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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Brauche Steuerexperten zum Kindergeld ! HILFE !
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HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 08:34
Ich bzw. meine Eltern haben ein kleines Prob. Obwohl ich noch Azubi bin in der Spk
war mein Nettoverdienst im Jahr 2005 ca 9.200 EUR. Daher kriegen Sie anscheinend kein Kindergeld mehr. Gibt es eine Möglichkeit, bestimmte Werbungskosten noch mit anzugeben, damit man unter diese Bagatellgrenze von 7.6 TEUR kommt ? HILFE !
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 08:54
das a und o sind die fahrtkosten!!!
du kannst aber auf alle fälle 150€ pro jahr für dein büro absetzen, wenn du daheim schreibtisch pc und sowas hast...
handy und internet für die arbeit genutzt gehen je 50€ pro jahr....
anschaffungen wie drucker pc und so weiter eigentlich immer mit einem drittel des kaufpreises...

viel spass beim rechnen

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2006 09:03
Schau Dir mal den Link an:

Da dürften Deine Fragen geklärt sein!:-)

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=7829&forumid=3
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2006 09:09
Bei mir hat es gereicht, dass ich meine normalen Fahrtkosten zur Arbeit angesetzt habe und dann noch eine Lerngruppe mit anderen Klassenkameraden gebildet habe. Die Fahrtkosten auch noch angesetzt und dann bist du schneller unter der Grenze als Du denkst.
Jacki86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.02.2006 09:39
Setz deine Fahrtkosten an und wenn du länger als 8 Stunden von zu hause weg bist (Hin- und Rückfahrt mit eingerechnet) kannst du auch einen gewissen Betrag für Essen angeben.
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 09:48
die fahrkosten machen wirklich an großen teil aus,.....

aber ab 2007 streicht die regierung diese ja leider zusammen

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>>>> Alles wird gut <<<<

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2006 13:16 - Geaendert am: 02.02.2006 13:18
"du kannst aber auf alle fälle 150€ pro jahr für dein büro absetzen, wenn du daheim schreibtisch pc und sowas hast...
handy und internet für die arbeit genutzt gehen je 50€ pro jahr....
anschaffungen wie drucker pc und so weiter eigentlich immer mit einem drittel des kaufpreises..."


Würde mich interessieren, wie du als Bankazubi dem Finanzamt klar machst, dass du ein Büro daheim mit Handy und Internet für die Arbeit brauchst (nicht nur, dass du es einfach hast). Dürfte dir wohl schwer fallen.

Halte es für sehr schwer, Ausgaben in der Höhe nachzuweisen, dass du dein Einkommen um 1.600 Euro noch reduzierst. Übrigens: Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Also nicht überreiben mit den Angaben in der Erklärung ;-)
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2006 13:19
kleiner Tip

Büro zur Vorbereitung auf Prüfung sowie Studium:-)

LG
Sandra
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 13:24
solang du daheim nen schreibtishc mit pc/drucker internet hast
fragen die ned nach!!
hab ich die 2,5 jahre als azubi gemacht!
vorher hab ich mich beim ámt erkundigt!
hab sogar meinen neuen pc mit 1/3 ansetzen können...

aber des is echt normal:
schreibtisch, papier, etc.

wenn du für die arbeit referate oder sowas machen musst..

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Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 13:29
Kleiner Tip.....
Ruf mal bei deiner Familienkasse an und frag was sich zum
januar 2005 beim kindergeld geändert hat....
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 14:59
" Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind abzuziehen. "

Das habe ich in einem anderen Thread gelesen ! Stimmt dieses ? Wenn ja, dann würde ja rein theoretisch jeder azubi noch kindergeld bekommen, da die versicherungsbeiträge an die 2.0 TEUR Grenze kommen. Oder liege ich falsch ?
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 15:16
Also für mich war das nie in Problem! Zur Berufsschule waren es für mich 40 km. Da kannst du ja noch die Hin- und Rückfahrt angeben und zusätzlich noch die Verpflegungspauschale, weil man ja 8 Stunden unterwegs ist. Das alleine hat bei mir schon gereicht. Kommt eben drauf an wie weit deine Schule weg ist.

MfG
Sven

Koerby
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.02.2006 15:22
Also ich habe auch kein Kindergeld mehr bekommen.

Dann habe ich mal gehört das sich die Einkommensgrenze verschoben hat. Also habe ich mir soein Formular ausgedruckt und von unserer Gehaltsabteilung ausfüllen lassen...

Ich hab weder Werbungskosten noch Fahrtkosten etc. pp. Angegeben. - und jetzt bekomme ich erstmal eine fette Nachzahlung.

Also einfach mal Antrag zur Hand nehmen Ausfüllen (lassen) und sein Gkück probieren!!

__________________________________________________

Loyal to none - Royal to some "Limbo Messiah"

HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 15:24
" Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind abzuziehen. "

was istr nun damit ?
Kessi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.02.2006 15:34
Ich hab bei der Kindergeldkasse einfach den Antrag gestellt, dass ich bzw. meine Eltern wieder Kindergeld erhalten, da sich die Gestzteslage geändert hat.
Ich hab dann Unterlagen bekommen, die die Personalabteilung ausfüllen musste.
Nachdem das durch war, habe ich ´ne fette Nachzahlung erhalten und ab da auch wieder Kindergeld.
Außerdem hab ich ´ne BAV! Da wird das Nettogehalt ja nochmal gedrückt!

____________________________________________________
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

Toelle
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.03.2006 14:08
Hallo,

also du kannst auch deine Fahrtkosten zur Arbeit / Berufsschule ansetzen... meine 0,30 EUR für jeden Km ...

Wie sieht es aus mit Lerngemeinschaften. Kannst du auch angeben.

Gibt viele Tricks;)
bang
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.03.2006 15:00
Oder über die Betriebliche Altersvorsorge, Du wandelst einen mtl. Betrag von Deinem Brutto um, sparst somit die Sozialversicherungsbeiträge und reduzierst dein Brutto- bzw. Nettogehalt. Und Du tust was für deien Altersvorsorge. Dein Arbeitgeber wird sich auch freuen.
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2006 15:13
Ihr könnt vor allem auch den Arbeitnehmeranteil eurer Sozialversicherungsabgaben ansetzen.
Funktioniert wie bei der Steuer:

Bruttoeinkommen
./. Werbungskosten
./. Sonderausgaben
./. AN-Anteil Sozialversicherung

Und ich glaub kaum,dass du dann noch über der Grenze liegst...
Die liegt ja irgendwo bei 7.000 und ein paar krummen Euro...

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2006 18:45
Grenze liegt bei 7664 mE.

Evtl kommt man da aber nicht hin.

Habe momentan letztes Jahr als Azubi ein
gesetzliches Netto von 9218,80 EUr gehabt....

...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2006 18:54 - Geaendert am: 14.03.2006 18:59
@HamZta
Was ist bitte ein gesetzliches Netto?

Informationen enthalten auch die Anleitungen zum Kindergeldantrag.
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