Termineinlagen sind Guthaben auf Termingeldkonten. Termineinlagen stehen
dem Kreditinstitut befristet zur Verfügung. Die Mindestanlagedaür
beträgt 1 Monat. Der Zinssatz liegt höher als bei Girokonten.
Angelegt werden i.d.R. größere Beträge (meist ab 2.500 EUR).
Es gibt zwei Arten von Termineinlagen:
Festgeld:
Beim Festgeld wird eine feste Laufzeit von mindestens einem Monat vereinbart.
Bei dieser Anlageform werden Anlagedaür und Zinssätze im Voraus vereinbart.
Außerdem wird in der Regel vereinbart, dass das Festgeld um die gleiche
Anlagedaür verlängert wird, wenn der Kunde nicht rechtzeitig anders
verfügt. Festgelder sind im Kreditwesengesetz (KWG) nicht geregelt.
Kündigungsgeld:
Beim Kündigungsgeld wird eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart.
Hier ist die Laufzeit unbegrenzt. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens
einen Monat. Der Zinssatz ist variabel. Er wird vom KI festgesetzt.
Verzinsung:
Die Verzinsung von Termineinlagen ist abhängig von der Höhe der
Einlage und deren Laufzeit. Der Zinssatz ist für die Laufzeit festgeschrieben.
Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Bei Festgeldern ist der Zinssatz für die ganze Laufzeit (Bindungsdaür) fest.
Mindestanlagebetrag (ab ca. 2.500 €)
Zinsmethode bei Privatkunden: 30/360
Zinsmethode bei Firmenkunden: act/360
Rückzahlung:
Fällige Termineinlagen werden nach den AGB als Sichteinlagen behandelt. Es kann mit dem Kunden
vereinbart werden, dass die fällige Termineinlagen automatisch
zum aktüll gültigen Zinssatz neu angelegt wird (Prolongation).
Vorzeitige Verfügung:
Die Kreditinstitute sind rechtlich nicht zur vorzeitigen Rückzahlung verpflichtet.
Geht das KI dem Wunsch des Kunden auf vorzeitige Rückzahlung doch
nach, so kann es Vorfälligkeitszinsen berechnen oder den vereinbarten
Zinssatz rückwirkend kürzen.