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Forenübersicht >> Kontoführung

Erbschaftssteuermeldung
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zukunftsengel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2007 23:09
Hallo,
habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen. LEider konnte ich aus dem Text zu dem Thema keine präzise Antwort ziehen.

Zählt das gesamte Guthaben zusammen? D.h. wenn ich drei Konten a 1000 € habe mache ich eine Meldung? oder nur wenn ein Konto allein den Betrag übersteigt? Melde ich dann die Konten mit den Niedrigeren Beträgen auch? Wie ist das bei Gemeinschaftskonten, muss man die immer melden?

DANKE und liebe Grüße
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2007 23:35
du musst alle konten melden, wenn der betrag die grenze überschreitet
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 00:02
also man nimmt ja grundsätzlich den Kontostand zum Ende des Tages vor dem Tod. Also wenn der Kunde am 15.04. stirbt, dann die Salden vom 14.04 um 24 Uhr abends.

Wie siehts denn jetzt noch mal mit dem Depot aus. Das wird immer wieder anders gehandhabt. Wie will es die IHK???

Wollen die den Depotstand am Todestag abends, oder auch den Tag davor?
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2007 07:45
24 uhr abends?????

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2007 08:31
Bei den Depots ist es der Rücknahmepreis am Todestag der gemeldet wird.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2007 09:17 - Geaendert am: 04.05.2007 09:35
Es soll doch verhindert werden, dass die Erben das Konto und das Depot am Todestag leer räumen.

Deshalb nimmt man den Kontostand zu Beginn des Todestages.
Die Anzeigepflicht bezieht sich auch auf die für das Jahr des Todes bis zum Todestag errechneten Zinsen für Guthaben, Forderungen und Wertpapiere (Stückzinsen). Die Anzeige ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 des Gesetzes) einzureichen.


Wenn die Erben am Todestag Wertpapiere verkaufen, dann wird das Depot erst 2 Börsentage später belastet. Deshalb ist der Depotbestand am Todestag genau so hoch wie einem Tag vorher.
Am Todestag kann nur dann eine Belastung kommen, wenn der Erblasser zwei Börsentage vorher Wertpapiere verkauft hat.

In der Steuererklärung muss der Kunde bei Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen.
Quelle:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/14_erbschenkst/erbst_erkl_erl_0311.pdf

Zusätzliche Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13117&forumid=16

Außerdem sollte man das Formular genau ansehen.
http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 15:43
Warum ist der Depotwert denn am Todestag genau so hoch wie am Tag davor? Wenn da Aktien drin sind, dann schwankt der Wert doch täglich....

Mal angenommen man hat folgende Tagesendsalden einschließlich Zinsen:

12.02 Sparbuch: 12.200
Depotbestand: 5500
13.02 (Todestag)
Sparbuch 12.300
Depotbestand: 5800

--> Dann muss ich doch insgesamt 12.200 + 5.800 = 18.000€ angeben, oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2007 15:48 - Geaendert am: 04.05.2007 15:57
Die aufgelaufenden Zinsen fehlen noch.

Der Depotbestand (Stückzahl) ist am Todestag genau so hoch wie einem Tag vorher.
Man nimmt allerdings den Kurs vom Todestag.
ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.05.2007 19:05
wichtig ist dem kunden (erben) gegenüber offen zu sein, den erben kopien der meldungen zur verfügung stellen.

gibts differenzen zwischen der meldung der bank und den abrechnungen gegenüber den erben, gibts ärger.
besser der kunde (erbe) hat gleich die daten die das FA hat selbst, als sich im zweifel vom FA kopien der meldungen beschaffen zu müssen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2007 07:30
Hier geht es nicht um das Verhalten gegenüber den Erben, sondern um das Verhalten in einer Prüfung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 14:55 - Geaendert am: 10.05.2007 18:45
Todestag 27.04.2007
Spareinlagen zu Beginn des Todestages 14.642,50 €
Vorgerechnete Zinsen per 31.12.2007: 283,15 €

Meldung von aufgelaufene Zinsen an das Finanzamt, wenn Zinssatz 2,00 %
a) 83,00 €
b) 84,00 €
c) 84,66 €
d) 85,00 €
DJ_Ridoo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.05.2007 15:17
Also ich würd ja mal auf Antwort c) tippen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.05.2007 17:41 - Geaendert am: 16.05.2007 17:56
C) war nicht richtig! Es sind volle Euro-Beträge einzutragen.
DJ_Ridoo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.05.2007 10:52
Stimmt, aber die Berechnung war wenigstens richtig...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2007 11:04
Die Berechnung war richtig.
Da nur volle Eurobeträge eingetragen werden, war die Lösung 84,00.
Sandro88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2007 12:59
Also jetzt blick ich überhaupt nicht mehr durch...
Hab diesen Thread im Forum aufgegriffen, da ich mich nicht mehr auskenne, welchen Saldo ich von welchem Tag ich nehmen soll.
In der Schule haben wir gelernt, dass man von Konten, Sparbüchern etc. den Saldo vom Vortag des Todes und vom Depot den Kurswert vom Todestag nehmen soll.

Als ich jetzt hier nachgelesen hab, meint es irgendwie auch jeder anders.

Letzte Woche hatte ich Seminar und in der Prüfung kam dann auch so eine Aufgabe dran, die setzten für alle Konten (auch Depot) den Saldo vom Vortag des Todes an. Prompt hatte ich es natürlich falsch.

Jetzt fragte ich bei uns in der Bank, wie es hier gehandhabt wird und die machen es so, wie ich es in der Schule gelernt hab. (Konten = Vortag; Depot = Todestag)

Vielleicht kann mir jetzt irgendjemand weiterhelfen und mir ein präzise Antwort geben, damit ich es in der AP nicht wieder falsch machen werde.
Das Beste wäre, es kommt gar keine Frage zu diesem heiklem Thema dran.... ;-)

Gruß
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.10.2007 13:31
Hatte vor ein paar Wochen Zwischenprüfung... und da war es so, dass in den alten Prüfungen immer beide Lösungen als richtig anerkannt wurden, sprich man konnte entweder den Saldo am oder den vorm Todestag vom depot dazurechnen... bei Giro und Spareinlagen muss man auf jeden fall den vor dem Todestag nehmen...

Ich nehm an, dass es in der AP auch so sein wird... hast du dir mal ne alte angeschaut in der so eine Frage drankam?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2007 15:27
Die Lösungen der Zwischenprüfungen sind nicht auf die Abschlussprüfung übertragbar.

Merke, wie bereits selbst erwähnt:
- Konten = Saldo Ende Vortag (bzw. Beginn Todestag)
- Depot = Kurswert am Todestag
Tally
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2007 20:21
Den Anfangskurs oder den Schlusskurs am Todestag beim Depot?
-fernweh-
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2007 07:08
Des würde mich auch mal interessieren, bei dem Thema hatten wir den Unterschied zwischen Anlagekonten und Depots gar nicht angesprochen, wir haben einfach immer den Vortagessaldo nehmen müssen (in der Berufsschule!!!)

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