Jugendgirokonto |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 11:07 |
|
|
Genau, GWG erst ab 15 T€ und auch nur wenn er das Geld Bar einzahlt. Kommt es allerdings von einem anderem Konto musst du gar nix unternehmen |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 11:18 |
|
|
Logisch GWG ab 15000€!
Aber wenn er im April 4*10000€ einzahlt, dann ist er auch drüber! Dann wird er auch gemeldet:) Hab ich auch gemacht!__________________________________________________
http://www.cyberthug.de/23998 |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 11:28 |
|
|
Nein, er ist nur drüber wenn er innerhalb von 24 Stunden soviel Geld eingezahlt hat! |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 11:40 |
|
|
Falsche Antwort!
Der Kunde könnte ja dann jeden Tag 10000€ einzahlen und wir könnten ihm nichts machen!
Laut GW-Beauftragten tritt das GWG in Kraft, wenn
-der Kunde mehr als 15000€ im Monat in Bar eingezahlt hat.
-man den Verdacht hat.__________________________________________________
http://www.cyberthug.de/23998 |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 11:50 |
|
|
Wenn du meinst. Ich finde nicht das man gleich verdächtig ist wenn man 40 T€ einzahlt.
Das würde viellicht die Agentur für Arbeit oder das Finanzamt interessieren, aber mit Geldwäsche hat das sicherlich nix zu tun. |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 12:15 |
|
|
@ hiob
natürlich ist das geldwäsche
kann ja sein das das konto nur für einen zahlungsvorgang benutzt wird geldeinzahlung und überweisung obwohl der kontoinhaber nix damit zu tun hat
da finde ich geldwäscheverdacht brechtigt~~~~~Fussballweltmeister_2oo6~~~~~
~~~~~~~~ForZa~~~~~~~ItAlIa~~~~~~~~ |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 12:36 |
|
|
@Hiob: Lt. deiner Aussage könnte er 300000€ im Monat einzahlen! Kein Geldwäscheverdacht? __________________________________________________
http://www.cyberthug.de/23998 |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 12:40 |
|
|
schonmal an AGB-Pfandrecht gedacht??? |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 12:46 |
|
|
Das geht im Prinzip wirklich! Wenn der jeden Tag 15 uhr 14.999,99 € einzahlt MÜSSTE ich nix machen (is aber relativ unwahrscheinlich *g*)
Ansonsten geb ich mich geschlagen! Ihr habt recht! |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 16:04 |
|
|
Sperre setzen, dass er net mehr Verfügen kann, warten, bis Geld kommt, dann auflösen.
P.S.: Bei uns gibts 2% für Minderjährige aufs Girokonto - bei uns kommt so was öfter vor............ °-°______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2005 17:03 |
|
|
Also, eine Aufzeichnung nach GWG wird von der Stelle gemacht, wo das Geld (oder andere Werte: Z. B. Gold, Diamanten) eingezahlt werden. Aber nicht wenn ne Überweisung über 10.000€ kommt. Dann müsste man ja bei jedem Hauskauf ne GWG Mledung machen...
2. Auch wenn der Vater gV ist, darf er sein Geld nicht auf das konto seines Sohnes laufen lassen (hatte vorne mal jemand erwähnt)
Auch bevollmächtigte dürfen das nicht!
Die Gebühren würde ich nicht einziehen, bringt eventuell unnötig ärger. |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|