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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Brauche Steuerexperten zum Kindergeld ! HILFE !
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djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2006 19:20
Also wie schon mehr oder weniger im Thread gefallen, hat sich etwas in der Berechnung der des ausschlaggebenden Gehalts verändert(auch wie richtig gesagt geht es dabei um die Sozialveriocherungsbeiträge - einzelheiten nicht bekannt),
Mit einem durschnittlichen Azubigehalt(meins liegg bei 630,- Netto, ist es jetzt kein Problem ohne Angaben von Werbekosten o.ä. wieder unter der Greze zu landen.

=> einfachster weg familienkasse anrufen: von wegen, ich habe da etwas gehört...bla bla bla...neuen antrag anfordern...und unter Umständen eine schöne Nachzahlung einstreiichen( ein freund von mir bekam knapp 2.000,-€ nach gezahlt)...
_______________________________________________

Ich gewährleiste natürlich weder das anrecht auf kindergeld, noch auf nachzahlungen....
bei mir hats gereicht...
_______________________________________________

150€ sind 150 €

Samstagsarbeit rockt !!!

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2006 22:06
Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge kann inzwischen abgezogen werden, einfach mal im Forum suchen, da ist endlos zu geschrieben worden.

Andere Sonderausgaben sind nicht abzugsfähig, das geht nur bei der Steuer.

Wenn Du allerdings 2.000,- Euro über der Einkommensgrenze liegst, dann hast Du auch kein Anrecht auf eine staatliche Transferleistung, die sich daran knüpft und übrigens geringer als der Unterschiedsbetrag ist, freu Dich über das "Mehrgeld".

Vom PC kann nicht ein Drittel abgesetzt werden, sondern dieser wird über 36 Monate abgeschrieben. Hat man ihn das ganze Jahr gehabt und sind noch nicht 36 Monate seit Anschaffung vergangen und wird der PC zu 100% anerkannt (sehr unwahrscheinlich, nur für die Ausbildung? Nichts privates?), dann und nur dann kann ein Drittel des Kaufpreises abgezogen werden.

Pauschale Angeabne (150,- Euro Arbeitszimmer, 50,- Euro Handy) werden in der Regel nicht anerkannt.

Gruß
Julien
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.03.2006 09:09
@ Hermann :

Gesamtbrutto - Lohnsteuer - Soli- Kirchensteuer - Versicherungsbeiträge = gesetzliches Netto ( auf das ganze Jahr bezogen ) . Komm mir jetzt bitte nicht wieder mit irgendwelchen Sachen, das meine Ausdrücke dir nicht passen oder sonstwas. Kann ich nicht ab, dieses Besserwisserische.....
Sternschnuppe_2
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.03.2006 10:02
du kannst pro berufsschultag 6 EURO verpflegungsgeld ansetzten. also ich habs gemacht, hat sich niemand beschwert.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 20:39 - Geaendert am: 15.03.2006 20:58
Das nennt sich Verpflegungsmehraufwand und ist nur zulässig, wenn zwischen Abfahrt am Wohnort und Ankunft an Wohnort acht Stunden vergehen.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 20:48
@HamZta
Ich kenne diesen Begriff nicht.
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2006 09:30
Auf meiner mtl. Gehaltsabrechnungen gibt es halt diesen Begriff " gesetzliches Netto ".

Der Betrag setzt wie oben bereits beschrieben zusammen.
aufdersuche
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.03.2006 09:58
zur not kann man auch noch einen bestimmten betrag spenden, das ist absetzbar, und dann nimmt man evtl noch nachhilfe dann muss man halt nur rechnen ob sich das lohnt um ans ki geld zu kommen, bei mir lohnt es
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2006 20:47
Zum 153. Mal:

Spenden mindern zwar das zu versteuernde Einkommen, haben aber keinen Einfluss auf die Kindergeldzahlung. Da muss man schon den gleichen Betrag in Fachbücher investieren.

All diese Ratschläge nützen aber nichts, da man jetzt keine Ausgaben mehr produzieren kann, die in 2005 passiert sind.

Gruß
Julien
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