Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
jayeh60985
kicej39389
aglairyagizv
EgGrot1
luca116

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Schufa
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
boersen_freak
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.04.2004 21:38
Sparkassen unterliegen dem Kontrahierzwang, das bedeutet sie sind verpflichtet jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen. (Genauso wie Energieversorger verpflichtet sind die Bevölkerung mit Strom zu versorgen, unabhängig davon ob es sich um einen "guten" oder "schlechten" Kunden handelt.) In unsere Rechtsabteilung wurde mir erklärt, dass der Begriff "Konto" nicht näher bestimmt wurde. Es muss also nicht unbedingt ein für die Bank relativ teures Girokonto auf Guthabenbasis sein, sondern kann auch nur ein einfaches Sparkassenbuch sein. Mal ganz davon abgesehen wird es sich kein sozialbedürftiger mit schlechter Schufa leisten können die Bank zu verklagen um endlich ein Girokonto zu bekommen.

Ich selbst arbeite in einer sehr kleinen Ostdeutschen Sparkasse, in einem sehr strukturschwachen Gebiet. Wir haben hier 25% Arbeitslosigkeit. (nebenbei: Wahnsinn) Der größte Teil unserer Kunden lebt von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld. Die einzigen die uns noch etwas Passiv bescheren sind die Rentner. Viele unserer "schlechten" Kunden haben nur ein Sparkassenbuch auf das sie Ihr Sozialhilfe und Co. bekommen. Dies entspricht zwar nicht dem eigentlichen Charakter des Sparbuchs (da eingeschränkter Zahlungsverkehr), wird von unserem Vorstand aber so gewünscht da es eine kostengünstige Lösung ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.04.2004 19:51 - Geaendert am: 04.04.2004 17:59
Anders als z. B. in Frankreich gibt es in Deutschland kein verbrieftes Recht auf Kontoeröffnung für Jedermann, sondern nur eine unverbindliche Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) als Zentralverband der deutschen Kreditwirtschaft.

Um einer gesetzlichen Regelung vorzubeugen, hatte der ZKA bereits 1995 allen Bankinstituten empfohlen, für jedermann unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und unabhängig von negativen Schufaeintragungen zumindest ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Die Berliner Sparkasse hatte sogar schon 1994 eine ähnliche Selbstverpflichtung gegenüber der Senatswirtschaftsverwaltung abgegeben.

In einem bahnbrechenden Urteil hat das Landgericht Berlin am 24. April 2003, Az. 21 S 1/03, entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“ der Berliner Sparkasse Betroffenen einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis gibt. „Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei (sogenanntes „Girokonto für Jedermann“). Die Form der Selbstverpflichtung trete dabei an die Stelle einer gesetzlichen Regelung. Die Durchsetzbarkeit dieses Zwecks der Selbstverpflichtung gebiete es, einen unmittelbar durch den Bankkunden einklagbaren Anspruch einzuräumen.“

Das Urteil ist rechtskräftig. Revision wurde nicht zugelassen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist diese Entscheidung auf alle Banken zu übertragen, die die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann praktizieren.

Ablehnungen von Kontoeröffnungen sind in Zukunft gerichtlich überprüfbar, insbesondere ob ein Vertragsabschluss tatsächlich „unzumutbar“ ist, wie von Banken oft behauptet. Dann entfällt nämlich der Kontrahierungszwang. Das Argument der Berliner Sparkasse, dass es noch andere Kreditinstitute gäbe, die ebenfalls eine „Selbstverpflichtung“ abgegeben haben, ließ das Gericht in diesem Zusammenhang nicht gelten. „Es würde dem Zweck der Selbstverpflichtung zuwiderlaufen, wenn Personen, die der Bank nicht als Kunden genehm sind, ohne dass die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten wären, an andere Kreditinstitute weiterverwiesen werden könnten.“

In der Verbraucherzentrale ist eine Liste der Banken erhältlich, die im Rahmen des Preisvergleichs „Was Konten kosten“, Stand 01.09.2002, angegeben haben, dass sie die Empfehlung des ZKA zum Girokonto für Jedermann praktizieren. Auch ein Musterbrief für Betroffene steht zur Verfügung.

Quelle:
http://www.schnaeppchenjagd.de/go/cms-daten/1323.html

Oder versuche es unter:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo97599.htm
Sebastian
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.04.2004 00:31
Also ich denke jeder sollte ein Konto haben, da es mittlerweile Grundvoraussetzung ist um am sozialen Leben teilnehmen zu können.
Ein Arbeitsloser ohne konto, hat ja eigentlich keine Chance ohne konto einen Job zu finden.

Allerdings gibt es halt solche und solche. Viele versuchen die Banken auch auszunutzen und legen es drauf an. So war der GAA jeden tag für 10 min. offline (weiß nicht ob das immer noch so ist bzw. warum das so war) und manche "schwierige" Kunden die überzogen waren, haben das herausgefunden wann das war und haben dann immer geld abgehoben. Denn im Offline-Modus hat der GAA nicht überprüfen können, ob das Konto innerhalb der Linie war.
Bremer21j
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.04.2004 16:38
Hallo Hermann,

dankeschön für den Verweis, jetzt habe ich da mal was schriftliches.

Nun noch eine Frage:

Kunde X hatte bereits ein Konto bei einer Sparkasse, was (aus mir unbekannten Gründen) seitens des KI aufgelöst wurde. Nun kommt der o.g. Kunde nach mehreren Umzügen zu einer anderen FIliale des KI und stellt den Antrag auf Kontoeröffnung.... Schufa: sehr sehr negativ (zwei Seiten lang) und nach Überprüfung des Obligos (diverse neg. Vermerke seitens der damaligen Kontoführenden Stelle) lehnen wir die Kontoeröffnung ab.

Dies rechtlich i.O ?????????

Dies ist ein Beispiel, wie es denke ich mal öfter in der Praxis vorkommt.

MfG Thomas
AzzKikr
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.04.2004 21:57
Hi,

zu Herrmann´s Eintrag ist evtl. noch etwas beizufügen:

Es gibt nicht nur eine Empfehlung der ZKA. Es gibt auch eine Selbstverpflichtungserklärung des privaten Bankgewerbes. Hierin verpflichteten sich die beteiligten Banken FREIWILLIG Guthabenkonten zu eröffnen. Diese Erklärung ist jetzt (eigentlich) zwingend.

Guthaben- Kontoablehnungen sind dennoch möglich, z.B.
- das KI hatte bereits negative Erfahrungen mit dem Kunden,
- das KI kann sich nicht sicher sein, das der Kunde die
Kontoführungsentgelte zahlen kann bzw. zahlt
- Kunde bedroht Mitarbeiter
- Kunde wohnt nicht im Geschäftsbereich des KI (relativ
dehnbar)

MfG

AzzKikr

Banklove
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.04.2004 18:25 - Geaendert am: 05.04.2004 18:27
@ Bremer
Wir würden als Voba sofort ablehnen und handhaben das auch so!
Die negative Schufa war -denke ich mal - dann der Kündigungsgrund in deinem Bsp!

Seitenlang müssen die Einträge gar nicht sein.
Das Wort - Haftbefehl- reicht schon als K.O Kriterium aus!
Schneckal
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.04.2004 09:33
Unsere Sparkasse ist nirgends dabei. Weder in der Schufa, Kreditreform oder bei Schimmelpfeng. Wir holen uns zwar bei zweifelhaften Kunden generell auch Auskünfte ein sind aber in keiner dieser Auskunfteien dabei.

*********Das Leben ist kurz. Genieße es.**********

 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse