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darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:52
Glaub das stimmt auch ... den Rest kann man auch ausschließen.
InStyle86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:54
Aufgabe 13 e) Der Vertrag kann während der gesamten Laufzeit nicht gekündigt werden. Was habt ihr da??
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:55 - Geaendert am: 25.11.2008 17:56
3, aber das wird hier noch diskutiert.

Da hier keine näheren Angaben gemacht wurden, bez. z.B. fester Zins o. variabel. oder Leasingvereinbarungen etc.
hab ich die 3 genommen
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:55
Da hab ich gilt nur für Leasing dar Verbraucherdarlehensverträge kündbar sind.
InStyle86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:56
Seit wann kann man Kreditverträge nicht kündigen????????
DonJCV
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:57
Danke, oh ich hatte auh erst 2 und 6, aber 6 ist meiner meinung nach falsch...weil der Zinssatz ja schon was mit dem Darlehn zutun hat. Nämlich ist der dingliche Zins die Obergrenze für den im Darlehnsvertrag zu vereinbaren Zinssatz und sollte das Darlehn fällig gestellt sein und es noch zusätzliche Kosten geben, läuft es ja auch darüber...aber so richtig keine Ahnung.
Ich glaube, ich habe da 2 und 5 genommen...was war 5???weiß das noch wer????
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:59
Dingliche Zinsen sind Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag.

Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.

Aus Sicherheitsgründen (z.B. durch Zinsschwankungen, anfallende Kosten im Insolvenzfall) werden von den Darlehensgebern bis zu 20% dingliche Zinsen eingetragen.

Basis des Zahlungsanspruchs ist jedoch der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz. Der dingliche Zins stellt die maximale Forderung des Grundschuldgläubigers (Darlehensgebers) aus dem Grundstück im Falle der Verwertung (Zwangsversteigerung) dar.

Passt aber trotzdem, weil die das meinten, als wäre das der Darlehenszins.
David_Uhse
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:04
Also nen Darlehen kannst nach ner Frist von 6 Monaten und ner 3monatigen Kdg-frist kündigen...
und ich mein meinen Leasingvertrag mim Auto kann ich auch kündigen...würde also die 4 sagen.
Mann kann es bei beiden Kündigen
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 18:05
Nein Finance Leasing-Verträge kannst du in der Grundmietzeit nicht kündigen.
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:06
Ja langsam glaub ich auch das es die 4 sein muss, aber wieeeee gesagt. Da scheiden sich die Geister
InStyle86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 18:06
Ich seh das auch so, dass du während dieser Grundmietzeit nicht kündigen kannst...
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:13
das wird hier auch keiner mit Bestimmtheit sagen können. Wird wohl wieder mal ein Aufgabe, bei der es durch die IHK mehrere richtige Lösungskombinationen gibt.
DonJCV
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:14
@darKv0ice
Danke für das Posten der Aufg. 18.

Kannst du bitte einmal die Antwortmöglichkeiten bei der Aufgabe mit dem Mahnverfahren reinstellen? Das wäre nett, Danke.
Lobi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 18:14
Hi, um den Spekulationen ein Ende zu machen.
Auszug aus "Kompaktwissen Bankbetriebslehre" (Bildungsverlag EINS) S. 375:

>>> Das Vertragsverhlältnis ist während der Grundmietzeit (40-90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objekts) ünkündbar <<<

Ich denke, dass die IHK hören wollte, dass es eben nicht kündbar ist. So etwas würde man ja eh innerhalb der gewöhnlichen Nutzungsdauer machen wollen (genau in der Zeit laut Buch verboten), weil wenn es abgenutzt ist, der Vertrag ja eigentlich eh schon längst ausgelaufen ist!!!
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 18:15
Das würde mich auch mal interessieren : D
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:23
@DonJCV

a) Herr Bauer zahlt nicht und legt auch keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein
b) Herr Bauer legt Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein
c) Herr Bauer wird auf Antrag der Kreditbank AG der Mahnbescheid zugestellt
d) Die Kreditbank AG stellt den Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Herrn Bauer
e) Auf Antrag der Kreditbank AG wird der Vollstreckungsbescheid erlassen und zugestellt
f) Auf Antrag der Kreditbank AG leitet das zuständige Gericht das Klageverfahren ein und stellt nach der mündlichen Verhandlung einen vollstreckbaren Titel aus

Hier hab ich:
2 4 1 6 3 5
Dezzy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 18:30
Hab ich auch.:)
julchen2407
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:32
gibt es denn nun schon lösungen,wo sich die meisten einig sind<????
suuub
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 18:36
Finance-Leasing Verträge kann man in der Grundmietzeit nicht kündigen. Aber danach wohl schon.
Operate Leasing ist kündbar.
Da steht nicht, ob es sich um die Grundmietzeit handelt, sondern um den Leasing-Vertrag allgemein!!

Also ist die Lösung 22344.
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 18:38
ein leasing vertrag ist nicht kündbar. der läuft nach der grundmietzeit aus.
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