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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Eure Lösungen
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zwergenqueen
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:01
Aufgabe 16 war die Aufgabe mit dem EK
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:01
Da war definitiv die 5 richtig. Der Rest hat nicht gepasst.
TW204
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 15:02
klar kann man das ... nur eben nicht innerhalb der Grundmietzeit. Aber das war hier nicht gefragt
signaliduna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 15:02
@tracker..

Wohnwirtschaftlich..?? Wir sind nicht bei Wop...
kOKo1983
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 15:03
also meine Lieben...streitet nicht rum...die Aufgabe 10. ..erstens ist in dieser sch.. Aufgabe ein Schreibfehler drin...und zweitens..hat jemand schon Herrn Grundmann geschrieben????
lG
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:03
Das ist das falsche Wort, aber meint das richtige. Bei dem neuen Wohnriestermodell kann man für einen "wohnwirtschaftlichen" Kauf Geld entnehmen und muss es aber bis Renteneintritt wieder eingezahlt haben.
DonJCV
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:04
was ist bei 1 mit der 17-Jährigen definitiv richtig????
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:04
Das war ein Dienstvertrag ... d.h. die 5 ist richtig gewesen
Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:04
@ signaliduna

man kann aus einem riestervertrag bis zu 50000 € und max ein % Satz entnehmen und muss das bis laufzeitende zurückzahlen. das ist für eigene immobilie... weiß kaum einer, weiß ich nur aus einem referat bei uns über riester
Michael-Beckmann
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 15:06
Bei Aufgabe 1 ist antwort 3 richtig. die gesetzlichen vertreter müssen auf jedenfall zustimmen. stand da glaube ich so. denn bei 5 stand nichts von einer erweiterten geschäftsfähigkeit und diese erweiterte geschäftsfähigkeit erlangt der minderjährige nur mit ermächtigung der eltern.
DonJCV
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:07
Kann einer kurz umreißen worum es bei Aufg. 4 und 18 ging???? Danke
zwergenqueen
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:07
Schaut doch wegen Aufgabe 1 mal in dem anderen Forumsbeitrag nach. Da hat jemand sogar nen Gesetztestext gepostet
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 15:08
Bei der Nummer 1 ist die 5 richtig.
Bei einem DIenstverhältnis darf sie es. In der Ausbildung nicht.
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:11
Da stand oben in der Aufgabe sogar, dass es ein Dienstverhältnis ist.
Michael-Beckmann
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 15:12
gesetzestext ist ja schön aber es ging hier um die kontoeröffnung..nicht um dienstverhältnis eingehen.daher 3
Kartoffeldepp
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:12
hat nicht vielleicht einer Lösungen auf die man sich halbwegs verlassen kann???von einem Berufsschullehrer oder so???
darKv0ice
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:13
Die Kontoeröffnung ist die Folge aus einem Dienstverhältnis. Deswegen ging es ja ... darum geht ja auch in der Aufgabe.
kermitderfrosch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 15:14
Ein Berufsschullehrer? Verlassen? Hehe. Nein danke.
mame1512
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 15:14
wie wärs, wenn jemand mal ein neues thema aufmacht u dort kurz die fragestellungen stichwortartig reinschreibt. hier blickt man ja sonst nicht mehr durch. hab die aufgaben leider nicht, sonst würde ich es machen...
Kartoffeldepp
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 15:15
@ Michael-Beckmann

§ 113 Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist
der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig....
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