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Eure Lösungen
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frankyyy
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:44
Das kann so lange zurückgerufen werden, bis der Betrag dem begünstigten KI zur Verfügung steht. Und das ist in diesem Fall mit Gutschrift bei der BUBA !

Kannste im Grill nachlesen
till87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 16:46
du kaufst doch für über 100 d.h. du hast einen Rückzahlungsverlust da nur zu 100 zurückgezahlt wird.
den Verlust von 2,3% musst du auf die 45 Monate rechnen.
d.h.
5-(102,3-100)*100
--------
3,75 (=45 Monate)
------------------------------------
102,3

und da kommt gerundet 4,29 raus.
so verständlich?

einfach alles was du gegeben hast in die Formel einsetzen.
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 16:47
Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit kündigen. Danach nur, wenn die Kündigung dem KI des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, an dem der Überweisungsbetrag diesem KI endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird.

Damit dürfte die 3 richtig sein
frankyyy
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:50
Wenn 3 richtig sein sollte, wird es große Diskussionen geben, da in einer alten Prüfung eben diese Frage mit der Antwortmöglichkeit beantwortet wurde!

@ Tobias , wann ist er denn fertig?
julchen2407
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:52
hey till,ja von mir aus auch 45 monate aber geb es doch mal in den rechner ein 5 + ((100-102,3): 45) :102,3 X 100. da kommt aber 8,84 raus!!!!
till87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 16:55
Stimmt da kommt 4,84 raus.

Du darfst aber nicht durch 45 Monate teilen (es handelt sich um ein Verlust pro Jahr).
Deshalb /3,75 den 45 Monate/12= 3,75 Jahre.
frankyyy
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:56
@ Meru

Lese deinen Text mal richtig, dann weißt du warum Nr. 5 richtig ist ..
julchen2407
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:59
ja klar du hast recht.. so ein mist aber auch!!!
Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:00
habe gerade acuh noch mal im grill nachggeschlagen... hatte mich in der aufgabe verlesen, dachte wäre alles gleiches ki.... ist aber nen unterschied.

===> 5 ist dann definitiv richtig....

kann icvh mich mal wieder ärgern/wer lesen kann ist im vorteil( sch....
Benni89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 17:06
Bei dem Effektivzins ist die Lösung 4,29 %.
In der Formel die oben steht wurde der Rückzahlungskurs mit dem Erwerbskurs vertauscht.
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:08
Naja vielleicht lassen sie auch beides gelten. Ein Überweisungsrückruf hab ich nämlich auch schon mal bei ner Target- Zahlung gemacht und das ging auch, obwohl das Geld dann sofort auf dem Buba Konto gutgeschrieben ist.
till87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 17:17
@Benni89

ob ich jetzt
5-(102,3-100) oder 5+(100-102,3) rechne ist doch ziemlich egal oder meinst du den Nenner?
Gerri86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 17:22
Hey guckt doch bitte mal im Forum "konventioneller Teil" beim Thema "Was passiert wen"
Danke
Benni89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 17:25
Sorry war mein Fehler.
Aber 4,29 stimmt ja definitiv
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:35
Rückruf von Überweisungen
Direktrückruf: Erstbeauftragtes Kreditinstitut ruft Überweisungsauftrag unmittelbar gegenüber Kreditinstitut des Überweisungsempfängers zurück.
Rückruf ist so lange zulässig, wie die Überweisung noch nicht ausgeführt ist, d. h. bis dem Zahlungsempfänger die vorbehaltslose Gutschrift erteilt worden ist.

das steht mal auf Bankkaufmann.com
Im Internet stehts mal so mal so...was fürn blöder Scheiss
DonJCV
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:41
Bitte kurze Info zu Aufg. 18....worum ging es und was ist richtig???
InStyle86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:44
Ich hab bei 18) 2 (die hypo ag muss die Löschung bewilligen) und 6 (der Zinssatz von 18% bezieht sich auf die Grundschuld und nicht auf das Darlehen)
Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:44
ging um die Grundschuld, die eingetragen war.

ich meine, dass 2 und 6 richtig sind.

2: Zur Löschung ist Bewilligung der Hxpo nötig.
6: Grundschuld hat Zinssatz von 18 % (müsste der dingliche Zins sein)
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:48
Einhunderttausend Euro Grundschuld für die Hypo AG in Frankfurt mit 18% Zinsen jährlich. Der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen ZV unterworfen.

2 zutreffende Antworten:

a) Mit dem Eigentumsübergang auf die Eheleute Schulz wird diese Grundschuld zur Eigentümergrundschuld
b) Für die Löschung dieser Grundschuld ist die Bewilligung der Hypo AG notwendig
c) Es handelt sich bei diesem Grundpfandrecht um eine Buchgrundschuld
d) Die Eheleute Schulz können max. ein Darlehen von 100000€ aufnehmen, da die Eintragung weiterer Grundschulden nicht mehr möglich ist.
e) Da es sich hier um ein Wohnungsgrundbuch handelt, erstreckt sich diese Grundschuld auch nur auf das Sondereigentum an der Wohnung
f) Bei dem Zinssatz von 18% handelt es sich um einen Zinssatz, der sich nur auf die Grundschuld, nicht auf das Darlehen bezieht.

Ich hab da 2 und 6
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 17:50
dito hab ich uch
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