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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoinhaber verstorben! Und nun?
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metalbanker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.11.2005 10:22
wat en 20 m buffet, jetze werd ik aber neidisch :..(
cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.11.2005 10:26
ich kanns nur wieder holen, auftajtveranstaltung der gf mainz bei der coba, legger essen coc á vin und co. jam jam...alles kostenlos...

aber ich denk des wirds in irgend ner form bei jeder bank geben...

nur nicht so gut wie bei uns...*g*

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

Zohra
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.11.2005 14:35
hey ich hab gerade das gleiche abgeben müsen !!bei welcher bank bzw spk. bist du wir haben wohl die gleichen studienbriefe
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 14:51
Ich schreib noch mal was ONTOPIC :D

Man mus innerhalb von 4 Wochen seit bekannt werden des Todesfalls eine Meldung an die Erbschaftssteuerstelle machen.
Und zwar mit allen Konten mit mehr als 1.200 Euro (ab Januer wohl 2.500) außerdem die bis zum Todestag angelaufenen Zinsen (Kredite und kleiner Guthaben kann die Bank angeben muss aber net)
Und vor allem ob ein Schließfach vorhanden ist..... mfg
spkgirl
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2005 21:25
so weit ich weis kann man die beerdigungskosten nicht mehr bezahlen nur noch die erben gemeinsam.
gerichtsbeschluss von diesem jahr. müsste doch für die AP auch so gelten oder?
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2005 08:52
also so viel ich weiß, ist das mit den beerdigungskosten doch so geregelt, das man einfach nur die rechnung vorlegen muss, und dann geht das...
????
wild-cat
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2005 09:00
besser wärs wenn de dir ne haftungserklärung unterschreiben lässt...zb wenn die ned kennst..whatever..
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2005 09:04
aber ist das bei beerdigungskosten nicht eh egal???
das müssen doch nicht unbedingt alle erben machen....
ist doch auch geld, das für die verstorbene ausgegeben wird.. ist ja nicht so, das ein erbe sich da nen schönen tag von machen kann
wild-cat
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2005 09:08
japp japp..aber aus meiner sicht als vertreterin is es mir lieber die unnerschreibt des ding( speziell erbfall)
aber jo re kopiere un dann geht des schunn..
ohja nen schönen tag mit der kohle mache..das wär auch ma ned schlecht *fg*
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2005 11:26
ohne vollmacht geht doch dann auch noch raus:

1.unterhaltszahlungen an bedürftige familienangehörige
2. erbschaftssteuer
3. miete (z.b. für die ehefrau)
4. zahlungsaufträge, die der erblasser noch zuu lebzeiten unterschrieben hat...


oder???
Zohra
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2005 13:22 - Geaendert am: 21.11.2005 13:23
hi leutz
wer ist von euch im ersten und bei der herner sparkasse...man könnte ja dann zusammen lernen ....also was die studienbriefe angeht...
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