Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Guthabenkonten
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Johnny2812
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 13:35
Zitat Kunde: Das Arbeitsamt hat mir gesagt, dass die Sparkasse verpflichtet ist ein Guthabenkonten zu eröffnen!


Was haltet Ihr davon? Sind NUR die Sparkassen verplichtet ein Guthabenkonto zu eröffnen?




Johnny2812

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 13:45
Der öffentliche Auftrag der Sparkassen beinhaltet,dass wir den Bürgern die Möglichkeit geben,ein Girokonto zu
eröffnen.
(dies wird im Rahmen von Guthabenkonten erfüllt.)

Ciao
Vanillemaus
Zoidberg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 13:50
Das Konto muss aber nicht unbedingt geführt werden.
Sollte nicht sichergestellt sein, dass wir (die Bank) die durch die Kontoführung entstehenden Kosten, nicht vom Kunden bekommen, (Nachweis = durch sehr schlechte Schufa) kann das Konto auch aufgelöst werden. Bin mir zwar nicht sicher, wo das steht, hat aber unser Rechtsexperte mal zu mir gesagt.

Verhaltet Euch normal, Zoidberg ist da!!

Kueken
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:00
Huhu!
Also ich kenne es auch so, dass wir (die Sparkassen) für jeden Kunden der das gerne möchte, ein Girokonto eröffnen müssen!
Es sei denn, der Kunde ist in UNSEREM Haus schonmal negativ aufgefallen, sprich Rechtsabteilung. Wir arbeiten nicht mehr mit der Schufa zusammen, deshalb könne wir uns von da keine Auskünfte holen.
MfG, Küken

Und immer dran denken: "Hauptsache, die Haare liegen!"

B-Man
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:02
Wo das steht, weiß ich auch nicht, aber das Konten (auch auf Guthabenbasis) von sehr "schlechten" Kunden aufgelöst werden können, hab ich schon mitbekommen!

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:18
Das ganze nennt sich Kontrahierungszwang, umfasst aber keine Kunden, mit denen schon einmal schlechte Erfahrung gemacht wurde. Viele weiten die Erfahrung soweit aus, dass auch die von anderen gemachte gegen eine Kontoeröffnung steht.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

SpkZicke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:18
Der Kunde hat Recht.

Denn Sparkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang.
Steht glaube ich im Sparkassengesetzt drin.
Wir sind verpflichtet jedem Kunden ein Konto zur Verfügung zu stellen.
Notfalls auch Guthabenkonten.

Privatbanken unterliegen nicht diesem "Zwang".
Zoidberg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:22 - Geaendert am: 26.02.2004 15:14
@ spkazubi

Da hast Du recht. Das Konto kann aber bei gravierenden Schwierigkeiten aufgelöst werden. Sollte der Kunde wiedersprechen und behaupten er könne die durch die Kontoführung entstehenden Kosten auf jeden Fall erbringen, dann kann man einen Beweis von ihm fordern. Dieser sollte dem Kunden, der ja aufgrund schlechter Schufa oder ähnlichem ein solches Konto will, sehr schwer fallen.
Is zwar vielleicht nicht grad die "feine englische", aber Du sparst Dir damit nen haufen Ärger. Sows kommt aber zum Glück nur sehr selten vor, da ein Kunde, der sich auf solche Vorschriften beruft eher selten ist.

Verhaltet Euch normal, Zoidberg ist da!!

SpkZicke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:30
@Zoidberg:


Die Schufa von solchen Kunden erfährst du NIE, weil sie für ein Guthabenkonto die Schufa Klausel nicht unterschreiben müssen.

´Daher wird ein Guthabenkonto nie der Schufa mitgeteilt.
FatboySlim
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:39
auch nachzulesen unter

www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04160.html

___________________________________________
I‘m #1, so why try harder...

Zoidberg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 15:18
Da hast Du recht.
Wenn ich es aber schaffe, das der Kunde gar kein Konto bei mir aufmacht, hab ich doch schon gewonnen. Wenn er unbedingt eins haben will, kann er das natürlich haben.
Dann muss ich mich leider Gottes die ganze Zeit mit ihm rumärgern (hatte zwar erst drei Fälle, aber alle nach dem gleichen Muster...)
so long...

Verhaltet Euch normal, Zoidberg ist da!!

DERbanker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 15:54
im grunde sind alle banken verpflichtet ein solches konto für jeden kunden zu eröffnen. nur versuchen die meisten privatbanken "nicht so gut betuchte" kunden an die sparkasse loszuwerden. kunden die so etwas gesagt bekommen sollen sich bei der verbraucherzentrale melden!
V
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 16:40
hi!
wir (dreba)müssen das nicht...(ich hoffe ich verstoße jetzt nicht gegen bas bankgeheimnis oder so)

wenn ein kunde eine schlechte schufa hat können wir ihm ein konto verweigern,natürlich mit einer anderen begründung...naja...und ich habe gehört,dass die sparkasse das muss..

vg,
Vero
penpen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 17:07
naja wenn sich der Kunde seiner Rechte bewußt ist dann kann er eig. darauf bestehen daß er das Konto bekommt. Da aber die meisten Kunden das nicht wissen, wird das von den Privatbanken ausgenuzt und die Kunden an die Sparkasse verwiesen.
sunny2468
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 17:22
Also nach Auskunft unserer Rechtsabteilung müssen wir (Privatbanken) das auch...
Aber:
-nur wenn der Kunde nachweislich kein Konto besitzt
-und keine Negativmerkmale in der Schufa hat
weil jeder ein Girokonto bekommen können muss!
Und jeder der Arbeitet oder auch nur Arbeitslosengeld bekommt muss dann halt gucken wie er die Kontoführungsgebühr zusammenbekommt!!
Sonst können ja alle Banken kündigen...
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 17:47
Also in Hamburg ist das ja so, dass der Kunde bei der Bank sein Basis-Gyroskonto eröffnen muss, wo zuletzt seine Kontoverbindung war. Und die können das auch nicht ablehenen....egal ob DreBa, CoBa oder sonst wer....
Wir (Sparkassen-Menschen) haben nämlich auch kein Bock uns mit den rumzuärgern...
Chani7
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 18:42
Für die Einrichtung von Girokonten sieht das Sparkassengesetz einzelner Länder einen Kontrahierungszwang vor zB NRW-SparkassenVO § 8, (aber ungeachtet der nach §8 Abs. 1 NRW SparkassenVO bestehenden Verpflichtungen zum Abschluß eines Girovertrages auf Guthabenbasis kann die Sparkasse den Vertrag entsprechend §8 Abs. 2 Nr. 4 NRW SparkassenVO aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Sparkasse wegen vorangegangener unsachgemäßer Kritik des Kunden unter Abwägung aller Umstände, insbesondere auch des eigenen Verhaltens sowie der Interessen des Kunden, eine Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben unzumutbar ist - laut OLG Köln...)
zB in BaWü gibt es diesen Kontrahierungszwang nicht.
Ansonsten ist dieser Kontrahierungszwang nur gegeben, wenn eine zumutbare Ausweichmöglichkeit für den Kunden nicht gegeben ist.
blackscorpion
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 19:10
Ich bin auch bei der Sparkasse. Uns wurde gesagt das es mit allen privat Banken eine Vereinbarung getroffen wurde dass Sich jede Banke verpflichtet ein (mind. Gutenhabenkonto) Konto zu eröffnen. Aber leider halten sich die Privatbanken nicht dran!
SpkZicke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 23:19
@Zoidberg:

Ich weiß nicht warum man bei "Guthabenkunden" hinterher laufen muss.

1.Sie dürfen nicht Überziehen.
( und wenn das doch mal passieren sollte, hat ein
Mitarbeiter gepennt!)

2. Kriegt er nur das ausgezahlt was nach der Kontoführungs-
gebühr übrig bleib.

Und das weiß der Kunde auch, auch wenn er Theater macht, sich aufregt, ist es sein Bier.

Das sind zwar die "nettesten Kunden", aber ansonsten sehe ich keine anderen Schwierigkeiten.
Cobabanker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.02.2004 01:32
Naja, das Problem ist, wenn ein Kunde ein Konto auf Guthabenbasis eröffnet, so bekommt er ja zumeist eine service-card. Zumindest ist das bei uns (CoBa) so. Er könnte dann sogesehen irgendwo im Ausland das Konto überziehen. Nennt man auch Kontomissbrauch und wir haben nicht viel in der Hand um uns das Geld zurück zu holen.

Prinzipiell, wo ist das Problem? Ihr eröffnet halt ein Konto auf Guthabenbasis, und sperrt ansonsten jegliche Verfügung ausserhalb des Kassenbereichs. Somit kann er z.B. per Karte nur Kontoauszüge rauslassen und alles andere, was eventuell die Bank und somit auch den Kunden in Missgunst bringen würde fällt aus. Da braucht ihr euch gar nicht rumzuärgern.

Scheiß drauf, wieviel Kinder er euch vorheult, zu versorgen zu hat oder sonst irgendwas. Er hat kein Geld, das stört mich nicht. Fertig!!!

lg Christoph
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse