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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Frage zur Bürgschaft
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Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.06.2005 22:39 - Geaendert am: 08.06.2005 22:40
Auch wenn ihr mich jetzt vielleicht steinigt, aber ich möchte mich nochmal einmischen... ;-)

Irgendwie sind Bürgschaften doch interessant und da möchte ich dann nochmal mein ?Wissen/Unwissen? zum Besten geben...

Meines Wissens nach ist es NICHT so, dass wir bei Gesellschaftern einer GmbH grundsätzlich eine BÜ mit weitem Sicherungszweck erhalten...Es ist vielmehr von Bedeutung, ob es alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH gibt (die dann natürlich auch Gesellschafter sein können). Und nur, wenn es einen einzigen gibt, dann darf von diesem eine BÜ mit weitem Sicherungszweck reingenommen werden... Andernfalls hätte ja der Bürge keinen Einfluss auf die Geschäfte in der GmbH

-> ähnlich Drittsicherungsgeber, z. B. der Ehemann für die Ehefrau, dann kann auch keine weite Sicherungszweckvereinbarung getroffen werden, weil der Mann keinen Einfluss auf die Kreditaufnahme der Frau hat...

Sorry, wenn ich jetzt nerve; aber für "Diskussionen" ist das Forum ja da...

Gruß Mike
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.06.2005 08:52
schönen guten morgen,

da ich das theme bürgschaft auch interessant finde, werde ich mike mal zur seite springen und mich auch mal zum weiten sicherungszweck äußern:

Der Sicherungszweck muss, damit die Bürgschaft wirksam ist, das bestimmbare Ausmaß der vom Bürgen über-nommenen Haftung deutlich machen.

Die Übernahme einer Bürgschaft für alle denkbaren gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten (weiter Sicherungszweck) des Hauptschuldners ohne jede sachliche Begrenzung dehnt das Risiko zum Nachteil des Bürgen zu weit aus und führt zu Unwirksamkeit der Bürgschaft.

Demnach würde ich sagen, dass ein weiter Sicherungszweck grundsätzlich nicht legitim ist und grundsätzlich nur Bürgschaften mit engerem Sicherungszweck hereingenommen werden können.

In der Praxis wird das bei uns im Hause auch so gehandhabt, egal ob es sich um einer Privatperson, den Geschäftsführer oder eine andere Firma handelt.

Peace an alle

Cee
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.06.2005 22:17
@ ceejay: Würdet ihr denn bei einem Geschäftsführer einer GmbH, der alleinvertretungsberechtigt ist und wenn es sonst keinen gibt, keine weite Zweckerklärung reinnehmen?

Der weiß doch genau, was in der Firma passiert...

Gruß Mike
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.06.2005 08:08
@ mike:

also, ich denke das es in der praxis auch so wäre, dass wir nur eine Bürgschaft mit engem Sicherungszweck reinnehmen würden... ich hab bis jetzt noch nie erlebt, dass eine BÜ mit weitem SZ reingenommen wird... ;) aber ausnahmen gibt‘s ja immer...
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