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Plusminus Panikmache
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baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.12.2007 09:34
Der Vergleich mit anderen Ländern ist nur sehr beschränkt möglich, weil die Sicherungsmittel andere sind. Grundschulden und Hypotheken sind schon ein sehr deutsches Instrument. In vielen Ländern gibt es gar keine den Grundbüchern vergleichbare Registrierung.
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.12.2007 10:08
@baenkli

deswegen hab ich länder angebracht mit denen man das sehr gut vergleichen kann....hatte jetzt erst so einen kunden der ist gebürtiger brite hat lange in irland gelebt danach in frankreich und jetzt - noch - in holland.....der hat bei uns ne immobilie erworben und will nächstes jahr herziehen....war sehr interessant was er so über die immobilien und bankgeschäfte der anderen länder erzählt hat
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.12.2007 13:00
hm, also zur Republik Irland kann ich nichts sagen, aber in Nordirland und Großbritannien gibt es bedingt durch die Monarchie schon ganz ander Formen von Eigentum an Grundstücken, die eher in Richtung Erbpacht gehen. In Schottland gibt es eine Art Grundbuchämter, aber in den Details wirklich nicht vergleichbar, oder welches Sicherungsmittel hast Du da im Blick?
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.12.2007 13:24
Also wenn ich so von den Filmen her weiss ich, dass Hypothek ja so das einzigste, was es drüben (USA) gibt.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.12.2007 13:40
Lediglich in der Schweiz gibt es ein vergleichbares Sicherungsmittel, nämlich den so genannten Schuldbrief.

Siehe auch:

Artikel Grundschuld. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. November 2007, 21:09 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundschuld&oldid=39193731 (Abgerufen: 4. Dezember 2007, 12:32 UTC)

Was alle übrigen Länder angeht:

http://en.wikipedia.org/wiki/Mortgage
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.12.2007 20:08
@baenkli

sowas in die richtung wie grundschulden und hypotheken meine ich nur das die cataster dort anders eingeteilt sind und grundstücke immer mit erbrechten verbunden sind...

@ceejay

die schweiz ist nicht das einzige vergleichbare land
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2007 12:00
Wie es in anderen Ländern ist tut ja aber eig. wenig zur Sache, die Frage sollte sein:

Sollte der Kunde per Gesetzesänderung mehr geschützt werden?

Wenn ja, wie soll diese Aussehen?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2007 12:27
das einfachste mittel, grundschulden als kreditsicherungsmittel abschaffen oder überhaupt abschaffen, am besten die dienstbarkeiten gleich mit.

die kosten für die eintragung von hypotheken verbilligen und beschleunigen. die grundbücher sind ja weitgehend per computer geführt mittlerweile, so daß sich das schwerfällige system bei den grundbuchämtern beschleunigen läßt.
das nur als beispiel.

die reformvorschläge füllen ganze regale der juristischen bibliotheken seit bald einhundert jahren, da wirds schon ne reihe brauchbare ansätze geben.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2007 14:43
Eine Möglichkeit wäre doch, die Grundschuld weiterhin als Belastung für das Grundstück bestehen zu lassen, sie jedoch gleichzeit an eine Person zu binden.
Somit kann man sie nicht mehr ohne weiteres veräußern, die Sicherheit für die Bank bleibt dennoch bestehen und eine abstrakte Sicherheit bleibt sie auch.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2007 15:07
Oder eine GS bis zur Löschung an eine SZE zu binden, was dann ja auch im Falle eines Verkaufes bestand hätte. Wäre nur schlecht für GS Abtretungen...
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.12.2007 20:48
welche bank sieht in erster linie den schutz des kunden als seine eigene absicherung???

eine gesetzesänderung würde fatal niedergehen in diese hinsicht denn der verbraucherschutz hat nicht diesen einfluss wie die wirtschaft
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2007 21:29
Eben, deshalb liegt die Gesetzesänderung ja seit bald 100 Jahren auf Eis.

Ich denke mal, da wird eher die EU mal was basteln, als dass sich da hier was tut.
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.12.2007 21:50
gott bewahre....

was die EU so bastelt ist stellenweise hahnebüchen und zum schreien....ich hoffe nicht dass sie daran was bastelt
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.12.2007 22:00
also das einheitliche schuldrecht ist schon in der mache, da kanns bis zum sachenrecht nicht mehr lange dauern
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.12.2007 22:06
aber es ist quatsch weil es jahrhunderte alte länderrechte brechen will
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2007 09:10
Gut, für England und Frankreich mag das ja gelten, für Dtl. schon mal nicht, da war zum 1.1.1900 alles neu und anders.
Aber in der Demokratie geht das nicht so einfach.
Ob eine Vereinheitlichung und vielleicht auch Vereinfachung ein Nachteil wäre, ist diskussionswürdig.
HE
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2007 11:54
@ceejay:
die HypoRealEstate hat nichts, gar nichts mit der HypoVereinsbank zu tun.

Wir haben bei weiterverkauften Krediten, gott sei dank, eine Klausel drin die das ganze bei PlusMinus beschriebene Theater verbietet...
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2007 13:28
Danke HE

Ich war jetzt aufgrund des Namens auch schon bei der Hypovereinsbank.

Ne, aber klar, die stammen aus der ehemaligen Deutschen Pfandbriefanstalt Wiesbaden
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