Kündigung möglich? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:33 |
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Dem kann ich mich nur vollständig anschliessen.
Vielleicht Tip für die zukunft: doppelt-gemoppelt hält besser, wenn ihr wisst, was ich meine ;-))))))))))))))) |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:33 |
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@basti:
Was hat das denn mit Blödheit zu tun? Das kann auch ungewollt passieren!!! |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:35 |
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Ist Verhütung vielleicht doch keine Frauen Sache ??? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:35 |
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O.K., innerhalb der Probezeit in der Ausbildung könnte ohne Angabe von Gründen eine Kündigung erfolgen, vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html
Aber:
Die Regelungen nach dem MuSchG gelten auch für Auszubildende. Das Kündigungsverbot greift somit auch während der Probezeit!
Eine Kündigung oder Anfechtung des Ausbildungsvertrages (durch den AG) ist auch nicht möglich, wenn die Auszubildende bei der Einstellung die Schwangerschaft verschwiegen hat, da eine Frage nachdem Bestehen einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch unzulässig ist.
Dieser Kündigungsschutz besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft keine Kenntnis hatte, sofern innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Schwangerschaft angezeigt wird. |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:38 |
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Na , die hat es doch verdient rauszufliegen!!!
Und was heißt hier ungewollt und Unfall???
Da hat jemand wohl mal wieder nicht dran gedacht das Antibiotika sich nicht mit der Pille vertragen....
Is ja auch was ganz neues die Pille...
Gibt ja auch nichts anderes ..... |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:38 - Geaendert am: 09.02.2004 17:40 |
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Was hat das denn mit Frauen- oder Männersache zu tun? Verhütung geht beide an. Die kann aber auch versagen. Und dann? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:40 |
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Sowas bescheuertes! Die Pille ist auch nicht 100% sicher. Ein Bekannter von mir hat mal gesagt: "Das Risiko, Papa oder Mama zu werden, gehst Du schon ein, wenn Du die Hose runterläßt." Das sehe ich auch so. Und so wie Du, Basti, redet/schreibt nur einer, der eh keine abkriegt!!! |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:44 |
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Ich denke, Sie haben oben ein Wort übersehen; es hieß "ernsthafte" Diskussion.
Daher weitere Fragen:
- Darf die Auszubildende auch während Beschäftigungsverbotszeiten an Prüfungen teilnehmen?
- Verlängert sich die Ausbildungszeit automatisch um die Zeiten der schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbote?
- Wie sollte weiter vorgegangen werden? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:46 |
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Oh nein, jetzt hast du aber meinen Wunden Punkt getroffen
:-(
Du bist ja so gemein...
Du böser Direkt-Banker... |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:47 |
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In dem mir bekannten Fall ist die Betroffene 2 Wochen nach dem Kaiserschnitt zur mündlichen Prüfung angetreten, aber freiwillig, sie hätte ansonsten den Termin ein halbes Jahr später in Anspruch nehmen können. |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:47 |
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Ich weiß nicht, wie Du auf DirektBänker kommst.
Ich arbeite beim LVM. |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:49 |
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LVM ????
Was iss‘n das ??? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:51 |
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Darauf brauch ich wohl nicht zu reagieren. |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:53 |
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In deinem Dorf mag das ja ne was bekanntes sein, aber die Abkürzung sagt mir jetzt grad nichts.... |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:55 |
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Denk einfach mal an Versicherungen...
Allgemeinbildung hat noch keinem geschadet ;-)) |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:57 |
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Ach jetzt weiß ich, Landes Versicherungsanstalt für Männer !!!!
Richtig ??? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:58 |
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@ florianlessmann
Antwort zu: Was hat das denn mit Frauen- oder Männersache zu tun? Verhütung geht beide an. Die kann aber auch versagen. Und dann?
Auch wenn ich gleich moralisch als the devils‘s advocat stigmatisiert werde: schon mal was von Abtreibung gehört?? nur als option, muss jeder selber vertreten können.
@chava:
um wieder ernsthaft zu werden:
Ich denke schon, dass sie an der Prüfung teilnehemen darf während des Beschäftigungsverbots. Denn der Arbeitgeber hat ja die Azubine für berufsschule und Prüfungen von der Arbeit freizustellen, so dass die Prüfung doch in diesem Wortlaut nicht als beschäftigung verstanden werden kann, d.h. das beschäftigungsverbot für die Prüfung nicht gilt??
wat meint ihr dazu?? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:58 |
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Mein Auto ist da versichert, muss ich es jetzt ummelden, weil ich die Kriterien nicht mehr erfülle????? |
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Verfasst am: 09.02.2004 17:59 |
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@basiscrass:
Da hast Du natürlich Recht. In beiden Punkten. |
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Verfasst am: 09.02.2004 18:01 |
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An Prüfungen darf die Auszubildende auch während der Beschäftigungsverbotszeiten teilnehmen, da das MuSchG nur für das privatrechtliche Ausbildungsverhältnis, nicht aber für die öffentlich-rechtliche Prüfungsteilnahme gilt.
Und was ist mit der Verlängerung der Ausbildung? |
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