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Schufa
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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 15:17
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

habe eine kurze Frage:

und zwar kommt es bei in der Sparkasse des häufigeren vor, das Kunden argumentieren, das wir "verpflichtet" sind, ein Konto für Sie zu eröffnen.

Dabei wird immer auf ein Gerichtsurteil verwiesen.

Ich kenne bisher immer nur die Argumentation, das die Kreditinstitute untereinander sich verpflichten, für jeden (und damit meine ich für jeden) ein Konto zu eröffnen.

Wer kann mir dazu etwas sagen, eventuell bitte mit Links, etc.... reine Neugierde... :)

Dankeschön für die Hilfe!

MfG Thomas
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 16:09
Deine Überschrift lautet "Schufa". Mit dieser Sache hat die Schufa aber nichts zu tun.
Die Sparkassen sin döffentlich-rechtliche Institute un ddaher verpflichtet, für jeden ein Konto zu eröffnen. In Ausnahmefällen, z.B. bei Bedrohung der Mitarbeiter etc, kann dem Kunden das Konto gekündigt werden. Die Sparkassen sind aber die einzige Organisation, wo es sowas gibt. Es eröffnet längst nicht jede Bank für jeden ein Konto. Es gibt Banken, die nehmen Dich als Kunden erst bei einem gewissen monatlichen Gehaltseingang oder genug Vermögen.
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 17:35
ok, die Überschrift passt nicht zu diesem Thema

----> ist mir jetzt ziemlich egal.

Mich würde interessieren, ob es dazu ein Gerichtsurteil gibt (wie in meinem Fall beschrieben) ????

MfG
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 17:41
Ja es gibt ein Gerichtsurteil..hab jetzt aber leider nicht das AZ zur hand.
Aber solange es keine wichtigen Gründe gibt, müssen wir die Konten anlegen.
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 17:47
wichtiger Grund???

Ein wichtiger Grund wird wohl kaum eine negative Schufa sein, richtig?

ist dieses Gerichtsurteil denn nur auf Sparkassen ausgelegt, sprich dem öffentlichen Auftrag dem wir unterliegen, oder auf alle KI´s?
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 18:36
Es ist nur auf die Sparkassen gerichtet.
Eine negative Schufa ist nicht direkt ein Grund....
Wichtige Gründe sind Scheckbetrug, Mißbrauch des Kontos, usw.
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 18:54
also ich hab da was anderes in der Schule gelernt und zwar:
jeder Kunde hat ein Recht auf ein Konto.

und mit der Sparkasse hat das eigentlcih nix zu tun außer daß die Großbanken bei schlechter Schufa sagen daß der Kunde zur Sparkasse soll um da das Konto zu eröffnen es sind aber eigentlich ALLE Banken verpflichtet dem Kunden ein Konto zu er öffnen und sei es auf Guthabenbasis.
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 19:00
Ja, genau das ist mir ja auch zu Ohren gekommen.
Ich mein, auch wenn (wir) Sparkassen öffentlich-rechtlich sind, kann es ja nun nicht angehen, das nur (wir) die Verpflichtung auferlegt bekommen, Konten für sozial schwächere Personen zu eröffnen, oder?

Also, wie ist es nun rein von der rechtlichen Seite? Ich mein ganz ehrlich, auch bei uns werden Kontoeröffnungen von Kunden mit negativen Schufa-Einträgen abgelehnt.

MfG
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 19:05
wenn der Kunde auf die idee kommen sollte daß er ein Recht auf ein Konto hat kann er oder Verbaucherschützer die Bank auf ein konto verklagen, allerdings wissen die meisten kunden das nicht.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2004 21:35
Ich hatte mal schwer Ärger mit nem Kunden deshalb und unsere Rechtsabteilung äußerte sich folgendermaßen - passt auch zu meinem Berufsschullehrer:
Alle KI sind verpflichtet ein Konto zu eröffnen, wenn der Kunde noch kein Girokonto besitzt und er keine Negativmerkmale in der Schufa hat. Also müssen das nicht nur die Sparkassen sondern alle KI - wissen halt nur viele Kunden nicht und ich bin auch überzeugt, dass Großbanken viel öfter Kunden da hinschicken, mit der Begründung "müssen wir nicht" !
Wer die Schufa voll hat - wird ja verm auch bei der Sparkasse kein Girokonto bekommen oder eben nur eins auf Guthabenbasis!
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 21:43
ich finde eigendlich das jedes ki auch für sozial schwache leute, oder die die einfach nciht mit geld umgehenkönnen, n konto eröffnen sollte. bei usn bekommen die ne bestimmte kontonummer, so das wir sofort wissen das sie nur n guthaben konto haben.....

ach ja das mit dem verpflichtet sien: bin auch bei ner spk aber ätschibätsch wir sind nicht verpflichtet.......sind ne private sparkasse *nenenenene*
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 22:56
@ penpen

Bei mir stand mal ein Kunde am schalter, der hat direkt gesagt, dass er negative Schufa hat ( und die war verdammt negativ ), z.Z. arbeitslos ist und nur Sozialhilfe bezieht.
Der hat mir einen Zettel vom Sozialamt vorgelegt, auf dem stand:
"Entgegen aller Behauptungen müssen ALLE Banken, egal ob Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Privatbank, für jeden Menschen ein Konto eröffnen, auch wenn er eine negative Schufa hat. Allerdings können sie dann darauf bestehen, das Konto nur auf Guthabensbasis zu führen."

In der Praxis sieht aber doch relativ oft so aus, dass die Großbanken versuchen, diese Kunden an die Sparkasse abzugeben. Wenn der Kunde sich allerdings "sträubt" müssen wir seinem Wunsch entsprechen...
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 09:57
und genau das ist es ja das mich so aufregt, die Konten kosten eine Bank ja schon mehr, weil sie eben besser überwacht werden müssen (macht bei uns eine ganze Abteilung) und man bekommt keine Sollzinsen. Und dann reden sich die großen Banken immer raus so von wegen die Sparkassen sind verpflichtet ....
Ich find halt das wenn jemand Sozialhilfe bekommt oder so wenn er dann wieder einen Job hat wollen ihn die anderen Banken dann wieder haben.

(und nein ich bin nicht bei einer Sparkasse)
Cologne_lad21
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.04.2004 13:08
Es stimmt zwar das jede Genossenschaftsbank, Sparkasse und KI vom Gesetz her verpflichtet ist jedem Kunden ein Girokonto zu eröffnen , aber man sollte doch bitte bedenken das der potenzielle Kunde die Vorraussetzung mitbringen muss das kein Girokonto vorhanden ist.
Wenn das der Fall ist, muß die Bank usw. ein Konto eröffnen. Dabei besteht natürlich die Wahl zwischen einem reinen Guthabenkonto oder einem "normalen" Girokonto.

Dabei spielen die Sparkassen eine ganz besondere Rolle. Da die Stadtsparkassen und oder Kreissparkassen von Öffentlicherhand betrieben werden bzw. noch werden, und damit noch den Vorteil genießen in Bezug auf die Rücklagen usw.
Sparkassen wurden halt auch dafür gegründet das jeder Bürger einer Gemeinde und oder Stadt, Kreis usw, die Möglichkeit hat am Zahlungsverkehr teil zunehmen.
In Hinblick auf dieses, finde ich es berechtigt das die Privaten Banken, "schlechte Kunden" welchen kein Konto eröffnet werden will , zur Kreis-Sparkasse zu verweisen.

Aus meiner Praxis behandel ich potenzíelle Kunden, die empfindliche auf die Schufa reagieren oder mit dem Argument kommen "Sie sind verpflichte mir ein Konto zu eröffnen"...... mit Vorsicht.
Sollte ich in der Schufa das Merkmal finden, Girokonto vorhanden ist die Sache dann meist eh vorbei, weil ich dann bzw. die Bank nicht verpflichtet ist ein Konto zu eröffnen.

Grüsse aus der schönsten Stadt Deutschlands

Bronco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 14:10
Also laut folgendem Text sind Privatbanken rein gesetzlich nicht verpflichtet Girokonten zu eröffnen. Sie haben sich diesen Zwang quasi selbst auferlegt.

"Im privaten Bankensektor fällt ein Kontrahierungszwang prinzipiell weg, d.h. sie sind in ihrer Vertragsfreiheit unbeschränkt, können also auch jederzeit ohne wichtigen Grund kündigen (Pfister/Hohl, EWiR 1991, 557 f.). Der Zentrale Kreditausschuss, ein Zusammenschluss aller Banken- und Sparkassenverbände Deutschlands, hat allerdings bereits am 20.6.1995 eine "Empfehlung" an seine Mitglieder versandt, um der gesetzlichen Verankerung durch eine Selbstverpflichtung zu entgehen (Wovon die Bundesregierung nun auch Abstand genommen hat, vgl. den Bericht der Bundesregierung vom 9.6.2000, BT-Drucks. 14/3611, V Nr. 2; Entwürfe z.B.: 30.1.1995, BT-Drucks. 13/351 (B 90/Die Grünen), 16.3.1995, BT-Drucks. 13/856 (SPD) oder Dezember 1994, BT-Drucks. 13/137 (PDS).). Hierin wird u.a. die grundsätzliche Bereitstellung eines Girokontos auf Guthabenbasis proklamiert, jedoch nur für Kreditinstitute, die ohnehin schon Girokonten "für alle Bevölkerungsgruppen" führen."
Bronco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 14:24
Die Verpflichtung zur Eröffnung des Kontos ergibt sich aus dieser "Selbstverpflichtung" dennoch.
Habe dazu noch ein Urteil gefunden:

LG Berlin; Urteil v. 24.04.2003 - 21 S 1/03

Pflicht der Banken zur Einrichtung eines Girokonto für jedermann

Zahlreiche Banken haben sich in den 90er Jahren eine Selbstverpflichtung zum "Girokonto für jedermann" auferlegt. Danach halten die Banken grundsätzlich für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis bereit. Der Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos gilt zum Beispiel auch für Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Die Einrichtung des Kontos kann die Bank nur verweigern, wenn ihr dies unzumutbar ist.
Rennschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 15:56
... und da Sparkassen immer noch öffentlich rechtliche Institute sind, sind diese zur Zeit immer noch verpflichtet, ein sogenanntes "Konto für jedermann" zu führen. Wie oben bereits ausgeführt, haben sich alle anderen Kreditinstitute nur dazu verpflichtet, dies auch zu tun, aber gem.§ 19 Abs. 3 kann eine Kontoeröffnung ja ohne Angaben von Gründen dann abgelehnt werden und dies geschieht ja auch in 99,9 % der Fälle, da die Kontoführung auf Guthabenbasis und die leider bei vielen "solchen" Kunden dazu gehörende Bearbeitung von Kontopfändungen etc. viel mehr kostet, als an Kontoführungsgebühren reinkommt und somit wird das Konto bei Kreditinstituten nicht eröffnet und auf die Pflicht der Sparkassen hingewiesen.
Schönes Wochenende!
Hier regnet es noch nicht!
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 16:42
---> dann muss man sich ja fragen, wieso sich alle Banken dieser "Selbstverpflichtung" unterworfen haben, aber diese nicht beherzigen?????

Und ja ich arbeite bei einer Sparkasse und muss mir leider sehr oft anhören " ---> die XXX Bank hat gesagt, Sie müssen mir das Konto eröffnen"

----> nervig ....
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 17:44
ich denke daß es auch für die Kassenmitarbeiter nicht besonders angenehm ist wenn von 10 Kunden 8 am Schalter sind und man dann ewig suchen muß ob man auszahlen darf oder net, bei uns sind die dann oft auch laut und unfreundlich geworden und wenn dann die meisten Kunden so sind dann ist die Arbeit auf jedenfall anstrengender.

die Banken haben sich übrigens dieser Klausel unterworfen weil sie ein ensprechendes Gesetz verhindern wollten das besagt hätte das KEINE Bank eine Girokontoanfrage ablehnen darf. Sehr wahrscheinlcih ist aber das so ein Gesetz doch noch irgendwann kommen wird.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.04.2004 17:53
Wir sind zu gar nichts verpflichtet und wenn der ne scheiß Schufa hat machen wir erst recht kein konto auf, es sei denn wir waren seine alte Bankverbindung, dann gibs ein Guthaben Konto. Da gibt es nämlich eine Anweisung (kein Gesetz) des Allg. Kreditausschuss (oder wie die grad noch hießen) dass das Institut das die letzte bankverbindung war, dann auch bitte ein konto einrichtet. Also hat es auch mit Schufa zu tun, Und betrifft alle nicht nur sparkassen.
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