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Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
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Übernahme ade...
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schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.08.2005 23:13
na ihr lieben,
habe heute vom meinem Ausbildungsbetrieb erfahren, das alle 6 Azubis nicht übernommen werden.
Das bedeutet das ich ab Januar hartz 4 beantragen muss ,-(((
Naja, wie würdet ihr in dieser Situation reagieren? Direkt bei anderen Banken oder Unternehmen bewerben? oder erstmal die Prüfung gut meistern und dann bewerben? wann muß man sie Arbeitslos melden? hab hier mal im Forum gelesen 3 Monate vorher? Reicht doch bestimmt auch wenn ich mich im Januar dort melde...

Alternative Studium---wann muß ich mich dort eintragen lassen? Wie funktioniert so etwas???

Danke jetzt schonmal für euer Antworten!!!
homer004
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.08.2005 00:00
Naja, ich würd jetzt schon mal anfangen, mich bei anderen Banken zu Bewerben. Die werden zwar ihre eigenen Azubis bei der Entscheidung bevorzugen, aber den Versuch ist es wert. Am besten Erst mal anrufen, (vorher schön vorbereiten und n paar Infos über das Unternehmen sammeln) und einfach nachfragen wie‘s denn Job-mäßig aussieht. MAch dich auf die Frage gefasst, warum du dich jetzt schon bewirbst und antworte einfach, dass du dich halt weiterentwickeln willst. ABER auf keinen Fall schlecht über deine alte Bank reden. Das hören die gar nicht gerne ...

Wenn du noch Fragen hast, Mail mir einfach mal.
Christian.Klose@hvb.de
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2005 08:08 - Geaendert am: 24.08.2005 08:09
1. Sofort bei Banken, Firmen und co. (auch für andere kaufmännische Berufe) bewerben im Umkreis von 100 Km ;))
2. Lass dich wegen der Nicht-Übernahme nicht unterkriegen, Bankkaufmann ist im kaufmännischen Bereich sehr hoch angesetzt. Als Industrie-oder Bürokaufmann solltest du eigentlich locker was bekommen. (vorrausgesetzt es werden welche benötigt oder gesucht) ;))
3. Sich SOFORT bei der BOS (Berufsoberschule) anmelden, falls kein Arbeitsplatz gefunden wird und es mit der Arbeitssuche nicht klappt. Mach dein Abi nach (falls du noch keines hast, geh studieren oder sonst was, aber bleib auf keinen Fall Jahrelang daheim sitzen und leb von Hartz 4 ;))

Mfg
Tom
tob77
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 08:51
Bist nicht der Einzige mit dieser Nachricht!
Bei uns werden auch alle NICHT übernommen.

Natrüclih sofort bewerben, genau wie oben schon geschrieben wurde!

Beim Arbeitsamt musst DU Dich sofort melden!
Ab Kenntnis des Termins zur Beendigung des Arbeits- bzw Ausbildungsverhältnisses muss man sich arbeitssuchend melden!

----***----***----***----***----
The world can´t get enough...

Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.08.2005 09:23
Wenn ihr wisst, dass ihr nicht übernommen werdet müsst ihr euch mindestens 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden. Ansonsten kann es sein, dass ihr nicht rechtzeitig euer Arbeitslosengeld erhaltet.

Gruß, Christiane
Sarah1984
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.08.2005 09:29
Sicher sollte man sich sofort bewerben, wenn man schon weiß das man eh nicht übernommen wird.
Das macht sonst sicherlich bei den Unternehmen wo man sich bewirbt auch einen schlechten Eindruck, wenn man sich erst nach der Prüfung bewirbt und so hat man eher Chancen direkt nach der Ausbildung wieder eine Arbeitsstelle zu haben, macht sich immer besser im Lebenslauf.
Pikol
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 09:53
Also ich würde erstmals die AP meistern!! Einmal dies geschafft, Bewerbungen abschicken! Und wenn da ne Zusage einer anderen Bank kommt, würde ich der alten Bank den Finger zeigenTSCHüS MAN SIEHT SICH.
Wie meine Mitarbeiter mir immer gesagt haben, nimm keine Rücksicht!!, die Persoabteilung wirds auch nicht tun wenn sie Dich auf die Strasse schmeissen!!!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2005 10:19
Also ich würde dir auch raten, bewerbe dich jetzt! Wenn du erst die AP abwartest, dann hast du kaum mehr chancen, denn dann bist du zu spät dran. Es gibt nämlich einige mitdem gleichen Problem!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Focus2L
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 10:25
Mir gehts da ähnlich!!

Habe meine AP bestanden und werde nur für ein halbes Jahr übernommen!! ich bin allerdings schon voll in der Bewerbungs-Phase drin. Bin schon bei fast 100 Stück. Aber so hoch angesehen ist der Bankkaufmann leider gar nicht menr
Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 11:02
Also wenn du schon abi hast und studieren gehen willst musst du dich bei ZVS-Fächern bis zum 15.01 bei der ZVS bewerben. Wenn du kein ZVS fach studieren willst hängt es nochmal von der uni ab, ob sie einen internen NC hat und eine damit verbundene Einschreibefrist.
ich würde mich auf jeden fall jetzt schon mal erkundigen.

Und zum Thema bewerben. jetzt hast du noch ein halbes Jahr Zeit was zu finden!!!!
Zu warten bis du die AP hast ist Schwachsinn...
Denen reichen erstmal auch die Zeugnisse, sofern du nict grottenschlecht bist, denn die sind doch irgendwie auch ein Spiegel, wie die AP ausfallen könnte.
Abejita
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.08.2005 11:19
Hey

du musst dich drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Wenn du das nicht machst, wir dir von deinem Arbeitslosengeld was abgezogen. Wie viel genau kann ich ned sagen. Du musst da nur nen Zettel ausfüllen und dich Arbeitssuchend (nicht arbeitslos) melden. Wenns dann wirklich soweit ist, musst du da nochmal hin und dich arbeitslos melden. Aber des sagen sie dir normalerweise auf dem Arbeitsamt...

Viel Glück!
Biene
Pummel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 12:05
Das stimmt leider nicht ganz!!! Bei mir war die gleiche Situation. Man muss sich nur 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, wenn man bereits in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Nach der Ausbildung ist das nicht nötig. Hier bekommt man automatisch ca. 60% des tariflich festgelegten 1. Gesellenlohn.

Einmal Löwe....immer Löwe.....
Gegen willkürliche Stadionverbote!!!!

Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 12:09
Ja, so war das bei einem Kollegen von mir auch. der hatte im Endeffekt mehr raus als bei seiner Ausbildung.
napoli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2005 13:00
also kopf hoch, du schaffst es schon....
also ich würde mich meinen Vorgänger anschließen, bewerbe dich am besten sofort bei allen Unternehmen und Banken in deinem Umkreis...Vielleicht findest du ja direkt ne Anstellung ab Feb. 06, das würde ja bedeuten das du keine Lücke im Lebenslauf hättest...

So long.
askpilot
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.08.2005 17:16
1. Es kommt nicht sofort Harz4. Du hast Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld, das sind etwa 400,- im Monat falls du nichts findest

2. Es stimmt nicht das mehr bekommst wie in der Ausbildung, es sind von deinem NettoAzubi Gehalt 60%.
Bei mir waren dies 420,-

3.Kuck das du was findest, ich bin jetzt erstmal meinen Wehrdienst ableisten, bin dort bei den Fallschirmspringern in der Personalabteilung gelandet, also sehr berufsnah und krieg auch noch ne Menge mit, z.B SAP oder springen *g*
Ich werd nach der BW erst mal meine FH-Abschluss nachmachen und dann studieren, denn als Studierter ist die Chance arbeitslos zu sein, viel geringer .
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2005 18:27 - Geaendert am: 24.08.2005 18:29
Du musst Dich nicht SOFORT arbeitssuchend (so heißt das jetzt) melden, da Dein Ausbildungsverhältnis als befristete Arbeit ansehen wird, hier gilt (wie vielfach richtig genannt) eine Frist von drei Monaten gemäß § 37b S.2 SGB III. Damit gilt diese meines Erachtens übrigens auch für ALLE Arbeitnehmer, alles andere wäre eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und damit verfassungswidrig, aber das ist meine höchstpersönliche Meinung.

Und selbst wenn diese Frist verpasst wird, ist nach meiner (ebenfalls höchstpersönlichen) Meinung die Kürzung nicht unbedingt hinzunehmen.

Die festzusetzende Rechtsfolge bei verspäteter Meldung, namentlich die Minderung gemäß § 140 SGB III ist unzulässig, da jeder Teil der staatlichen Gewalt auch im Bereich der Leistungsverwaltung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist. Ein Teilaspekt dieses Grundsatzes ist die Geeignetheit, also die Möglichkeit, mit der Maßnahme den Normzweck zu erreichen. Der Normzweck ergibt sich aus der Begründung des Gesetzgebers für die Novellierung des § 37b SGB III, nämlich die Eingliederung von Arbeitssuchenden zu beschleunigen, in dem diese schneller von der Arbeitsagentur für die Arbeitssuche aktiviert und Integrationsmaßnahmen unterzogen werden können.

Ein Erreichen des Normzweckes wäre nur dann gegeben, wenn sich durch eine frühere Bearbeitung durch das Amt die Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessern würden. Dies ist nicht der Fall, da man zur Zeit nach Eintritt der Arbeitslosigkeit immer noch Wartezeiten von über einem halben Jahr (!) bis zum ersten Gespräch mit dem Arbeitsvermittler erlebt.

Gruß
Julien
Envo87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.08.2005 11:24
askpilot:
Also das du als studierter mehr chancen hast nen arbeitsplatz zu bekommen glaub ich net....
als studierter bist du schon fast überqualifiziert und bekommst halt auch mehr gehalt und heutzutage brauchen die firmen gute leute die aber auch gleichzeitig so wenig wie möglich kosten...
MFG
Thomas
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.08.2005 18:15
@envo

Die Arbeitslosenquote unter den Akademikern liegt bei
ca. 3 %. Ich würde also schon sagen, dass man bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Ausserdem KANN man ja für weniger Geld arbeite, muss es aber nicht.
Kassiopeia
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.08.2005 19:00
Würde mich gleich bei anderen Banken oder Unternehmen bewerben. Wenn deine Prüfung dann auch noch super wird hast du bestimmt auch chanchen was zu finden. Harz VI ist denke ich mal übertrieben. Wenn du nicht zwingend eine besondere Stellung bei einer Bank übernehmen willst und flexibel bist klappt das schon!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

VIEL GLÜCK
SadButTrue
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.08.2005 21:55
Also mir ging es dieses Jahr genauso. Bin auch seit 6.7. arbeitslos weil ich nicht übernommen wurde.
Ganz wichtig ist das du dich wirklich 3 Monate bevor du arbeitslos bist arbeitssuchend im Arbeitsamt meldest denn sonst klappt das alles mit dem Arbeitslosengeld net richtig!
Dann bekommst du erstmal ein Jahr Arbeitslosengeld und zwar 60 % von deinem durchschnittlichen Brutto.
Ich würde mich aber noch net um was Neues kümmern sondern erstmal so gut wie möglich die Prüfung schaffen - das ist erstmal das Wichtigste!!!
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