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Verrechnungsscheck
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josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 15:11
@nightangel

es ging hier um die frage, ob es möglich ist und JA, das ist es

es hat hier bisher keiner geschrieben, das es seine bank wirklich macht...also...wer liest hat mehr vom leben...
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 15:17
@nightangel:

Du bist ja ne ganz schlaue, was?
Wie josi schrieb: Die Frage war, ob es erlaubt ist, den Scheck auszuzahlen. JA, das ist es, außer vom bezogenen KI. Es macht aber auch kein Institut. Auch das wurde mehrfach erwähnt, also erst lesen, dann nachdenken, dann schreiben.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 15:19
Übrigens haben die Lehrer mit Sicherheit das Wissen darüber, denn es steht ja im Scheckgesetz.
Hättest Du in Deinem tollen Seminar letztes Jahr besser aufgepaßt, würdest Du Dich hier jetzt nicht mit Deinem Nichtwissen blamieren!
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 16:50
Um es mal auf den Punkt zu bringen:
1. Dem bezogenen KI ist es aufgrund der Weisung des Kunden untersagt den Scheck in bar auszuzahlen. Hier gibt es keine Ausnahme.
2. Jedes andere KI kann den Scheck in bar auszahlen, wird es aber nur im Ausnahmefall tun. Dieses wird natürlich nur bei Kunden (natürlich nicht bei einer/m Unbekannten) tun. Stellt Euch einmal den Fall vor, dass ein Geschäftskunde (ohne Privatbankverbindung) einen Verrechnungsscheck seiner Versicherung über € 15,00 nicht über das Konto laufen lassen will, weil er "privat" ist. Wenn dieser Kunde mal eben E 10 Mio. bei Euch hat, sollte seinem W§unsch entsprochen werden. Der Scheck wird dann über dem Verrechnungsweg der bezogenen Bank belastet (also zur Verrechnung). Vor Einlösung wird die Kundenkontonummer auf der Rückseite des Schecks notiert um im Fall der Rückgabe ein Belastungskonto zu haben. Ist zwar das Geschäftskonto, aber der Kunde geht doch davon aus, dass es zu keiner Rückgabe kommt. Somit ist das auszahlende KI ohne eigenes Obligo.
3. Damit sind alle Anweisungen des Scheckausstellers befolgt worden.
4. So einfach geht das.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2004 17:39
So siehts aus! Allerdings könnte man den Scheck auch an Unbekannte in bar auszahlen. Wird natürlich aus von Dir genannten Gründen nicht gemacht.
Bronco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2004 17:53
Respekt Flo, dass du so ruhig geblieben bist. Hatte ja schon nen Hals beim Lesen... ;-)

Natürlich stimmt alles, was Florian hier gesagt hat!
Nochmal kurz Gesetzestext oben lesen und fertig!

Gruß Bronc
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.04.2004 10:13
Naja, unsere Damen und Herren Azubis können doch nicht alles wissen... Nur sollte man dann nicht auf seiner falschen Aussage bestehen.

Rang: IPO

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Verfasst am: 02.04.2004 10:32
Nichtwissen? Ich glaube, ich habe vielmehr mit meinem Wissen getrumpft.... ;-)) Aber ist ja mal nett zu sehen, dass nur wenige sachlich und freundlich bleiben können, wenn es drauf ankommt! Also erst lesen, dann nachdenken, dann schreiben! :-) Und viel Spaß beim weiter Klugscheißern! ;-)
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.04.2004 10:40
Letzter Beitrag von mir:

@nightangel:

Wo bitte hast Du mit Deinem Wissen getrumpft? Du erzählst was von einem Seminar. Dort hast Du aber leider nicht aufgepaßt, sonst wüßtest Du ja, daß Verrechnungsschecks bar ausgezahlt werden dürfen.
Sachlich bin ich geblieben, Du aber nicht, denn in Deinem vorletzten Beitrag machst Du Dich über die lustig, die korrekte Beiträge geschrieben haben. Naja, Du mußt noch viel lernen, aber dafür bist Du noch in der Ausbildung.
Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 10:45
Was soll dieser Kommentar denn jetzt schon wieder??? Es geht doch um die Theorie, ob es gemacht werden darf!!! Und das ist nunmal definitiv der Fall, dass es ausschließlich der bezogenen Bank untersagt ist. Nur weil hier jetzt jemand im Unrecht war, brauch er nicht gleich so blöd zu machen...ich denke mal niemand hat angezweifelt, dass es in der Praxis nicht so gemacht wird!

Aber theoretisch geht es halt und da gehe ich mit jedem jede Wette ein!!!

Gruss Christoph
josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 10:58
@Coba

der der im unrecht ist, sieht es leider nicht ein... bzw. besteht trotz dessen darauf...und hat mit nem dämlichen Kommentar angefangen...von wegen, das sie sich die schecks bei uns bar ausbezahlen lässt... -->lies den Beitrag

drei mal ist ihr sachlich gesagt worden, das das nicht der fall ist und dann kommt wieder nur ein dummer kommentar...

so what...

vielleicht ist flo ein klitze bisschen der kragen geplatzt, aber hier wurde sich schon schlimmer angegangen und wenn sie ein seminar mitgemacht hat, sollte sie es wissen... und alle antworten waren auf die frage gerichtet richtig...
Degga
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.04.2004 11:54
Um mal die Hitze aus der Diskussion zu nehmen und zu den Fakten zurück zukehren:

* Ein Verrechnungsscheck darf nur vom BEZOGENEN (also der Bank des Ausstellers) nicht bar ausgezahlt werden.
* Die 1. Inkassostelle (also die Bank des Einreichers) kann eine Barauszahlung auf EIGENES Risiko vornehmen.

Nichts anderes steht im Scheckgesetz und auch u.a. in "Betriebslehre der Banken und Sparkassen" von Richard/Mühlmeyer/Wefers/Bergmann, ISBN 3-8120-0130-6, auf Seite 132.

Rang: IPO

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Verfasst am: 02.04.2004 12:01
Das Problem ist doch vielmehr, dass ihr nicht über euern Tellerrand hinausguckt... Ihr denkt "Och, bei uns ist das so, dann wirds auch überall so sein!" Laut Gesetz dürfen Verrechnungsschecks nicht ausgezahlt werden, eben weil der Aussteller die Möglichkeit hat, den nicht zurückzuziehen. Gibt aber genug Banken, die den trotzdem auszahlen, weil sie den Kunden kennen und gewähren ihm praktisch eine Kreditlinie bis zum Betrag des Schecks. So, das wird bei uns auch manchmal so gemacht, alles andere nicht, sprich, der Scheck wird auch nicht BAR ausgezahlt, sondern trotzdem dem Konto gutgeschrieben... Nur bekommt der Einreicher das Geld schon mit... Auf die Details kommts an!
Degga
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.04.2004 12:12
Die Frage war nicht, was wo wie gemacht wird! Fakt ist, was im Scheckgesetz steht und da steht eben NICHT drin, dass Verrechnungsschecks generell nicht ausgezahlt werden dürfen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.04.2004 12:13 - Geaendert am: 02.04.2004 12:15
Jetzt muß ich mich doch nochmal zu Wort melden:

@nightangel:

Du verwechselst hier gewaltig was. Zuerst lies einmal das Scheckgesetz, es wurde hier ja auch schon zitiert, oder lies die o.g. Seite im Lehrbuch. Schecks dürfen bar ausgezahlt werden.
Was Du meinst, ist etwas anderes. Wenn der Kunde einen Scheck einreicht und der Aussteller auch unser Kunde ist, können wir ja überprüfen, ob der Scheck gedeckt ist. Wenn ja, geben manche Institute dem Einreicher das Geld schon mit und schreiben den Scheck dann gut, weil sie sicher sind, daß er eingelöst wird. Dasselbe gilt z.B. bei Gehaltsschecks, die von unseren Kunden eingereicht werden, die von fremden Instituten ausgestellt sind, wir aber sicher sein können, daß er eingelöst wird, weil der Arbeitgeber des Kunden für seine Bonität bekannt ist. Das ganze hat aber nichts mit Barauszahlung eines Schecks zu tun. Hier finden zwei getrennte Vorgänge statt: Einmal die Auszahlung vom Konto, dann die Gutschrift des Schecks.
Eine Barauszahlung eines Schecks ist etwas anderes:
Ich bekomme einen Verrechnungsscheck von einem Bekannten, bezogene Bank (also ausgebende Bank) ist die Volksbank Paderborn-Höxter. Damit gehe ich beispielsweise zur Sparkasse Höxter. Diese darf mir den Scheck auszahlen, selbst wenn ich dort kein Konto habe. Wird sie natürlich nicht machen, wenn sie mich nicht kennt. Sie dürfte es aber. Noch einmal: Jede Bank außer der Bezogenen darf den Scheck bar auszahlen. Und die Frage war ja, ob es erlaubt ist, nicht ob es gemacht wird.
Auf die Details kommt es an.
Daredevil2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 12:53
@nightangel:

Also mir geht diese Diskussion hier gewaltig gegen den Strich. Glaub doch einfach mal, wenn dir 10 Mann sagen, dass man Verrechnungsschecks bar einlösen darf (außer beim bezogenen KI) und dir sogar das Scheckgesetz vorlegen, dass das auch so ist. Wir hatten vorletzte Woche Berufsschule und da kam genau das Thema dran und wir haben die Frage mindestens 2 Stunden durchgekaut und ja - es stimmt. Man darf die bar einlösen. Außerdem sind die meisten unserer Lehrer Bänker, d.h. die haben davon sehr wohl eine Ahnung!
So, das wollte ich jetzt mal gesagt haben. Also Schluss mit der Diskussion. Es ist definitiv so.
josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 12:54
@ flo

vergiss es flo...wir schaun doch net übern Tellerrand...jeder weitere Erklärungsversuch ist sinnlos...
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2004 23:55
Hätte da mal ne Frage, welches Konto belaste ich denn nu wenn ich nen Verrechnungsscheck Bar bezahle???? Angenommen der Kunde kommt zu mir in die Bank und hat nen Scheck von der DreBa, da komme ich doch nicht aufs Konto oder???????
Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.04.2004 11:38
@josi

Hey, war auch auf Nightangel bezogen, nicht auf dich...sry, nicht falsch verstehen.

@flo

Jo, sieh doch endlich ein, du (sowie 10 weitere hier auch) bist halt einfach zu eingeschränkt in deinem Denken...=)

So, Auszahlung eines Verrechnungsschecks bei der nicht bezogenen Bank, in Bar. Ich würde einfach mal vermuten (@Nightangel: Nicht def. sagen!!!) dass man es anschließend wie beim Lastschriftverfahren händelt und dafür dann eigentlich ein bankinternes Verrechnungskonto existieren müsste. Währe doch möglich, oder?

@ all DreBaBanker

Hey, ihr habt mächtig was gut zu machen oder wollt ihr tatsächlich Nightangel als Stellv für eure Bank darstehen lassen???

lg Christoph
josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2004 08:15
@coba

...alles klar, hab dich falsch verstanden...
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