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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Fall 1 - Welches Kontomodell?
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makz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:42
Läuft so eine Rücklastschrift beloglos ab?
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 16:43
Ja
Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 16:43
ich denke, ja.....
Aitana
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 16:45
@Meru

ja Rücklastschriften dürfen max. 3 Euro kosten. aber das hat ja nix mit den Kontoführungsmodellen zu tun...

ich hab die RückLA auch als Buchungsposten gesehen
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2008 17:10
Kosten pro Quartal
AktivKonto: 34,50 EUR
PlusKonto: 60,90 EUR
Somit eindeutig Empfehlung => AktivKonto!
makz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:14
Ich habe auch das Pluskonto. Die Kosten der beleglosen Buchungen fangen alles auf!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2008 17:21
O.K., dann nochmals ausführlich:

Abbildung 1
Kontomodelle der Kreditbank AG (Auszug)

Kontomodelle (AktivKonto <=> PlusKonto)
Monatlicher Grundpreis: 5,00 EUR 10,00 EUR
Beleglose Buchungen pro Stück: 0,50 EUR 0,10 EUR
Beleghafte Buchungen pro Stück: 1,00 EUR 2,00 EUR

Somit:
Kontomodell AktivKonto:
Monatlicher Grundpreis 5,00 EUR * 3 = 15,00 EUR
Beleglose Buchungen pro Stück
(1 Lastschriftdatei, 8 Rücklastschriften) 0,50 EUR * 9 = 4,50 EUR
Beleghafte Buchungen pro Stück 1,00 EUR * 15 = 15,00 EUR
Kosten pro Quartal (Summe) 34,50 EUR

Kontomodell PlusKonto:
Monatlicher Grundpreis 10,00 EUR * 3 = 30,00 EUR
Beleglose Buchungen pro Stück
(1 Lastschriftdatei, 8 Rücklastschriften) 0,10 EUR * 9 = 0,90 EUR
Beleghafte Buchungen pro Stück 2,00 EUR * 15 = 30,00 EUR
Kosten pro Quartal (Summe) 60,90 EUR

=> Empfehlung: AktivKonto !!!
makz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:24
Es sind doch aber 300 beleglose Buchungen?! Sind ja schließlich jeweils verschiedene Kundenkonten... Also pro Konto, eine Buchung?!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2008 17:29
Sie lassen sich wohl nicht belehren;
Der Kunde schätzt die Zahl der Rücklastschriften auf maximal acht Stück pro vierteljährlichem Beitragseinzug und zusätzlich durch beleghafte Einzelüberweisungen und Scheckeinreichungen monatlich anfallenden Buchungen auf maximal fünf Stück.
Den Einzug der Mitgliedsbeiträge will er mithilfe von Datenträgern (!) abwickeln. Somit Sammeleinzug (DTA-Datei), keine 300 Buchungen!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2008 17:35
Bei Einreichung der DTA-Datei bekommt der Verein Gutschrift E.v.; dies ist doch eine Buchung (Summe der Lastschriften!), somit keine 300 Buchungen.
Nur als Ergänzung.
makz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:37
Super berufsrelevante Frage. Naja, dann sei es so..
makz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:46
Eine Frage noch. Dies war ja eine Aufgabe mit Folgepunkte. Wenn ich die Rechnung falsch erstellt habe, auf Grund meiner Rechnung aber die richtige Empfehlung gebe bekomme ich doch auch noch ein paar Punkte?!
Machimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 17:57
@ cashguard

ich habe das genauso gerechnet, ich hoffe dass dies richtig ist, ABER in unserem Haus wird das anders gemacht.
Bei manchen Kunden (ausschli. Firmen) werden die Posten einzeln in dem Sammler (Datei) extra abgrechnet. Bei anderen Kunden wird die Datei als ein Posten mit extra Gebühr belastet (ca. 3 Euro je Datei). Das liegt jeweils am Kontomodell laut ZV in unserem Haus.

Ich denke das die beide Lösungen anerkennen werden, das wäre am fairsten, alles andere wäre auch blödsinnig.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2008 18:11
Die Fälle werden ja von Lehrkräften und Ausbildern korrigiert (Erst- und Zweitkorrektur).
Daher ist gut möglich, dass bei betrieblichen Besonderheiten mehrere Lösungen anerkannt werden, als die von der IHK vorab in einem Korrekturentwurf angegebene Lösung.
makz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 18:24
Und wer kennt exakt diese betrieblichen Besonderheiten?!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2008 18:29
Sie sollten die Kompetenz der Korrektoren (Lehrkräfte und Ausbilder sowie andere Personen aus den Banken) nicht anzweifeln;
ich denke schon, dass diese hierzu ihre Regelungen kennen - und auch viele Berufsschullehrer haben durch ständigen Kontakt und Austausch mit Betrieben hierzu Infos oder zumindest Möglichkeiten die Angaben zu prüfen; auch regelmäßige Betriebspraktika tragen dazu bei, um in seinen Fachgebiet aktuell zu bleiben.
stonie
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.12.2008 18:12
Ich habe mit meiner Lehrerin gesprochen. Die Datenträger gelten als eine beleglose Buchung. Wer 300 genommen hat bekommt einen Punkt Abzug. Ist in NRW so vereinbart. Fehlt mir später der Punkt gibts nachträgl nochmal einspruch! ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2008 18:54
Das ist auch richtig so.

Man kann doch nicht für das Einlesen eines Datenträgers 150 Euro verlangen. Nehmen wir an dieser Verein hat 5 Euro Jahresbeitrag. Davon wollen Sie den Verein 10 % für einen Buchungsposten abnehmen.
McKenzie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.12.2008 20:08
anders gefragt:
Kann der Kunde das von der Bank für 10 cent verlangen wenn er angenommen eine CD mit 8000 buchungen abgibt.
bei uns in der bank wird pro buchungsposten abgerechnet.
suuub
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2008 21:55 - Geaendert am: 07.12.2008 21:55
Hermann, warum soll man dem Kunden nicht für jede Buchung eine Gebühr abnehmen können? Ist doch ein Aufwand, die Buchung durchzuführen.
Und angenommen, der Verein hat 300 Kunden bei 300 verschiedenen Banken, dann hat die Bank 300x Aufwand, die verschiedenen Banken zu belasten.

Milchmädchenrechnung mit den 10%. Da könnte man ja auch sagen, dass 50 Cent Gebühr für eine Überweisung nicht ok ist, angenommen der Überweisungsbetrag lautet über 5,00 EUR:
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