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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Altersvorsorge (Riester-Rente, BAV etc. ...)
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ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2007 15:57
>ALG II ist die Grundsicherung!
>SozHi gibt‘s nicht mehr!

bitte?

ich sprach von der Grundsicherung im Alter, was hat die mit ALG zu tun?

Selbstvertändlich gibt es noch die Sozialhilfe, es ist ja nun nicht jeder arbeitsfähig, so daß er was mit "Arbeitslosen"-(!) geld zu tun hätte.
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2007 18:21
@ ATM
"Für Harz IV/ALG 2 gibt es die Ausnahmeregelung, daß Riestern nicht angerechnet wird, aber bei den anderen Sozialleistungen SozHi/Grundsicherung?"

Meines Wissens gibt es bei zu geringer Rente Zuschuss aus dem gleichen Topf wie Hartz IV! Also gleiche Bedingungen!

Und im schlimmsten Fall:

- Das Leben ist kein Ponyhof!!! -

- Nur die Harten kommen in den Garten!!! -

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2007 18:38 - Geaendert am: 02.05.2007 18:38
Die im SGB II gere­gelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: aus einer Hand und unter einem Dach.

Bedürftige Nichter­werbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können weiterhin So­zialhilfe erhalten, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung nach dem SGB XII.

Quelle:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Soziale-Sicherung/sozialhilfe.html
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2007 19:47
@Hermann

Dürfte doch so ungefähr das heißen was ich geschrieben habe oder?!?
ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2007 22:02
@ uscheerbaum

>Dürfte doch so ungefähr das heißen was ich geschrieben habe >oder?!?

Eben nicht! Lies doch noch einmal was er schreibt!

Und die Frage, warum bei anderen Sozialleistungen als ALG II keine Anrechnung erfolgen sollte bleibt immer noch offen.
Hat jemand ne Gesetzesquelle an der Hand?
Ne Diskussion ob ne Verrechnung von Riesterrenten mit Grundsicherung im Alter Sinn macht, gerecht wäre oder was auch immer hilft nicht wirklich weiter....
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.05.2007 07:58
Also, zum Verständnis!
Hab ich jetztt richtig verstanden, dass Du wissen willst ob die privat abgeschlossenen Verträge (Riester etc...) im Alter auf dein Einkommen angerechnet werden, wenn Du zusätzlich zu deiner Rente Zuschüsse vom Staat haben willst!
ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.05.2007 09:14
Genau. Es wird ja in einigen Jahren Heerschaaren von Leuten geben, die Dank Lücken in der Renten-Beitragsbiographie durch lange Ausbildungszeiten, Studium, Arbeitslosigkeit, Rentensenkungen etc. nicht auf eine Rentenhöhe mehr kommen, von der man leben kann.

Von diesem Personenkreis wird nach meinen Recherchen jeder bestraft der für ne Riesterrente spart (falls er das schafft), da eine Verrechnung mit der Altersgrundsicherung erfolgt.

Riestern für die Katz quasi....
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.05.2007 14:36 - Geaendert am: 03.05.2007 14:43
Offizielle Aussage zur Anrechnung:


Einkommens- und Vermögensanrechnung

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben die berechtigten Personen nur, soweit der Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen sichergestellt werden kann. Der Einkommens- und Vermögenseinsatz richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Sozialhilfe, wird also nicht für die Grundsicherung modifiziert (§ 41 Abs. 2 SGB XII). Der Einkommenseinsatz richtet sich nach § 82 SGB XII und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung. Demnach sind im wesentlichen alle im Bedarfszeitraum monatlich zufließenden Einkünfte auf die Grundsicherung anzurechnen. Vom Einkommen sind bestimmte Beträge abzusetzen, vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und weitere mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben (sog. "bereinigtes" Einkommen). Ferner ist ein Anteil von 30% des bereinigten Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit abzusetzen, z.B. bei geringfügigen Einkünften neben dem Rentenbezug. Der Absetzungsbetrag darf die Hälfte des Eckregelsatzes, also 345 EUR /2 = 172,50 EUR nicht übersteigen (Neuregelung ab dem 01. Januar 2007). Für Beschäftigte einer Werkstatt für Behinderte gilt eine Sonderregelung zur Berechnung des Absetzungsbetrags. Der Gesetzgeber beabsichtigte, mit der Absetzungsmöglichkeit einen Anreiz für Erwerbstätigkeit und Werkstattbeschäftigung zu schaffen.

Nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden unter anderem:

alle Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, z.B. Blindengeld, Pflegegeld der Hilfe zur Pflege,
die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz,
Einkünfte, die aufgrund ausdrücklicher Vorschriften in anderen Gesetzen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, z.B. Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen, Leistungen der Pflegeversicherung,
öffentlich-rechtliche Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, der nicht der Sicherung des Lebensunterhalts dient (§ 83Abs. 1 SGB XII),
bürgerlich-rechtliches Schmerzensgeld (§ 253 BGB) und
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege.
Die Vermögensanrechnung der Hilfeempfänger richtet sich nach § 90 SGB XII und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung [1]. Im Grundsatz muss das gesamte verwertbare Vermögen eingesetzt werden, wobei zahlreiche Ausnahmen vom Gesetz definiert werden, die die Vermögensanrechnung in der Praxis sehr schwierig machen können. Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 2.600 EUR nicht angerechnet, für den Ehe- oder Lebenspartner bleiben zusätzlich 614 EUR anrechnungsfrei.


Es wird also jedes Einkommen angerechnet, nicht nur die Rente aus Riester!
Willst Du deshalb jetzt gar nichts für‘s Alter machen, nur um Geld vom Staat zu kriegen???

- Das Leben ist kein Ponyhof!!! -

- Nur die Harten kommen in den Garten!!! -

St0ffel
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2007 15:33
Ich finde die PAV wichtig.
Nur einen Haken hat Riester leider.
Kosten, Kosten und noch mehr Kosten. Und es kann mir keiner weis machen, dass die Verwaltung sooo teuer ist.
Ich habe das Glück, das ich keinen AA als Mitarbeiter zahle.
Wenn ich den zahlen müste, wäre Riester für mich gestorben.

Als Beispiel:

Wird mein Vertrag mit 1.575 € voll bespart, fressen die Kosten in Höhe von ca. 15 % p.a. im Durchschnitt, mehr als meine Zulage auf.

1. Gewinner: der Versicherer
2. Gewinner: Vaterstaat (weniger Bedürftige im Alter)
3. Gewinner: nicht vergeben
4. Gewinner: nicht vergeben
5. mit Abstand der Sparer
_____________________________________________

Trotzdem sollte man nicht nichts machen, weil es später auf die Sozialleistungen angerechnet werden kann.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.05.2007 20:17
@ St0ffel

Wieviel Kosten sind denn für dich angemessen für Mitarbeiterkonditionen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2007 20:52 - Geaendert am: 03.05.2007 20:54
Man kann riester-Verträge bei
- Investmentgesellschaften
- Versicherungsgesellschaften
- Banken
abschließen.
Bei Bankvertrögen gibt es kaum Kosten.

15 % Kosten fallen auch bei Investment-Verträgen nicht an:
- jährliche Verwaltungskosten ca. 1,75 %
- Ausgabeaufschlag ca. 5 %
pandalotta
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.05.2007 09:04
Kann man mit 65 auch noch in eine Rürup einzahlen?
Helft mir schnell weiter!!!
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2007 09:40
Hallo!
Ich würde spontan sagen, dass man mit 65 Jahren nicht mehr in die Basisrente/ Rüruprente einzahlen kann. Es lohnt sich einfach nicht! Wann will denn der Kunde in Rente gehen??? Wenn er jetzt anfängt, in die Basisrente einzuzahlen, das wird ganz schön teuer!!
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 11:03
Können schon! Nur wo ist der Sinn???
Dann doch lieber sofort beginnende Rente!!!
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 11:06
@ St0ffel

Wie kommst Du denn auf solch hohe Gebühren???
St0ffel
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2007 11:35
Meine Freundin (sicherheitsbewußte Bankerin) hat bei einer großen Versicherung einen Riester abgeschlossen.
Nachdem wir die einzelnen Positionen zusammen gezählt haben, lagen wir bei ca 14,8 % p.a. Das Verbundunternehmen gibt leider keine MA-Konditionen.

Ich (risikobereiter Banker) habe bei der "größten und besten" ;-) Investmentgesellschaft meinen Riester gemacht.
Kosten:
1. bei Erwerb AA 5% für Aktien / 3% für Renten (fällt bei mir wg. MA-Kondi weg).
2. Umtausch Aktien in Renten oder umgekehrt ist kostenlos.
3. Verwaltungsvergütung Fonds: Aktien 1,2 % Renten 0,6 %
4. Depotgebühr: 10 € p.a (inkl. aller weiteren Unterdepots)

Bis hier ist ja alles normal und gerecht. Denn wer gut investiert, soll auch daran verdienen - Verwaltungsvergütung.

Doch jetzt kommt der teure Spaß
5. tägliche Vergütung von 0,05 % des Inventarwertes

Wir haben in der Bank beide Verträge gegeneinander in einer Exeltabelle laufen lassen.
Die Versicherung ist am Anfang super teuer. Später holt die Investmentgesellschaft aber auf.

Und das lustige dabei ist, das die Union aber der günstigste und qualitativ beste Investmentanbieter im Bereich Riester iist.

Klar sind Banksparpläne günstig, aber auch nur eine Alternative zu den genauso unrentablen Versicherungsangeboten ( 3,5 - 4 % Rendite vor Kosten).

Ich habe mehrere Testkäufe bei der Citi, Postbank, Dt. Bank, CoBa und 3 bei der KSK gemacht.
Es gab nur zwei gute Beratungen und die dahinterstehenden Produkte waren genauso wenig der Knaller.
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 11:39
@ St0ffel

Welche ist denn deiner Meinung nach die GRÖSSTE UND BESTE Investmentgesellschat???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2007 11:44
Wie kommt man auf 14,8 % p.a. Kosten?
St0ffel
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2007 11:51
Achso, angemessene Kosten für MA:

Sind für mich:

1. Kein AA / wie bei allen Fondskäufen (wie bisher)
2. normale Verwaltungsvergütung 1,2 - 1,5 % (wie bisher)

3. Pauschalbetrag für die Zusatzkosten einer Riesterverwaltung 20-50 € pro Jahr.

Die 0,05 % x 365 Tage entsprechen 18,25 %
(Hoffe ich habe richtig gerechnet -> Hermann ???)
natürlich sind das keine 18,25 % p.a.
die Rechnung entspricht der eines PAD -> 0,4 % p.m x 12 ergeben auch keine 4,8 % p.a. sondern meist 8-10 %.
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2007 11:54
@ Hermann

Wenn es heißt, 0,05 % des Inventarwertes, heißt es dann nicht auch, dass die Gebühr direkt mit dem Wert des Fonds verrechnet wird?
D.h. lediglich der Kurs reduziert sich ein wenig???
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