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Verrechnungsscheck
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Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2004 10:22
Hallo,

Kann ein Verrechnungsscheck bar ausbezahlt
werden, wen dies die Ausgebendebank macht.
Normal schon,oder?
danke
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2004 10:28
ich kenn jetzt nicht die genauen rechtlichen vorschriften, aber wies in der praxis gemacht wird.
In der Theorie NEIN, aber in der Praxis wirds in der Regel gemacht, da wir den Aussteller überprüfen können ob Bonität usw in ordnung sind

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

Tomster
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.03.2004 10:29
Hi Leudz,

ich bin zwar IT-Kaufmann aber ich glaube nicht das das geht... Steht ja auch meistens auf dem Scheck drauf: "Nur zur Verrechnung"...

Hoffe, dass es stimmt!

Gruß
Tomster

**********************************************************

______\\\!!!///______
______( ô ô )_____
___ooO-(_)-Ooo___

josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.03.2004 10:54
dürfen vom bezogenen ki nicht bar ausgezahlt werden --> auf Kto.

streichung des vermerks ist unzulässig.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 10:59
Verrechnungsschecks dürfen von jedem (außer dem bezogenen KI) bar ausgezahlt werden. In der Praxis wirds aber nicht gemacht, weil es zu unsicher ist.
Gummibaerchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2004 11:03
Der Vermerk "Nur zur Verrechnung" gilt nur für die bezogene (ausgebende) Bank, sie darf den Scheck deshalb nicht bar auszahlen, sondern nur aufs Konto gutschreiben. Bei jeder anderen Bank könnte man sich den Scheck theoretisch bar auszahlen lassen (wird natürlich keine Bank machen, weil sie nicht weiß, ob er gedeckt ist und eingelöst wird), aber theoretisch ist es möglich, da der Vermerk nur für die bezogene Bank gilt.

--------------------------------------------------
Don´t worry, be happy!

florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 11:13
@TheGrosser:

In der Theorie JA (siehe oben). In der Praxis werden Verrechnungsschecks nicht bar ausgezahlt. Wir nehmen den Scheck entgegen und zahlen den Wert vom Konto aus, aber nur, wenn dieses sowieso gedeckt ist oder wenn wir eine Überziehung verantworten können.
Degga
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.03.2004 15:19
Scheckgesetz
>
5. Abschnitt - Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck (Art. 37 - 39)



Artikel 39
(1) Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk "nur zur Verrechnung" oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk untersagen, daß der Scheck bar bezahlt wird.

(2) Der Bezogene darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). Die Gutschrift gilt als Zahlung.

(3) Die Streichung des Vermerks "nur zur Verrechnung" gilt als nicht erfolgt.

(4) Der Bezogene, der den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, haftet für den entstandenen Schaden, jedoch nur bis zur Höhe der Schecksumme.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 15:37
Das ist genau das, was ich gesagt habe, oder?
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.03.2004 19:10
@Gummibärchen

dat ist nicht dein ernst oder? Ein Verrechnungsscheck ist für alle Banken ein Verrechnungsscheck und darf niemals Bar da der Scheck "Eingang Vorbehalten" beim Scheckempfänger eingeht und der Scheckaussteller noch Widerspruch einlegen kann, diese Möglichkeit wird durch die Barauszahlung genommen und das Kreditinstitut muss im Zweifel für etwaige Schäden aufkommen.
Übrigens Barschecks sollten wenn sie z.B. von einem Rechtsanwalt an einen Mandanten, also Fremden gegeben werden als Scheckeinreiche laufen und nicht Bar bezahlt werden, da die Buchung für den Scheckaussteller auf seinem Kto-Auszug nicht eindeutig erkennbar ist wer den Scheck nun tatsächlich eingelöst hat.

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das leben ist eine sexuell übertragene krankheit mit 100% sterblichkeitsrate und wir sind alle infiziert ....

penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.03.2004 22:02
also ein Verrechnungsscheck darf nur gutgeschrieben werden.

Allerdings kann die Bank wenn sie die Bonität ihres Kunden kennt einen Kredit auf die Summe des Verrechnungsschecks geben,also Vormerken der Summe und dann eine Überziehung des Kontos als Sicherheit soll dann die Schecksumme dienen. (wird aber so gut wie nie gemacht) habs auch nur einmal mitbekommen und da hat der Filialleiter zugestimmt
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2004 15:35
DAS IST FALSCH! Verrechnungsschecks dürfen von JEDEM außer dem bezogenen Institut bar ausgezahlt werden (siehe Zitat von Degga aus dem Scheckgesetz).
Es wird in der Praxis nicht so gehandhabt, es ist aber theoretisch möglich!
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2004 18:01
@florianlessman

wat da bei Degga steht sagt nix über Barauszahlungen bei fremden KI.
also ich verstehe art. 37 bis 39 des scheckG anders, aber nun gut.

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Rang: IPO

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Verfasst am: 31.03.2004 18:22
Also in dem Gesetzestext von Degga steht doch klar und deutlich drin, dass ein Verrechnungsscheck NICHT bar ausgezahlt werden darf!!! Was gibt es denn daran nicht zu verstehen? Schließlich gibt der Verrechnungsscheck dem Aussteller die Möglichkeit, den Scheck zurückzuziehen, das heißt, der Scheck wird nicht gutgeschrieben. Deswegen dauert es doch auch 8 Tage bis ein Verrechnungsscheck dem Konto wirklich gutgeschrieben ist, weil der Aussteller des Schecks noch solange die Möglichkeit hat, den Scheck zurückzuziehen bzw. wenn sein Konto nicht gedeckt ist, wird die Bank den nicht genehmigen.
In der Praxis ist es jedoch oft so, dass der Kunde Geld von seinem Konto schon mitbekommt, weil man weiß, dass der Scheck bisher immer gutgesagt wurde und die Bonität des Kunden dies auch erlaubt.
Tweety
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.03.2004 18:48
@Nightangel:
In Abs. 2 des Gesetztestextes steht doch klar drin:
"DER BEZOGENE darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen".
Alle anderen dürften ihn theoretisch bar auszahlen, aber wie florianlessmann schon gesagt hat, wird das in der Praxis nicht gemacht.

@CouncilofEurope
Nur weil im Gesetz nichts von anderen KI‘s steht, heißt das nicht, dass das für die auch gilt.
Gerade weil es ein Gesetzestext ist, musst du ihn so lesen, wie er da steht. Wenn da nichts von anderen KI‘s steht, dann haben die anderen KI‘s auch damit nichts zu tun, sondern nur das bezogene KI, denn nur das wird erwähnt.
Also nur der Bezogene darf nicht bar auszahlen!
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2004 20:22
"Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk "nur zur Verrechnung" oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk untersagen, daß der Scheck bar bezahlt wird. " Und es ist relativ egal wer den Scheck wo einlöst! Und kein KI darf daran rütteln, wenn ein KI den Einreicher den Scheck auszahlt "Bar auf tatze", dann nur nach einreichen auf sein Konto und dat darf er belasten in höhe des schecks, wenn dat KI gnädig ist. Sonst wird ein NZV-Scheck nie Bar ausgezahlt, wenn ihr dat so bei euch handhabt sagt mal bescheid, ich komm vorbei und ne löse welche ein und wenn die nicht bezahlt werden könnt ihr die ja abschreiben, denn IHR als KI tragt die haftung bei nicht einlösen des Scheck vom Aussteller wenn ihr vorher schon den scheck ausbezahlt habt.
Also so hat man mir dat aus der Rechtsabteilung erklärt!!

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tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2004 22:36
in einer der letzten Prüfungen ging es um genau diesen Fall..ich glaub es war die ZP von vor einem Jahr (herbst 02)

ob die Zweifler es nun glauben oder nicht...Verrechnungsschecks könnten THEORETISCH bar ausgezahlt werden!! Nehmt es so hin oder lasst es! .laut IHK war es auf jeden Fall richtig!!!
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 10:12
Wie oben erwähnt, im Gesetzestext steht es ganz klar drin. Verrechnungsschecks dürfen bar ausgezahlt werden. Wenn Ihr es nicht glaubt, fragt Eure Lehrer.
Gummibaerchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 11:01
Stimme Florian eindeutig zu!!! Habe es ja oben auch schon mal geschrieben, der Vermerk gilt nur für die bezogenene Bank, das stimmt 100 %! Is natürlich nur alles Theorie, aber es ist so!!!!

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Rang: IPO

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Verfasst am: 01.04.2004 15:06
Klar, theoretisch kann den jeder auszahlen und wenn der Scheck dann zurückgezogen wird, haftet Ihr halt, viel spaß dabei! ;-) Und erzählt mal, wo ihr so arbeitet, dann komm ich auch mit ein paar Verrechnungsschecks vorbei, lass mir die auszahlen und hinterher lass dann die Schecks zurückziehen, denn haften tut ja ihr und ich freu mich über das Geld! :-)) Und bitte, ich soll meine Lehrer fragen??? Ähm... die haben doch nie in ner Bank gearbeitet und haben von sowas garantiert keinen Plan... *lach* Dann doch eher meine Ausbilder und das brauch ich auch nicht, weil wir das Thema letztes Jahr im Seminar behandelt haben. Also, zieht von dannen, zahlt immer schön die Verrechnungsschecks aus und wundert euch schön, wenn ihr blechen müsst, weil die wieder zurückgezogen werden.... *lach* Also was die Leute so glauben.... *kopfschüttel*
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