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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoinhaber verstorben! Und nun?
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kev86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.11.2005 12:07
Sitze grad über meinem Studienbrief und komme grad voll nicht weiter.

Der Kontoinhaber eines Privatgirokontos ist verstorben. Seine Frau hatte Einzel-Verfügungsberechtigung, aber seine beiden volljährigen Töchter sind Erben.
Meine Fragen: Wer darf nun über das Konto Verfügungen treffen und was für Verfügungsbeschränkungen gibt es?

Wär echt super wenn mir jemand helfen könnte.
Cheekah
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:12
Die Frau darf verfügen.

Aber die Erben können ihr die Vollmacht jederzeit entziehen (oder so?). Sobald sie halt bewiesen haben dass sie Erben sind..
ChrissiMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.11.2005 12:15
Die Frau kann solange verfügen, bis ihr die Vollmacht von beiden Erben gemeinsam entzogen wird.
Beerdigungskosten können mit Nachweis immer überwiesen werden, egal, wer die Rechnung einreicht.

LG Chrissi
Flessi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:19
Handelt es sich um die erste und einzige frau? dann ist wissenswert, ob sie den ges. güterstand hatten, sprich zugewinngemeinschaft.
wenn es die einzige und erste frau war, hat sie recht auf die hälfte der erbmasse. die kinder jeweils 1/4.
die einzelverfügungsvollmacht erlischt mit tod des kontoinhabers. danach wird das konto auf nachlass umgestellt und die erben müssen anhand von erbschein oder testament mit eröffnungsprotokoll legitimiert werden.
demzufolge darf das kreditinstitut auch nur die auszahlungen vornehmen.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:24
Um die Verfügungsberechtigung der Frau zu widerrufen, reicht der widerruf eines Erben aus!! Es muss NICHT gemeinschaftlich geschehen!
Flessi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:28
Stop! Einzelverfügungsberechtigung nicht über den Tod hinaus-soweit ich weiß. Jedenfalls beim Girokonto nicht.
Beim Sparkonto müßte sie zusätzlich vereinbart werden.
Cheekah
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:30
bei uns gehen vollmachten standartmäßig über den tod hinaus . . .

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:33
Einzelverfügungsberechtigungen werden immer (in der Bankpraxis) über den Tod hinaus geschlossen.

Bei den Vollmachten bis zum Tod, müsste die Bank ja bei jeder Abhebung durch den Verfügungsberechtigten prüfen, ob der Kontoinhaber noch lebt- bitte wie??
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 12:35
Alda flessi, pscht...
Vollmachten sind i.d.R über den tot hinaus, die einzige die ich zusätzlich kenne ist die ab dem tot... macht aba keiner...
Wette flessi arbeitet bei ner SPassKasse..

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:38
hey keine beleidigungen hier *g+ sparkasse wie gemein

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

Cheekah
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:40
ach hey Benji, er kann doch auch nichts dafür :o)

War die ursprgl. Frage eigentlich jetzt beantwortet?
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 12:45
Isch denke schon...

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kev86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.11.2005 13:00
Danke für eure Antworten.
Eine Frage hätte ich aber noch.
Nach dem Tod ihres Mannes kann die Frau also über das Konto verfügen bis mind. ein Erbe widerspricht. Was kann die Frau bis zum Widerspruch alles machen?Kann sie z. B.: das Konto auflösen oder das ganze Geld auf ihr anderes Konto transferieren?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 13:02
Sie kann alles Bankübliche tun, auch Geld hin und her transferieren.
Konten Löschen oder Kredite aufnehmen darf sie als Bevollmächtigte natürlich nicht!

Aber habt ihr auch Berufschule? oder ein Lehrbuch?
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 14:09
Kann das konto ja lassen udn das gnaze geld wegtransferieren!
Halt alles was du normalerweise auch mti ner vollmacht machen darfst!

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Flessi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 14:12
Jepp, habe mich geirrt.sorry-hab da was durcheinander geworfen.
Was spricht gegen die Sparkasse? Zumindest haben wir die geilsten Feste :-)
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 14:14
Ders auch ncoh echt vonna SpassKasse...

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cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 14:14
nicht geht über die jahresauftaktveranstaltung der gf mainz

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 14:18
Sparkässler feiern am besten!!!!!!
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 14:21
Sowieso... sie arbeiten auch ganz toll, und sind super clever, ich weiss...

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