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Forenübersicht >> Kontoführung

Jugendgirokonto
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Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 14:52
Hallo erstemal!
Wir haben hier einen Kunden, der die letzten 1,5 Jahre sein Gehalt über das Konto seines Minderjährigen Sohnes laufen liess! Obwohl der Vater bei uns auch ein Konto hat (mit Merkmal Neg. Schufa)
Ich weiss nicht, was der Vater damit bezwecken will,

Frage: Dürfen wir uns die Kontoführungsgebühr aus den letzten Jahren zurück holen? Wenn Ja: Dürfen wir den Betrag auch von seinem Konto holen, da das Konto vom Sohnemann immer auf 0 steht, da der Vater jedesmal innerhalb weniger Minuten über den Betrag verfügt!
Wie sieht es rechtlich aus? Würde er bei einer Klage gewinnen? Ein Kollege meint ja, da er nur indirekt was mit dem Konto des Sohnes zu tun hat!
Ich sag nein, da diese Situation einen Vertragsbruch vón der Seite des Sohnes nach sich zieht!

Vll. kann mir ja jemand bis morgen helfen?


Greeetz

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http://www.cyberthug.de/23998

m_i_c
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 14:57
wie wärs mit interne rechtsabteilung fragen?
Wuermchen_muc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 15:05
Ganz schön verzwickt.
Würde aber auch auf jeden Fall die Rechtsabteilung einschalten. Ist echt schwer zu sagen ob das rechtlich ok ist.
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 15:16
Die Rechtsabteilung hat mich gebeten, den Brief zu verfassen:) Bin gut mit dem kollegen aus der rechtsabteilung, deswegen hat er es an mich weitergegeben:)

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http://www.cyberthug.de/23998

crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 15:18
kurz und knapp:
konto sofort auflösen. so machen wir das.
Ein Grund:
der Kontoinhaber = Minderjähriger ist nicht der wirtschaftliche Berechtigte des Geldes.
Wuermchen_muc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 15:19
Achso!!
Die Idee mit dem auflösen klingt gar nicht so schlecht. Aber geht das so einfach?
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 15:28
ok, sooo einfach nicht aber wir sagen einfach zum kunden, dass es für uns gaaaaaaaanz einfach sei und es kein problem für uns ist, es aufzulösen.
dann unterlassen die meisten den zahlungsverkehr über das konto der minderjährigen. wir setzen dazu eine frist von 1 monat.
falls danach noch immer zahlungen darüber laufen, lösen wir das konto einfach auf.
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 15:36
Nur zur Info!
Das Konto ist schon vorgemerkt zur Schliessung!
Mir gehts nur um die Kontoführungsgebühr

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crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 15:44
Würde ich persönlich jetzt nicht holen.
ist nur ein zusätzlicher aufwand, weil er ja sowieso kein geld haben wird.
hauptsache ihr seid den kunden los.
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 15:53
Der Kunde hat GELD!!!
Lässt mehrere 10000er Zahlungen über das Konto des Sohnes laufen! Da drum kümmert sich die rechtsabteilung!!!
GWG


Ich will aber die Gebühr von dem!
ganze 81,00€ *lach*

Die krieg ich irgendwie und dann sag ich cya

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Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 16:00
War der Vater bei dem Sohn bevollmächtigt oder ist der Sohn minderjährig und der vater somit gesetztlicher vertreter?
Sollte das der Fall sein, darf der Vater Geld auf seinen Namen auf das Konto des Sohnes laufen lassen.

Wenn er ein Konto hatte, warum habt ihr von dem Konto keine Kontoführungsgebühren erhoben. Oder sind die nicht pauschal sondern Buchungsabhängig?
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 16:06
Der Vater hat keine spezielle Kontovollmacht!
Nur die des GV`s.
Bei uns werden Jugendgirokonten gebührenfrei geführt, und da Zahlungen in höhe vonm ca. 10000 bei einem minderjährigen auffallend sind, haben wir ihn(den Vater) zuerst abgemahnt, und da er nicht reagiert hat wollen wir die gebühr haben!

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Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 21:09
Das Erste was ich mich frage:

Wieso wartet eine Bank 1,5 Jahre und merkt dann erst, dass ihr die Kontoführungsgebühren flöten gehen?

Also denke mal in dem Punkt schauts besser für den Kunden aus, denn dieser ist schließlich schutzbedürftig und weiss nicht was er tut.
vb_berlin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 21:24
und ich frage mich wenn der vater auch bei euch nen konto hat (wie du schreibst), warum du dann kontoführungsgebühr nachträglich haben willst ? hat er doch dann gezahlt oder warum nicht ?
haudegen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.06.2005 00:10
Konto schliessen und ne schöne Rechnung wegen dem Aufwand der Rechtsabteilung stellen.
So um die 81€;)
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2005 07:36
Bei mehreren 10000 wäre doch auch gleich noch eine Meldung beim Geldwäschebeauftragten fällig, oder?
Equinox4
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.06.2005 08:33
die klage gewinnt er nicht, da generell nur für den kontoinhaber eingehen dürfen, und nicht für andere personen. allein dieser grund wäre schon eine kündigung der kontoverbindung (verwahrnungen vorausgesetzt) nach verstoß der AGBs.

_____________________________


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Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.06.2005 08:46
Fragen über Fragen!
Eigentlich sind alle schon beantwortet:)

Wieso wartet eine Bank 1,5 Jahre und merkt dann erst, dass ihr die Kontoführungsgebühren flöten gehen?

Wir haben nicht gewartet! Das Konto wurde als Jugendgirokonto gebührenfrei geführt! Irgendwann ist mir eine Hohe Zahlung über das Konto aufgefallen, sodass ich das Konto kontrolliert habe! Dabei bemerkte ich mehrere Zahlungen in Höhe von ca. 10000€! Habe eine Info wegen GWG-Geldwäschegesetz an unseren GW-Beauftragten weitergegeben!
Und jetzt will ich von ihm Geld sehen, weil er das Konto des Sohnes Vertragswidrig genutzt hat


Also denke mal in dem Punkt schauts besser für den Kunden aus, denn dieser ist schließlich schutzbedürftig und weiss nicht was er tut.

Wieso schauts besser für den kunden aus? Bitte begründen!
Wenn er so hohe Zahlungen über das Konto laufen lässt, und das über so einen Zeitraum, dann sei dir sicher dass er net blöd ist!


vb_berlin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 21:24


und ich frage mich wenn der vater auch bei euch nen konto hat (wie du schreibst), warum du dann kontoführungsgebühr nachträglich haben willst ? hat er doch dann gezahlt oder warum nicht ?


-Die Kontoführungsgebühr haben wir nur von seinem konto bisher eingezogen, da dieses als stinknormales Gutschriftskonto geführt wird! Das mim Jugendkonto ist oben erklärt, und da hat er noch nicht gezahlt:)

haudegen
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.06.2005 00:10


Konto schliessen und ne schöne Rechnung wegen dem Aufwand der Rechtsabteilung stellen.
So um die 81€;)

Eine Möglichkeit wärs Wert, dann hätte ich nicht so nen Aufwand, aber mein Kollege aus der Rechtsabteilung will mich ein wenig ärgern. So einfach würde ers mir net machen!


tyrionarido
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.06.2005 07:36


Bei mehreren 10000 wäre doch auch gleich noch eine Meldung beim Geldwäschebeauftragten fällig, oder?

Schau mal oben!
GWG-Geldwäschegesetz

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http://www.cyberthug.de/23998

Dustian
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.06.2005 10:23 - Geaendert am: 08.06.2005 10:27
Tja...,

den Fall hatten wir auch schon...ist definitv illegal das Konto seines Sohnes zu nutzen um Negativmekmalen zu entgehen!

Konto direkt auflösen...FERTIG =o)

Auf die Gebühren würde ich verzichten da evtl. Gerichtsgeschichten teurer und viel zu umfangreich sind!

AUFLÖSEN und n schönen Gruß bestellen!

GwG sowieso erst ab 15.000€...euerm GWG- Beauftragten würd ich trotzdem ne Meldung machen!
AlCapone
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.06.2005 10:26
gude

also ich denke schon das du ne chance hast das geld zu bekommen weil wie bereits gesagt das konto lautet auf den sohn und die geldeingäng auf den vater
das bedeutet ja dann das konto läuft auf fremde rechnung und da es ein jugendgiro ist denke ich mal net das im eröffnungsantrag fremde rechnung steht oder???

viel erfolg beim geldeintreibe


~~Wer wird Fussballweltmeister 2006???~~
~~~~~~~~~~~~~~ITALIEN~~~~~~~~~~~~
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