Guthabenkonten |
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Verfasst am: 27.02.2004 08:16 |
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Das ist ja gerade das lästige, die meisten Kunden mit Guthabenkonto stehen spätestestens 14 Tage nach Lohneingang bzw. Erhalt des Arbeitslosengeldes bei dir auf der Matte und heulen dir die Ohren voll!
Ich dachte immer, die Postbank eröffnet für alles und jeden ein Konto?! |
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Verfasst am: 27.02.2004 08:22 |
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@ spkazubi:
Da hast Du schon recht.
Ich finde es nur nervig, da ich in der Zeit, in der ich den "Guthabenkunden" disponieren muss (z.B. wenn er in der Ü-Liste wg. Lastschriften erscheint, etc. ) etwas anderes tun könnte. Ausserdem hab ich keine Lust, manchen von diesen Kunden alle zwei Wochen zu erklären, dass sie nun mal keine andere Karte ausser einer Servicekarte für Kontoauszüge haben können.Verhaltet Euch normal, Zoidberg ist da!! |
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Verfasst am: 27.02.2004 22:09 |
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@ Zoidberg:
Auch wenn das Kunden sind, an denen wir nichts verdienen,
sind das für mich als Bänkerin immer noch Menschen,
denen ich gerne ein Konto zur verfügung stelle!
Jeder von uns kann mal plötzlich arbeitslos werden,
hat kein Geld mehr zur Verfügung etc.
und aus diesem Grund Zoidberg, habe ich persönlich keine Schwierigkeiten einen verzweifelten Kunden zu erklären warum er leider keine Karte von mir bekommen kann.
LG spkazubi |
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Verfasst am: 28.02.2004 09:33 |
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Die Sparkassen müssen jedem Kunden ein Konto eröffnen.
Außer es ist bekannt, dass er schonmal negativ aufgefallen ist. Und laut rechtssprechung ist eine negative Schufa dafür kein Grund.
Wenn wir das Konto ablehnen, kann der Kunde zum Rechtsanwalt gehen und sein Konto bei uns einklagen.
Und dann müssen wir es spätestens dann eröffnen.
Schon klar, dass der Kunde nur ein Guthabenkonto bekommt und nur eine Karte für den KAD, aber mehr nicht.
Soweit der Kunde gegen die Guthabenvereinbarung verstößt, bekommt er die Mahnung, dann die Kündigun (gesetzl. vorgeschrieben) und dann weg mit ihm. |
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Verfasst am: 29.02.2004 23:33 |
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Hallo zusammen,
zum Thema Guthabenkonto haben Banken und Sparkassen eine allgemeingültige Selbstverpflichtung abgegeben. Diese Erklärung ist ca. aus 1997 und besagt das ALLE Kreditinstitute ein "Konto für Jedermann" führen müssen. Die Selbstverpflichtung greift nur dann, wenn der Anfragende im Geschäftsgebiet des jeweiliges KI´s gemeldet ist und nachweislich GARKEIN Girokonto besitzt. Da Geschäftsgebiet sehr dehnbar ist, versuchen viele private Institute die Kunden zu der lokal stark vertretetenen Sparkasse zu "schicken".
Meine persönliche Meinung als Angestellter eines privaten Institutes ist, das ALLEIN die Sparkassen verpflichtet werden sollten solange Sie aufgrund der Gewährträgerhaftung gegenüber privaten KI´s (bei Kreditvergabe im Verhältnis zum Eigenkapital) bevorzugt werden.
MfG
AzzKikr |
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Verfasst am: 01.03.2004 11:51 - Geaendert am: 01.03.2004 11:53 |
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Eigentlich ist es nicht gewünscht, ein Konto wegen schlechter Schufa oder ähnlichem abzulehnen. Trotzdem sind die Banken verpflichtet, ein Konto zu eröffnen, auch wenn es nur auf Guthaben basiert (öffentl. rechtl. Institut). Bei den Banken ist das ja dann wieder eine andere Sache! |
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