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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

anfechtbare Aufgaben!!!!
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2014 22:19
An dieser Aufgabe gibt es nichts auszusetzen
Anna-Luise
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.12.2014 22:23
Ich finde schon, da diese nicht eindeutig war. Denn laut Lösung sollte man nur den FOB Preis ausrechnen, aber im letzten Satz stand das Ihre Kosten mit eingerechnet werden sollen. Deshalb war es nicht eindeutig, also meiner Meinung nach anfechtbar :).
stefan1995
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.12.2014 00:25
Also die Aufgabe 8 war eindeutig. Es wurde der Angebotspreis für die Lieferbedingung FOB gefragt. Beim Angebot steht der Betrag drauf, den der Importeur an den Exporteur zu zahlen hat. Da wird das CIF zeugs nie mitberechnet, weil es ja der Exporteur nicht zu zahlen hat. Das ist das Problem des Importeurs, hat allerdings abolut nichts mit dem Angebot des Exporteurs zu tun (sonst wären wir ja wieder bei CIF).

Über die Aufgabe 18 kann man streiten, da ist ein Einspruch meines Erachtens gerechtfertigt.
Moonlight93
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.12.2014 09:13
Wir fechten die Aufgabe mit dem FOB Preis auch an, über unsere Lehrer.
Uns ist klar das man in einen Angebotspreis den Preis für den Importeur nicht einrechnet, dann wäre der letzte Satz aber überflüssig gewesen. Der hat komplett verwirrt.
Bankinsider
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.12.2014 10:15
ES MUSS AUSSAGE DREI SEIN. Meiner Meinung nach sind die anderen Sachen alles Rotz!!!!!

Aussage 3 kann doch auch nicht richtig sein.
Warum schreiben die Banken ständig die aktuellen Zinssätze auf die Kontoauszüge?

1 Wenn die Kreditbank AG eine Überziehung über ihren eingeräumten Dispositionskredit hinaus duldet, so hat Frau Fischer auch künftig Anspruch darauf dass Überziehungen bis zu diesem Betrag zugelassen werden.
2 Wenn die Kreditbank AG eine genehmigte Überziehung zulässt, wird für den Sollsaldo der Zinssatz für eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit angewandt.
3 Der Sollzinssatz für den Dispositionskredit ist variabel und kann sich daher ändern. Frau Fischer braucht über die Änderung nur durch den Preisaushang informiert zu werden.
4 Für Zinsen, die die Kreditbank AG ihr für die Inanspruchnahme ihres Dispositionskredits in Rechnung stellt, darf sie keine Zinseszinsen verlangen.
5 Sofern für den Dispositionskredit keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wird, können sowohl Frau Fischer als auch die Kreditbank AG diesen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Bankinsider
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.12.2014 10:21 - Geaendert am: 02.12.2014 10:23
Schalter_Maus
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 13:58


Einsprucherheben schadet aber grundsätzlich nicht, dann nehmen sie die Aufgabe raus oder lassen mehrere Lösungen zu - von vorn herein ;)

Was ist mit der 2. Aufgabe in BW2?

Wenn ein Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde braucht man keine Genehmigung der Eltern für ein Konto, wo das Gehalt eingeht!! Weil sie ihre Genehmigung schon zum Ausbildungsvertrag gegeben haben - und somit auch das ein Konto für das Gehalt eröffnet wird! das war ich mir 100% sicher !
____________________________________________________________________________________________
Nein! Deine Begründung stimmt nicht ganz.
Der Anfang ist richtig, mit dem Gehalt und der Einwilligung.
Aber (dein Name saget es aus) du stehst bestimmt auch mal am Schalter und hast bestimmt schonmal einen Minderjährigen Azubi gesehen, der kauft auch bei Modehäusern und Schnellrestaurants ein und hat ein Pay Pal Account.
Von was bezahlt er das?
Von der Vergütung und theoretisch gesehen hat er dafür nicht die Zustimmung der GVE`s und deswegen wird deine Begründung zum Ende falsch.
Denn eine Bank müsste dann immer nachprüfen, dass nur Ausbildungsvergütung eingeht und die Abbuchungen nur dem direkten Zweck der Ausbildung dienen z.B. was er/sie für Sachen im Modehaus gekauft hat. Das macht aber soviel Aufwand und macht deswegen keine Bank.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.12.2014 14:00
Über die Kosten, die bei der Lieferung entstehen, hat sich Frau Reinert bereits vor dem Termin mit Ihnen einen Überblick verschafft. Frau Reinert möchte von Ihnen wissen, über wie viel USD das entsprechende Angebot der Medical-System Ltd. lauten müsste, wenn als Lieferbedingung „FOB Boston" vereinbart wird. Die von ihr zu tragenden Kosten werden in den Angebotspreis eingerechnet. Folgende Kosten fallen insgesamt an:
Übliche Verpackungskosten in Boston 1.123,10 USD
Seefracht 3.367,80 USD
Seeversicherung 1,568,20 USD
Verladekosten in Boston 1.345,50 USD
Kosten für den Transport von Standort der Medical-Systems Ltd. zum Hafen in Boston 998,10 USD
Berechnen Sie den Angebotspreis in USD!

Was ist daran mißverständlich?
Moonlight93
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.12.2014 14:11
Der Satz "Die von Ihr zu tragenden Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen" haben wir & andere auf die Kundin bezogen. Ja, es ist Schwachsinn. Aber bei dem wie es gerechnet werden sollte, hat der Satz keinen Sinn. Dann braucht man den ja nicht dahin schreiben.
Daddy2303
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.12.2014 14:26
Richtig,bei uns haben es von 12 mann...9 falsch verstanden,da es verwirrend war !!
Bankinsider
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.12.2014 16:32
Was heißt das im Klartext?

Nun alles addieren oder nur FOB Preis??
Sira
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.12.2014 17:28 - Geaendert am: 02.12.2014 19:34
Ich denke es wird wenig erfolgreich sein, die Aufgabe mit der FOB-Preis-Berechnung anzufechten.

Der Satz "Die von Ihr zu tragenden Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen " meint folgendes:

1. Mit ihr ist die "Ltd.", also die Firma des Exporteurs gemeint
2. Der Exporteur nimmt alle seine Kosten in die Preiskalkulation des Angebotes hinein
3. Er berechnet zum Zeitpunkt des Angebotes noch nicht genau feststehende Kosten nicht separat, d.h. er nimmt sie nicht unter Hinweis auf separate Berechnung oder Nachberechnung heraus.

Wirtschaftlich und technisch gesehen ist es für den Exporteur
a) unlogisch
b) nicht machbar, da die Angaben über die Kosten des Importeurs dem Exporteur nicht vorliegen
c) enorm umständlich
die Kosten eines Importeurs bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Da würde er viel eher versuchen dem Importeur eine Lieferung
auf CIF-Basis vorzuschlagen.


Aber zugegeben: Besonders geschickt und praxisnah war die Fragestellung der IHK nicht. Das "ihr" hier bei einer Kundin zu verwenden kann zumindest im ersten Moment zu Verwirrung führen.

Bevor ein Importeur seine Bank nach einem Angebotspreis fragt, lässt er sich doch gleich vom Exporteur das Angebot machen. Komischerweise kennt der auch vorher schon die genauen Kosten des Exporteurs

Im Übrigen: Genauso hat im offenen Teil Fall 1 ein Importeur die Bank nach den Risiken des Exporteurs gefragt. Auch die Folgekosten des Exporteurs interessierten hier.

Hier bei dieser Aufgabe fragt nun ein Importeur die Bank nach der Exportpreiskalkulation.
Das ist ganz sicher nicht praxisnah und wirklich an den Haaren herbeigezogen.

Aber auch wenn sich die IHK hier bei den Fragen selbst nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, bleibt ein FOB-Preis ein feststehender Begriff, der so abgefragt wurde.
Wenn man fachlich hinter dem Thema steckt- und das will die IHK ja prüfen - hätte man sich hier nicht irritieren lassen müssen.
Bankinsider
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.12.2014 17:46
Sira verstehst du eig was du da schreibst?
Man kann viel schreiben und nichts sagen.

Am Ende bringt es nicht viel, die Prüfung ist geschrieben und wir haben zu der Zeit die Aufgaben nach unserem damaliegen Kenntnissstand gelöst und sicherlich mit guten Gewissen.

Also lasst uns abwarten bis Weihnachten, auch enn es manchen schwer fällt.
Sira
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.12.2014 18:08 - Geaendert am: 02.12.2014 19:50
@ Bankinsider:
Sorry, die Nachricht war einzig und allein an Moonlight93 gerichtet, hab ich glatt vergessen drüber zu schreiben.

Um Deine Fragen zu beantworten:
1. nur FOB-Preis
2. Ich verstehe ganz genau, was ich da schreibe, denn ich
habe täglich mit Importeuren und Exporteuren und deren Problemen und Fragestellungen u.a. auch Exportpreiskalkulationen zu tun.
Deshalb halte mal wirklich den Ball flach und warte ganz entspannt und locker bis Weihnachten.
_Markus_
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.12.2014 13:26
ich hätte in Rwc bei der 1. auch 68 an 11....
Julilila
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.12.2014 12:23
hat denn von euch schon wer Aufgaben angefochten?

Wenn ja, welche?
Philip123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.12.2014 15:07 - Geaendert am: 05.12.2014 09:29
REEW Aufgabe 1 auch Soll: 68
huhu28
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.12.2014 19:25
Das mit dem mietstop ist auch nicht richtig sondern die Steuern die überproportional steigen. Wie kann man denn anfechten ohne dass die sagen Mietstop sei richtig?
Bankinsider
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.12.2014 09:56
Mietstop ist auch nicht richtg, wenn ja, dann hängt die Anwort von der politischen Einstellung ab.

Ich fand diese Aufgabe sehr subjektiv, denn theoretisch können mehrere Antworten richtig sein,, kommt drauf an wie man zu der Sache steht und je nach dem welche politische Einstellung man hat.

Ich persönlich finde Mietpreisstopp schwachsinn, denn dann könnten die Mieten nie mehr angehoben werden und sowas bekommt niemand durch ist uist vollkommen Praxisfremd.
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