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Plusminus Panikmache
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djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2007 15:20
also der Redakteur von plusminus sollte mir nicht über den Weg laufen...

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1ew1advn43bucfl8~cm.asp

Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter Schwintowski ist das eine Gesetzeslücke mit dramatischen Auswirkungen, die der Gesetzgeber schnellstens ändern müsse, denn derzeit könnten Hedgefonds "auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen…, die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen." Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten 250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste.
Die Leidtragenden sind Opfer von Zwangsversteigerungen in ganz Deutschland. Die Betroffenen verlieren nicht nur ihre Immobilien, sondern meist auch die gesamte Existenz, so Kathy Thedens, Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e.V. "Justiz und Politik müssen sofort alle Vollstreckungen bei Forderungsverkäufen stoppen, bis eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen sind. Es muss jetzt gehandelt werden!"
Grundschuldexperte Dr. Clemens Clemente erklärt den Grund für die rechtliche Schieflage mit der Struktur der Grundschuld. Solange das Darlehen bei der ursprünglichen Bank abgezahlt werde, so Clemente, sinke der Anspruch der Bank gegen den Kunden. Da die Grundschuld in ihrer Höhe während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen bleibt, schützt eine sogenannte Zweckerklärung (Sicherungsvertrag), die der Bankkunde mit seinem Kreditinstitut abschließt, vor überhöhten Ansprüchen der Bank gegen den Kunden. Die Zweckerklärung sorgt also dafür, dass die Bank nur Forderungen in der Höhe gegen ihren Kunden geltend machen kann, die der Höhe der tatsächlichen Darlehensforderung unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung entspricht.
Die Probleme beginnen also genau mit dem Verkauf des Darlehens. Denn beim Verkauf geht der Sicherungsvertrag nicht auf den Investor über. Der könne dann, anders, als die Bank, aus der vollen Grundschuld vollstrecken, so Grundschuldexperte Clemente. Die Hypo Real Estate AG erklärt auf Anfrage, sie habe die Sicherungserklärungen auf den Investor übertragen. Das könne sie aber nicht, so Clemente, denn dazu sei eine Vereinbarung zwischen Schuldenaufkäufer, Bank und Kunde nötig.
Für rund 20 Milliarden Euro haben deutsche Banken und Sparkassen Kredite an Schuldenaufkäufer, die meist keine Banken, sondern Hedgefonds sind. Davon verkauft sind rund 30 Prozent nicht Not leidende Kredite, so das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff). In ihrem Geschäftsbericht 2004 notiert beispielsweise die Hypo Real Estate Bank AG, dass auch "154 Millionen Euro nicht leistungsgestörte Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden", verkauft worden seien. Nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes darf eine Bank Kredite bündeln und ausgliedern. Die Kunden wurden erst nachträglich informiert.
Der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig bezeichnete die Grundschuld in der nicht-öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages vom 19.9.2007 als ein "gefährliches Instrumentarium". Banken würden ihre Kunden mit dem Verkauf ausliefern. Erst mit dem unter Rot/Grün verabschiedeten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz aus 2002 wurde die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken an Investoren ohne Banklizenz möglich. Deshalb muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen heute tatenlos zusehen, wenn Kreditverkäufe in Milliardenhöhe bei ausländischen Investoren, sog. Heuschrecken, in Steuerparadiesen landen. FDP Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert dringend zu verhindern, "dass durch Darlehensverkäufe dieser Art Vermögen, das in Deutschland angesiedelt ist, ins Ausland fließt."
Michaela Roth vom Zentralen Kreditausschuss verweist auf den Rechtsweg: "wenn es da Streitigkeiten gibt, wird das letztendlich vor Gericht geklärt." Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur Rechenschaft ziehen, gibt Prof. Schwintowski zu bedenken. Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank geltend gemacht werden, "das kann lange dauern, bis man beim BGH vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los, wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten konnte."
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2007 21:06
wieso? würdest du ihn umarmen, weil er dir aus der seele spricht?

*fg*

nee, aber im ernst, da doktern wir seit knapp nach dem inkrafttreten des bgb bereits mit der grundschuld als sicherungsmittel, was für diesen zweck nicht vorgesehen war, rum, statt die vorschriften des eigentlich vorgesehenen sicherungsmittel, der hypothek, mal etwas handhabbarer und praxistauglicher zu modernisieren.
lösung in sicht durch das neue europäische zivilrecht? vielleicht....
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 08:04
Am geilsten finde ich den Satz:

Der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig bezeichnete die Grundschuld in der nicht-öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages vom 19.9.2007 als ein "gefährliches Instrumentarium".

Gefährliches Instrumentarium... Hehehe
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 08:30 - Geaendert am: 22.11.2007 11:58
Olusminus und WISO sind und waren schon immer bankenfeindliche Sendungen mit einseitiger Berichterstattung.

Wenn in eine Grundschuld vollstreckt wird muss ein Titel vorliegen. Wenn dieser vorliegt...Pech gehabt. Allerdings muss alles was über den geschuldeten Betrag hinaus geht an den Schuldner weitergereicht werden.
Wenn dieser zuunrecht vorliegt kann man dagegen beim AG innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. So what? Aber wenn manche Leute ihre Post nicht öffnen ist das eigene Dummheit und gehört bestraft.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 09:35
Ich weiß nicht, ob der Beitrag das in seiner kürze so deutlich machen konnte. Das Problem liegt darin, daß wegen des Titels (Grundschuld) ein x-beliebiger Geldbetrag bis zur Gesamthöhe der Grundschuld vollstreckt werden kann und wird. Inwieweit das Darlehen getilgt ist, ist für die Vollstreckung ohne Belang.
Aus diesem Grunde ist seit jeher die Grundschuld nicht das geeignete Sicherungsmittel für Immobilienkredite. Entsprechende juristische Aufsätze seit 1910 oder sogar noch früher füllen Regale juristischer Bibliotheken.
Neu ist nur, daß die Schadensfälle nun gehäuft vorkommen.

Natürlich gibt es Ansprüche gegen die Bank, die die Grundschuld verkauft hat, nicht jedoch gegen den, der die Zwangsvollstreckung betreibt, der kennt ja die Sicherungsabrede im Zweifel gar nicht.
Der Gläubiger der Grundschuld bekommt in der Zwangsvollstreckung "sein" Geld, die Immobilie wird verwertet. Da ist nix mit Widerspuch. Das Haus ist für den Darlehnsnehmer unwiderbringlich weg. Dann in einem Prozeß von der Bank nach Jahren irgendwelches Geld zu bekommen, weil sie die Sicherungsabrede mißachtet hat, ist ja ein schwacher Trost, oder?
Der Bankkunde wollte eigentlich im eigenen Haus wohnen und nicht mit Geld auf dem Konto auf der Straße sitzen.
JohannDemuth
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2007 15:36
Hand aufs Herz: Welche Banken verkaufen Baudarlehen aus dem Privatkundengeschäft?
Bei unserer www.voba-heuchelheim.de ist das jedenfalls nicht üblich. Wie sieht es bei Euch aus?
Schöne Grüße
Johann
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 15:40
@ baenkli:

Und genau deshalb gibt es ja die Hypothek... Aber die müsste - wie Du schon geschrieben hast - nur ein wenig praxisnaher umgestaltet werden und schon haben wir ein passendes Sicherungsinstrument in der Immobilienfinanzierung.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 15:51 - Geaendert am: 22.11.2007 15:51
Wäre es nicht am einfachsten (gesetzlich) zu regeln das beim Aufkauf von bestehenden Kreditengagements alle vertraglichen bestandteiel inkl. SZE Bestand haben/ übernommen werden müssen?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 15:53
Ich denke mal da müssen schon größere Volumina von Verträgen her, so daß das bei Genobanken kaum passieren wird.

Die Hypo Real Estate, eine der Banken die das gemacht hat, ist aber auch nicht irgendwer am Markt. Ich denke die Hypothekenbanken werden solche Geschäfte eher machen.

Hier wird wohl kaum jemand wagen können, zu berichten, daß seine Bank solche Geschäfte macht, da flattert sonst schnell mal ne Kündigung ins Haus..
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2007 15:55
Jede Bank die entsprechend Volumina hat wird iwann Darlehen verkaufen, (wenn auch meist nur im Grau oder Schwarzbereich)
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2007 08:17
Also das denke ich auch.

Jede entsprechend große Bank wird ihre "faulen Kredite" von Zeit zu Zeit verkaufen...
Die Hypo Vereinsbank bzw. Hypo Real Estate war dazu ja vor längerer Zeit mal in der Presse. Und auch bei allen anderen Großbanken ist das mit Sicherheit usus.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2007 08:45
Die Hedgefonds machen das genau so mit maroden Unternehmen - aufkaufen, soviel rausholen wie es nur geht und dann loswerden.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2007 11:01
Bei einem Hedgefonds erwartet auch niemand ein ethisch einwandfreies und seriöses Verhalten, im Gegensatz zu z.B. einer Sparkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Hedgefonds sind als Schmuddelkinder des Kapitalismus eigentlich überall in der öffentlichen Meinung untendurch.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2007 19:24
Diese Reportage ist der größte Schwachsinn. Sie ist reißerisch, unseriös und spinnt einzelne juristische Möglichkeiten zu angeblichen Fakten zusammen.

Zu diesem Blödsinn haben sogar öffentlichen Stellen der Regierung inzwischen Stellung genommen und klargestellt, dass es bisher nicht einen Fall in Deutschland gab, in dem jemand über das Maß der Forderung des Darlehens hinaus in die Zwangsvollstreckung der Grundschuld geraten ist.

Da hat jemand nur mal wieder nen paar schnelle und gute Quoten gebraucht...
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2007 20:12
Plusminus und WISO sind ja bekannt für einseitig recherchierte Themen - bestes Beispiel sind ja die ach so bösen Killerspiele. Ich spiele selber und geh trotzdem nem seriösen Job in der Bank nach ...

Genau so diese Berichte über Menschen, die ja durch die Banken in die Schuldenfalle gekommen sind.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2007 23:42
@ Troy22
Bank, seriöser Job?

Haben da doch die Killerspiele ne Wikung gehabt?

*fg*
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2007 09:09
Ich empfinde meine Arbeit als seriös. Was kann ich dafür, wenn manche Leute wegen ein paar schwarzer Schafe schlechte Erfahrunen gemacht haben ...
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2007 12:45
hm, wenn du bei einer bank arbeitest, müßtest du eigentlich wissen, wo die leichen im keller liegen, selbst wenn du nicht im management bist, zumindest ansatzweise.

jetzt sag bloß nicht, in deiner bank wäre da nichts.
über so viel scheuklappen kann ich dann nur lachen.

klar, daß man solche dinge hier nicht ausbreiten kann..
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 14:55
Natürlich liegt bei uns auch Einiges im Argen. Das wird es überall geben - nur das man als Azubi nicht alles mitbekommt (wofür ich auch dankbar bin). Außerdem bin ich nach der Mündlichen eh woanders .... ich mach mich in den letzten 6 Wochen nicht mehr verrückt ..... :-)
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.12.2007 23:10 - Geaendert am: 03.12.2007 23:12
in irland und schottland ist das seit jahren gang und gebe und auch in deutschland gibt es fälle in denen es so gelaufen ist durch verkäufe in andere länder, von denen die kunden in erster linie aber nix bemerken weil sie erst sehr viel später darauf aufmerksam gemacht werden, meist erst nach mehreren jahren, deshalb ist dato nichts aus deutschem raum bekannt.....aber das kommt alles noch da die meisten immokredite, welche verkauft wurden auf hohe laufzeiten dotiert sind
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