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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Auswirkung §18 auf Kreditvergabe?
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Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 10:06
Und das hat sich mit der Änderung nicht geändert..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 10:08
Das habe ich auch nicht behauptet.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 10:12
Verfasst am: 12.05.2005 17:29 - Geändert am: 13.05.2005 10:02


Auswirkungen.
- Risikostreuung: Die KI werden lieber kleine Kredite vergeben.
- Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird ab 750TEuro genauer durchgeführt
- Minderung des Ausfallrsikos



As you see....


Diese Auswirkungen mögen in der Theorie ja richtig sein, aber in der Praxis sind sie shcon lang verwirklicht bzw nicht einmal zutreffend weil gar nicht gegeben. (genauere Prüfung)



Der Grund warum man die Grenzen erhöhte, war, dass viele sich beschwerten warum sie schon so früh offenlegen mussten (auch wenn ein Großteil nicht einmal weiss, was das ist, ausser das es etwas negatives darstellt) und in beispielsweise Austria die Offenlegung erst ab den 700 nötig ist.

aus Angst Kunden an das Ausland zu verlieren, hat die Regierung beschlossen, die Offenlegungsgrenzen hier der Länderkonkurrenz anzupassen.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 10:16
Die Angst vor Abwanderung lässt sich auch als europainterne Harmonisierung des Finanzrechts bezeichnen!

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.06.2005 22:35
Wird auf EUR 750.000,- Euro erhöht. Leider weiß ich momentan nicht, ob das schon durch ist, oder noch unterschrieben werden muss. Da gab es wohl irgendwelche Verzögerungen...

Ich werde mich aber bei Gelegenheit nochmal erkundigen.

Gruß Mike
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.06.2005 11:05
Als Zusatz:

Der § 18 wird nicht, wie anfangs behauptet, nur auf Gewerbekunden angewandt.
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.06.2005 11:27 - Geaendert am: 10.06.2005 11:29
Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit Ihrer Kreditnehmer in außreichendem Maß anhand von Unterlagen prufen. Durch diese gesetzliche Pflicht, die für alle KI gilt, soll deren Stellung der Kundschaft gegenüber gestärkt und verhindert werden, dass die Kreditnehmer die Kreditinstitute unter Hinweis auf eine großzügigere Handhabung durch die Konkurrenz zum Verzicht auf die Prüfung veranlassen.

Soweit Kreditnehmer üblicherweise keine Jahresabschlüsse erstellen, können solche auch nicht verlangt werden; das Kreditinstitut muss sich in diesen Fällen auf andere Weise Gewissheit über die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers verschaffen. Der Ausdruck "Jahresabschlüsse" besagt, dass nicht nur der letzte Jahresabschluss vor der Kreditgewährung angefordert werden muss, sondern auch die folgenden Abschlüsse zu verlangen sind, solange das Kreditverhältnis besteht. Die Vorschrift soll also auch eine ordnungsgemäße Kreditüberwachung sichern.
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