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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Eure Lösungen
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McKenzie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 14:04
also ich finde dass die miete einzeln aufgeführt werden muss. sie hat überhaupt nichts mit der Lebenshaltung zu tun.
ich würd sagen des ist ein einzelner posten bei den ausgaben
Antje1111
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:06
Die Miete ist auf jeden Fall separat abzuziehen,macht man schließlich in der Praxis auch so! Also 330 und 231, wie schon genannt =)
tinaaag
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:06
10 b) sind die 0,75 € richtig! Ich hab es auch leider überlesen!
moneyrulez
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:08
Die Miete ist allein aus dem rationalen Grund nicht der Lebenshaltungspauschale zuzuordnen, weil du die nie pauschalisieren kannst. Der eine wohnt auf 30 qm für 200 EUR warm und der andere zahlt im Penthouse am Rhein 1500 EUR.
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2008 14:09
@ judith-7fischer

1) ist falsch, da Textil Gmbh Importeuer ist und gar keine Dokumente einreichen kann

2) ein Akkreditiv ist ein bedingt, abstraktes SV...daher wird das durch die Eröffnung beantrag meiner Meinung nach
thobri
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:10 - Geaendert am: 25.11.2008 14:11
Hey Leute,
was habt ihr denn bei der 12., 13. und 17. Aufgabe
Hab bei
12) 3 5 2 1 4 6
13) 2 2 3 14
17) 1 2 2 3 4 2

Aber bin mir da nicht so sicher
Danke =)
Riccardo
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:11
Mich würde mal interessieren, was bei 9 und 11 nun richtig ist???!!

9 war das mit der doppelten belastung (LS und überweisung)
da habe ich 2/6 ( die überweisung kann doch auch wenn sie aufm bbk kto gebucht ist noch zurückgerufen werden oder?? bin mir recht sicher)

11.
da habe ich auch 2/6

6 ist hier eindeutig
bei 2: rechtlich entsteht das pfandrecht immer durch einigung und übergabe... aber Ki besitzt hier ja schon die Wp. (also müsste 4 richtig sein)
ABER man müsste die rechtsnorm des depotvertrages prüfen um sagen zu können, ob es hier eindeutig ist, dass bei pfandeinigung die wp automatisch übergehen! eigentl müsste die übergabe rechtlich gekennzeichnet sein....deswegen habe ich auch 2/6

bitte um klärung
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2008 14:12 - Geaendert am: 25.11.2008 14:15
12. 241635
13. 22341
17. 321342


Die Übergabe entfällt, da die WP bei der Bank verwahrt werden!
Riccardo
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:15
so wie logan hab ich das auch!!!
Aeppel222
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:15
@ thobry:

Deine Lösung: Aufgabe 13) 2 2 3 1 4
Die d) ist meines Erachtens die 4, denn Herr Brünnler darf die Gesamtleistung überschreiten, was aber mit horrenden Zusatzkosten pro Kilometer verbunden ist.

Deine Lösung: Aufgabe 17) 1 2 2 3 4 2
Die a) ist die 3, denn es handelt sich um eine Pflicht für den Eigentümer des Grundstückes (und ein Recht für den Eigentümer Blatt 4854) und steht damit in Abteilung II.
Demolitioner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:16
Der rechnerische Wert des Bezugsrechts, nach dem in Aufgabe 14 gefragt wurde, beträgt 0,50 Euro. // 48 - (43+2) / (5:1) + 1 = 0,50 //
Er beträgt nicht 0,75 Euro, da der Dividendennachteil volle 2 euro beträgt. Es handelt sich nämlich um Dividenden und nicht um Zinsen!!! Bei Dividenden ist es nämlich so, wie wir ja alle wissen, dass es nicht auf den Kaufzeitpunkt ankommt. Wer am Tag der Dividendenzahlung die Aktie hält bekommt die Dividende in voller Höhe (egal wann er sie erworben hat). Dadurch ist es auch unwichtig wann die neuen Aktien herausgegeben wurden und wann die nächste Dividendenzahlung erfolgt. Daher auch keine Viertelung des Dividendennachteils.
xeevery
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:16
Wie waren nochmal die fragen und antworten zu 18. und 19.?
Riccardo
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:17
schon klar...
aber ein AGB pfandrecht entsteht auch mit anerkennung.... und nich automatisch weil die wp oder sparguthaben beim ki sind.
ich meine nicht die übergabe im herkömmlichen sinne: "hier dein pfand" sondern die kennzeichnung der übergabe...

wenn wp bei einem anderen ki unterhalten werden erfolgt ja auch eine anzeige!!!
Aeppel222
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:18
@ Demolitioner: Das war nichts... Natürlich musst du den Dividendennachteil von 0,50€ beachten. Sonst würde es ja wohl nicht Dividendennachteil heissen, oder?
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2008 14:19
Meiner Meinung nach ist bei 10...ganz eindeutig 0,75 richtig


ein Nachteil von 0,5 €
M_ilano
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:20
Hier die offiziellen Lösungen der Bankkaufmannsprüfung Winter 08/09

1. 5
2. 2,4
3. 2
4. 1,5
5. a)28,65 b)29,51
6. 4,29
7. 4
8. 3
9. 2,6
10. a)5:1 b)0,75
11. 4,6
12. 241635
13. 24311
14. a)330 b)231
15. 5
16. 5
17. 311342
18. 2,6
19. 2,6
20. 5
Banker2009
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:20
Wie offizielle Lösung? Woher hast du die denn?
Riccardo
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:21
demolitioner:

aber du musst den div nachteil trotzdem anteilig berechnen...das ist bisher in jeder aufgabe so gewesen....
NackedWarrior
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:22
Würde mir jemand bitte die Fragen zuschicken, so dass ich irgendwie mitreden kann.
Aeppel222
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:22
Als Tip für nachfolgende Prüflinge: Wenn 2 Antworten anzukreuzen sind, sind zu 75% die Antworten 2 + 6 anzukreuzen. War auch in den vergangenen Prüfungen so. Das weiss jeder, der die alten Prüfungen zur Vorbereitung vorgesetzt bekommen hat.
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