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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Auswirkung §18 auf Kreditvergabe?
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diego10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 15:34
Hallo,

hat von euch vielleicht jemand passende Infos wie sich der §18 auf die Kreditvergabe auswirkt. N Link mit entsprechendem Inhalt o.Ä. wäre echt hilfreich
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 15:45
vielleicht solltest du auch das entsprechende gesetz dazu nennen?!
diego10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 15:49
Achso, §18 des KWG war gemeint
Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:01
Also soweit ich weiß ist es so:
bei einer Kreditvergabe über 250 TEUR (könnte aber auch das gesamte Kreditobligo sein) müssen die wirtschaftlichen Verhältnise des Kreditnehmers offengelegt werden. Der muss dann praktisch "die Hosen runter" lassen.
Von den 250 TEUR können aber wieder Kredite die durch Grundschulden abgedeckt sind abgezogen werden.
Also auf der Seite der Bafin (www.bafin.de) stehen einige Gesetze vielleicht schaust du am besten da mal nach...

LG Katha
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 16:06
Katha87: aber nur im Zusammenhang mit Wohnwirtschaftlicher Nutzung....


Ausserdem wurde die Offenlegungsgrenze erhöht zum weiss ned was...sie beträgt dann 700T€, was in den EU Nachbarstaaten wie Österreich schon jetzt die Norm ist.

P.S.

Hat gar keine Auswirkung auf die Kreditvergabe weil wir uns immer offenlegen lassen...
Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:12
@ Gohst...
ich glaub nicht das das für den Wohnwirtschaftlichen Zweck ist
§ 18 betrifft doch nur Firmen- und Gewerbekunden

also mir hat man letzte Woche in der Kreditabteilung gesagt es wären 250 TEUR... naja kann ja sein das da vielleicht noch eine Gesetzesänderung kommt
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 16:15
§18 betrifft nur Firmen?
Keine Privatpersonen? Sicher?
Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:15
zu 90 % ja

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 16:16
Ich kenn das auch nur mit 250TEUR und so hab ich es auch für die AP gelernt.

Ob das was mit wohnwirtschaftlicher Verwendung zu tun hat weiß ich nicht, aber ich glaub es eher nicht!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:21
So um mal ein bisschen Klarheit in die Sache zu bringen... das ist er der § 18

§ 18 Kreditunterlagen
1 Ein Kreditinstitut darf einen Kredit von insgesamt mehr als 250 000 Euro nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen läßt. 2 Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre. 3 Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn

der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,


der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 des Hypothekenbankgesetzes nicht übersteigt und


der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.
4 Eine Offenlegung ist nicht erforderlich bei Krediten an eine ausländische öffentliche Stelle im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b bis d.

http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm#p18
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 16:27
*schmunzel*

siehste?
Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:29
was siehst? *g*

Okay du hattest mit dem Wohneigentum recht aber ich mit die 250.000,00 ;-)
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 16:47
Ghost hat auch recht, der Betrag soll Ende des Jahres (oktober??) auf die 700 nochwas tausend erhöht werden.

X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X

"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.

X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 17:11
auch wenn ich mich wiederhole:

^^

siehste?
CBtoto
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 17:18
Unter "Offenlegung" versteht der §18 KWG übrigens nicht nur die Vorlage der Dokumente, sondern auch die Auswertung der vorgelegten Unterlagen und die Dokumentation dieser Auswertung.

Wenn es interessiert...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 17:29 - Geaendert am: 13.05.2005 10:02
Auswirkungen.
- Risikostreuung: Die KI werden lieber kleine Kredite vergeben.
- Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird ab 750TEuro genauer durchgeführt
- Minderung des Ausfallrsikos
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2005 21:16
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Neuregelung des §18 nicht intern in den KIs implementiert wird.

Die Offenlegung wird auch weiterhin bei den Engagements ab 250TE gefordert werden.

@Herrmann:

Es ist sicherlich richtig dass eine Risikostreuung notwendig ist, allerding kann ich mir nicht vorstellen, dass KIs lieber kleine Kredit vergeben, auch wenn die Magen im Konsumentenkreditbereich höher sind.
Die fließenden Erträge sind im Endeffekt eher gering.
Bedingt durch Faktoren wie Bearbeitungsgebühren, Kontoführung und Monitoring.

KIs leben im Endeffekt von den Großkrediten, die natürlich gestreut werden müssen um das Klumpenrisiko zu vermeiden.

Flo
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2005 21:20
Meines Wissens nach wird die Grenze auf 750.000,- Euro erhöht!
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 09:07
@ Herrmann:

Die Kredite werden auch jetzt schon sehr genau überprüft
es ändert sich wegen der Erhöhung nichts.

Glauben Sie ernsthaft, ein KI verhielte sich so dilletantisch und richte das Ausmaß seiner Prüfung nach irgendwelchen Richtlinien? Glauben Sie wirklich, unsere KSB würden nicht ganz genau prüfen wer kreditwürdig ist, allein weil sie es erst ab 250/700 machen müssen? Sei das im Privat-, Firmen- oder Gewerbekundenbereich?

Was meinen sie wohl, wie unser Vorstand die Argumentation finden würde (wenn wir ihm mitteilen das dieses Jahr eine Kreditausfallrate von 35% ansteht), "Hey Chef was können wir dafür? Wir mussten uns per Gesetz nicht offenlegen lassen"

Die Prüfung ist schon jetzt sehr genau. Und auch wenn ich da nur für 5 von vielen KI sprechen kann, glaube ich das das die Regel ist.

Risikostreuung bei der Kreditvergabe ist sowieso nur insofern möglich als das wir nach guten Sicherheiten sowie Verantwortungsabtretungsmöglichkeiten nachsuchen.

(z.B. KFW Microdarlehen bis 50 T€ versichert. Im Ausfallfall kriegen wir das Geld)

Eine Frage, waren Sie vor Ihrer Zeit als Berufsschullehrer in einer Bank oder generell der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 10:05 - Geaendert am: 13.05.2005 10:06
Genauer durchgeführt heißt ja nicht, dass die anderen Kredite nicht genau geprüft werden. Natürlich führt eine Bank die Kreditwürdigkeitsprüfung bei jedem Kredit durch. Nur § 18 KWG gibt Fristen vor. Auch die Beurteilung der Sicherheiten wird streng ausgelegt.

Die Rundschreiben zu § 18 KWG werden immer wieder modifiziert. Es wird seine Gründe haben.
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