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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontovollmacht beim ODER-Konto
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seesternchen86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 13:57
Wie war das nochmal, darf jeder einzeln die erteilen oder nur beide zusammen?
sweetkiss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 13:58
jeder einzelne
seesternchen86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 14:01
thx
seesternchen86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 14:04
ABER: im grill steht, dass beide mitwirken müssen?! in der berufsschule sagte man uns aber auch jeder einzeln O_o

"An einer Kontovollmachtserteilung müssen alle Inhaber des ODER-Kontos mitwirken."
Spiderschwein
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 14:23
Grill ? *g* vergess das Buch, ist viel zu theoretisch ...

seitdem ich jetzt als KUndenberater arbeite wird das bei uns so gehandhabt ...

Wenn ein Konto eröffnet wird (also ne Kontoinhabereinheit) müssen beide zustimmen bei der Kontoeröffnung, dass es ein ODER-Konto wird ... (im Regelfalls sind es bei Privatkunden nur ODER-Konten). Wenn beide zugestimmt haben, kann dann jeder Kontoinhaber (und natürlich auch die Bevollmächtigen) Verfügungen oder das normale Zeug halt machen.

Soll das ODER-Konto in ein UND-Konto umgewandelt werden (manchmal der Fall wenn ein Kontoinhaber arbeitet und der andere HartzIV - Empfänger ist *G*) müssen wieder beide zustimmen.

Merk dir einfach: was die Vertragsdaten betrifft beim Konto ob und oder oder Konto müssen beide zustimmen.
bei Verfügungen, DA, Schecks usw. reicht einer.

P.s: Kontobevollmächtigte dürfen von einem Kontoinhaber hinzugefügt werden oder gestrichen werden in der Theorie.
In der Praxis sieht es so aus, dass man bei der Änderung der Bevollmächtigten das Unterschriftenblatt neu ausdrucken muß. Auf diesem Blatt MÜSSEN aber beide Kontoinhaber unterschreiben. Somit müssen in der Praxis auch bei Bevollmächtigungen beide "zustimmen"
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 14:55
Ist ja intressant, dabei ist bei der Umschreibung von einem Oder in ein Und Konto doch garkein Risiko dabei. Ich meine in der BS gelernt zu haben, dass bei einem Oder Konto jeder Kontoinhaber das alleinige Recht hat das Konto in ein Und Konto umschreiben zulassen (wenn die Bank so eines denn abietet).
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 14:58
Mit der Umschreibung ist es etwas anders.

Beim Oder Konto Bevollmächtigt sozusagen jeder den Anderen alleine zu handel. So wie einer Vollmacht...
Jedoch kann auch jeder wieder sagen, dass über das Konto ab sofort nur noch gemeinschaftlich verfügt werden darf.

LG
Sandra
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 15:20 - Geaendert am: 14.02.2006 15:20
Vollmacht erteilen: beide
Umwandeln in UND-Konto: jeder einzeln
Umwandeln in ODER-Konto: beide

Wer ( z.B. den Grill ) lesen kann ist klar im Vorteil.

( Was liebe ich es, Newbies zusammenzustauchen *fg* )

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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seesternchen86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 15:22
Ja genau so steht es ja auch im Grill. Seltsamerweise gibt es Leute, die anderes behaupten.

Was heißt hier Newbies????? :D
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 15:35
Des ist klar vorgeschrieben!!

Ich habe z.B. für meine Eltern eine Vollmacht, diese mussten Sie beide unterzeichnen!
Konto wird als Oder geführt.
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 15:44
Kenn ich aus der Praxis auch nur so...
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 15:58 - Geaendert am: 14.02.2006 15:59
Klar müssen bei einer Vollmachtserteilung BEIDE Kontoinhaber zustimmen.
Was habt Ihr den beim Todefall gelernt? Sobald ein Erbe nicht einverstanden mit der Vollmacht ist und sie wiederruft ist sie erschloschen....
ergo: alle Kontoinhaber müssen mit der Vollmacht einverstanden sein!
Spiderschwein
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.02.2006 10:15
das sind dann halt die Theoretischen Menschen ...

In der Theorie ist es zwar so, dass man bei einem Oder Konto nur einen braucht um ein Und - Konto draus zu machen.
Aber wenn man mal (zumindest in meinem Institut gearbeitet hat) weiß man, dass man auf den Unterlagen wo das geändert wird ALLE KontoINHABER unterschreiben müssen. Demzufolge müssen auch alle zustimmen ...

So wer ist jetzt der Newbie ?
Ich würd an manchen einer Stelle hier nicht so weit das Maul aufreisen, denn PRaxis und Theorie sind oft unterschiedlich.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2006 10:30
Dann mag das vielleicht bei euch eine interne Dienstvereinbarung sein. Aber rechtlich ist es richtig, dass einer reicht um eine Vollmacht (Einzel VB) zu widerrufen.
Du kannst ja mal zocken und in der Abschlussprüfung hinscheiben , dass beide unterschreiben müssen. Dass ist dann aber dein Problem ;-)
seesternchen86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.02.2006 10:32
*gg*
Spiderschwein
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.02.2006 12:35
ich hab die Abschlußprüfung bereits hinter mir .

Bin übernommen und als Kundenberater tätig.
CEO
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.02.2006 12:47
bei der sparkasse is eben alles anders.. :)))

__________________
*Get Crunk*

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2006 13:09
Soso, da hast du ja nochmal Glück gehabt, dass dieses Jahr kein ODER-Konto dran war.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2006 13:12
Ist doch ganz logisch oder?

Oder: jeder kann verfügen
beide müssen zustimmen aber jeder einzelne kann das zum und konto ummodeln. (vielleicht meintest du das?)

und konto. beide gemeinsam-->standard (wenn auch nicht in der praxis weil völlig weltfremd, keine Kontokarte nix..)
coolrunningjo
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.02.2006 13:17
Vollmachtserteilung MUSS durch beide erfolgen
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