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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Frage zur Bürgschaft
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Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 11:14
Hab da mal ne Frage:

Hier der Fall:

Ein Kunde bietet Ihnen zur Absicherung eines Kredits eine Bürgschaft an.

a. Welche Beweggründe könnte jemand haben, eine Bürgschaftsverpflichtung einzugehen? Nennen Sie mindestens 3 Gründe.

- Bezahlung?
- Familie oder so?
- aber sonst?

b. Welche Bürgschaftsformen werden üblicherweise bei Privatpersonen in der Praxis bevorzugt? Beschreiben Sie diese Bürgschaftsformen stichpunktartig. Gehen Sie insbesondere auf den Umfang der Haftung für den Bürgen ein.

-selbstschuldnerische oder?
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 11:26
bei b) würde ich sagen selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft mit engerem Sicherungszweck. bei a) bin ich mir aber auch nicht schlüssig. eigentlich gilt eine bürgschaft eh immer nur als alibi-sicherheit.
galotta
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.06.2005 11:41
zu b)

üblich ist wohl die "selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft".

d. h., dass der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet( Gläubiger kann bei Fälligkeit der Forderung sofort den Bürgen in Anspruch nehmen); die Verpflichtung aus der Bürgschaft erhüht und verringert sich entsprechend dem Bestand der Verbindlichkeit( bis zum Höchstbetrag)
galotta
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.06.2005 11:44
zu a)

Bürgschaften werden ja nicht nur von privatpersonen übernommen, sondern auch von banken im Gerwerbekundeneschäft. könnte mir vorstellen, dass da sowas noch gefragt ist.
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 12:57
Aber was für beweggründe haben dann banken bzw. unternehmen?
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 13:00
Banken verdienen an der Avalprovision die für so ne Bürgschaft fällig wird. Das ist ihr Interesse. Die machen das doch nicht weil sie gute Menschen sind.
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 13:02
Also fällt des auch wieder zu dem Punkt Bezahlung
m_i_c
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 13:10
hallo bienschen,

also wenn solvente Bürgen da sind kann so eine Bürgschaft durchaus sehr werthaltig sein - sprich wenn hinter der Person Vermögen steht wie zB ein großes Depot.

Beweggrund kann sein dass man die Kundenbindung sicherstellen möche. Ein guter, langjähriger Kunde der einen Kredit will u keine andere sicherheit als eine Bürgschaft anzubieten hat wird wohl kaum eine Absage bekommen.

mehr fallen mir nicht ein...
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 13:42
was die werthaltigkeit der bürgschaft angeht: in den meisten fällen wird diese mit einem mrv von 0 bewertet, da gerade die verwertung der bürgschaft schwierig ist und die bank im zweifel immer zuerst auf leichter zu verwertende sicherheiten zurückgreift.
im zweifel muss halt zusätzlich zur bonität des kreditnehmers, die bonität des bürgen geprüft werden.

ich weiß nicht, wie das bei euren banken läuft, aber bei uns werden auf der privatkundenseite grundsätzlich keine bürgschaften hereingenommen und der kredit wird lediglich auf die bonität des kunden abgestellt!
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 13:47
warum denn nur im zweifel bonität des bürgen prüfen?
ich finde das sehr wichtig.
weil sonst kann man ja auch kaum feststellen ob er als bürge in frage kommt
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 14:00
im zweifel ist nur als floskel gemeint! natürlich muss die bonität des bürgen gepeüft werden, alleine aus wirtschaftlichen interessen der bank!
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 14:11
gut.
das kam mir nämlich seltsam vor :-)
__spksk__
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.06.2005 14:50
Meines Erachtens ist eine Bürgschaft nie werthaltig! Wenn man das Beispiel Depot hernimmt, wie schnell kann da eine Veränderung eintreten und das Depot ist im Nu auf "Null"(etwas übertrieben)?!? Man hat ja einen Bürgen nie ganz unter Kontrolle, der kann ja mit seinem Vermögen machen was er will! Also im privaten Bereich eher nutzlos!
Mehr geeignet finde ich die Bürgschaft im Firmenkundenbereich!

Zu Frage a)
es ist doch gemeint, welche BEweggründe ein Bürge hat?
ein Grund ist bestimmt "Familie", wenn Eltern den Kindern noch unter die Arme greifen wollen! Ein anderer kann sein " Gefälligkeit", so nach dem Motto "ich bin ja nicht so, wird schon nichts passieren"
Ein dritter Grund kann sein, dass jemand gezwungen wird und derjenige trotz geringem eigenem Vermögen sich als Bürgen anzubieten!
zu Frage b)
es gibt ja 2 Arten:
1. die gewöhliche Bürgschaft
2. selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften
Von dern KI werden nur die Art2 akzeptiert!
Normal werden Bürgschaften nur mit engem Sicherungszweck hereingenommen, ausser bei KK-Krediten!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 14:56
@spksk: sag‘ ich doch! :)
Wuermchen_muc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 15:12
In den meisten Fällen ist doch einfach Dummheit bzw. Unwissenheit der Grund warum jemand eine Bürgschaft eingeht. Oder aber weil er von dem Kreditnehmer und der Sache total überzeugt ist. (Z.B. Existenzgründung)

In den allermeisten Fällen akzeptieren die Banken nur selbstschuldnerische Höchstbürgschaften.

Mensch Binchen, haben wir doch alles gelernt! ;-))

LG
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 17:15
Aber Petra, ich kann ja kaum in meiner Seminararbeit schreiben, dass er sie aus Dummheit eingeht.

Den Rest kann ich ja schon mal gut verwerten. Vielen Dank bis dahin. Falls jemand noch was einfällt, einfach schreiben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 17:57
Nahe Verwandte und die Alleingesellschafter von GmbHs geben Bürgschaften ab.

Nahe Verwandte geben Bürgschaften, damit der Sohn, die Tochter, der Neffe oder die Nichte eine Existenz gründen oder ein Haus bauen kann.

Der Alleingesellschafter beschränkt durch die Gründung einer GmbH die Haftung. Damit die GmbH kreditwürdig ist, übernimmt der Alleingesellschafter und Geschäftsführer eine Bürgschaft.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 22:53
Aber auch von anderen Unternehmensformen sollten Bürgschaften der Geschäftsführer, Gesellschafter o. ä. hereingenommen werden...

Gruß Mike
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.06.2005 17:54
@ __spksk__

Du hast geschrieben, dass bei KK-Krediten keine enge Zweckerklärungen genommen werden... Wieso?

Gruß Mike
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2005 21:52
Bei Kapitalgesellschaften wie z.B. einer GmbH ist die Gesellschafter-BÜ (unbeschränkt, weiter Sicherungszweck) eigentlich Standard.

Weitergehend haben wir bei einer (in der Praxis am häufigsten vorkommenden) selbstschuldnerischen BÜ den Vorteil, dass der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, der Aufrechenbarkeit und der Anfechtbarkeit verzichtet. Die Bank kann unmittelbar auf den Bürgen nach Nichtzahlung von z.B. zwei Darlehensannuitäten zugreifen. Dieser tritt an die Stelle des Kreditnehmers. Außerdem verzichtet er darauf, dass das KI auf bestehende Forderungen des Zahlungsunfähigen (wie z.B. Spar- und Depotguthaben) zugreift. Es kann sofort auf das Vermögen des Bürgen zugegfriffen werden.

Eine Bonitätsprüfung ist immer erforderlich und sinnvoll. Außer evtl. bei BÜ des Ehegatten, der /die nicht berufstätig ist. Dort dient die BÜ lediglich zum Schutz vor Vermögensverschiebungen.

Schönen Gruß
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