entlassen zu werden. Denn eine Entlassung ist ohne Angabe von Gründen in der Probezeit ja zulässig. Ich denke, ich würde da auf Nummer sicher gehen.

Life‘s a game, play hard


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 15:32
Wenn sie gerade erst schwanger geworden ist, dann kann sie natürlich die drei Monate noch zu Ende abwarten und dann die plötzliche Entdeckung mitteilen, aber wenn sie zu Beginn der Ausbildung schon einige Zeit schwanger wäre, es dann aber merkt, gäbe es zumindest beim Kaschieren evtl. Probleme...
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 16:02
Zur Mitteilungspflicht folgende Info:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/5.html

Die Auszubildende hat bereits auch ein ärztliches Zeugnis; dieses enthält auch das Datum der Feststellung durch den Arzt (wurde Arbeitgeber noch nicht übergeben).
Und nun?
Geli_VSPK
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.02.2004 16:07
Ich meine das man nachdem der Mutterpass ausgehängigt wurde noch ein oder zwei Wochen Zeit hat das der Personalabteilung mitzuteilen. Von daher würde ich das dann auch tun. Entweder sind die dann so unsozial und man muss gehen oder man darf eben bleiben
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2004 16:10
@ cashguard

Meinst du mit dem Datum der Feststellung, wann der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat oder wann die voraussichtliche Entbindung ist? Zweiteres wird doch auch vom Arzt zw. von der Hebamme aufgeschrieben, gibt aber noch keinen Hinweis darauf, wann die Auszubildende von der Schwangerschaft erfahren hat.

Ansonsten geht sie nach der Probezeit zu einem anderen Arzt und stellt dort dann eben ganz überraschend fest, dass sie schwanger ist. Der zweite Arzt stellt ihr eben den Schein aus mit aktuellem Datum, den die Auszubildende dann der Perso einreicht.

Life‘s a game, play hard

birte82
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.02.2004 16:42
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass - auch wenn die Probezeit noch nicht herum ist - der Auszubildenen nicht gekündigt werden darf, weil das Mutterschutzgesetz über den sonstigen Bestimmungen steht.

Bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass diese Regel gilt, es mag sein, dass ein Ausbildungsverhältnis eine Ausnahme ist.
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2004 16:51
Wie gesagt: Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Grund für die Kündigung anzugeben, also kann sich die Auszubildende auch nicht auf das Mutterschutzgesetz berufen. Damit würde sie nämlich unterstellen (in Wahrheit ist es ja auch so, aber sie kann‘s schlecht beweisen), dass die Bank sie aufrgund ihrer Schwangerschaft entlassen hat.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke nicht, dass ein Auszubildender rechtlich dazu in der Lage ist, die Gründe für seine Entlassung in der Probezeit zu erfahren. Falls doch wäre das aber ein Ansatzpunkt für die schwangere Auszubildende, gegen die evtl. Entlassung vorzugehen.

Life‘s a game, play hard

Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2004 16:53
Also nach Mutterschutzgesetz meine ich auch, kann sie eigentlich nicht gekündigt werden. Auf jeden Fall laut diesem nicht während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach Entbindung und wenn sie dann gleich in Erziehungsurlaub geht hat sie sogar anspruch auf einen gleichwertigen Job bis 3 Jahre nach Urlaub.
Nach der Probezeit unterliegen die Azubis einem besonderen Kdgschutz, um auszuschließen, dass diese(weil unter einem halben Jahr beschäftigt) ohne Grund rausgeschmissen werden können. Mind. Kdgfrist meine ich 4 Wochen.
Jetzt ist halt die Frage, in wiefern das Mutterschutzgesetz eintritt....?!?....

Grüßle Christoph
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 16:54
Folgende Regelung findet sich hierzu im Mutterschutzgesetz:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html

Wie von Ihnen angesprochen: Geltung auch für Auszubildende?
birte82
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.02.2004 16:58
Ich finde schon, dass es so sein muss. Schließlich dient das Gesetz dazu, werdende Mütter zu schützen. Und eine Azubine ist genauso schützenwürdig wie jede andere.
Kann das allerdings nicht belegen, ist nur meine Theorie :-)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 16:59
Was wäre das denn für eine Mund-zu-Mund-Propaganda, Presse etc. wenn eine Schwangere gekündigt wird? Das würde keine Bank auf sich nehem wollen, zumindest nicht die SPKs wg. der kleinen Einzugsgebiete.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 17:00
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Das sagt alles.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 17:03
@Chava: In der Probezeit muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.

@Birte82: lesen Sie mal folgenden Link:
http://dejure.org/gesetze/ArbGG/5.html
Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2004 17:03
Die bekommt man aber auch rum, ohne das jemand was mitbekommt. Das Recht, nicht diese Frage wahrheitsgemäß beantworten zu müssen hat sie auch...über Sinn und unsinn dessen lässt sich sicherlich streiten...!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 17:08
@ cashguard: Das weiß ich auch, aber wenn in so einem Falle die Kündigung ausgesprochen wird, kommt der Verdacht schnell auf und zumindest die Betroffene kann sich das zu Nutze machen, evtl. über Presse oder so.
drdreh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.02.2004 17:23 - Geaendert am: 09.02.2004 17:29
Also, rechtlich ist für mich die Sache eindeutig.

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

rechtlich gesehen ist die Kündigung während der Probezeit eine einseitige Willenerklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen, d.h. also eine Kündigung (egal ob hier ein Grund angegeben werden muss oder nicht). Das Muschg (Auszug siehe oben) sagt eindeutig, dass einer schwangeren Frau nicht gekündigt werden kannn (bzw. die Kündigung nicht wirksam ist), heisst also dementsprechend auch nicht während der Probezeit.

@ birte82

Meiner Meinung nach stehen die Bestimmungen zum Mutterschutz nicht im Grundgesetz ;-). Daher steht rechtlich gesehen das MUSCHG auf der gleichen Stufe wie das Kündigungsschutzgesetz, so dass also keine Über- bzw. Unterordnung gegeben ist. Ich denke, dass sich die rechtliche Konstellation aus der Logik ergibt, so wie ich es oben beschrieben habe.
So schauts aus, viel Spass noch beim Arbeiten.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 17:28
Also bitte, wie kann man heutzutage noch so blöd sein ???
Während der Ausbildung... Ich fass es nicht....

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2004 17:31
Habe ich auch nicht geglaubt, aber dann ist es einer in meiner Klasse passiert, Geburtstermin pünktlich zur mündlichen Prüfung....
Kann alles passieren, da haben Männer halt doch Vorteile ;-))
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