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Sparbriefe und Sparkassenbriefe

Wesen Allgemein:

Sparbriefe, Sparkassenbriefe etc. verbriefen eine erbrachte Geldleistung in einer Form, die zwischen Wertpapieren einerseits, Spareinlagen andererseits angesiedelt ist. Sie sind keine Spareinlagen im Sinne der Rechnungslegungsverordnung und werden durch Kreditinstitute herausgegeben: 

Sparbriefe:

Sparbriefe sind Namensschuldverschreibungen (Rektapapiere) und werden direkt an den namentlich Genannten ausbezahlt. Ihre Laufzeit beträgt meistens zwischen 2 - 6 Jahren. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Rückgabe vor Fälligkeit ist i.d.R. ausgeschlossen. Die Auszahlungsansprüche aus Sparbriefen können durch Abtretung übertragen werden. Die Abtretung erfolgt aus Gründen der Beweissicherung schriftlich und unter Anzeige an das Kreditinstitut. Die Liquidität von Sparbriefen ist durch eine feste Laufzeit und die vereinbarte Unkündbarkeit stark eingeschränkt.

Formen der Verzinsung: 

* Normalverzinsung: Ausgabe und Rückgabe erfolgen zum Nennwert. Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich oder jährlich. 
* Aufgezinster Sparbrief: Die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen. 
Es erfolgen keine zwischenzeitlichen Zinszahlungen. 
q = Zinsfaktor = 1 + p/100
n = Anzahl der Jahr = Laufzeit in Jahren
Rückzahlung = Nennwert • q(hoch "n" )

Die gutgeschriebenen Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und auf Kundenantrag auch der Kirchensteuer. Zinsen sind in dem Jahr des Zuflusses zu versteuern. Aus diesem Grund müssen die Zinsen bei abgezinsten und aufgezinsten Sparbriefen erst im Jahr der Fälligkeit versteuert werden. Damit bieten abgezinste und aufgezinste Sparbriefe Gestaltungsmöglichkeiten, Steuerzahlungen in Jahre mit niedriger Steuerprogression zu verschieben. 

Nutzen der Sparbriefen für Kunden: 

* Keine Kosten bei Erwerb, Verwahrung und Rückzahlung
* Höherer Zinssatz als für Spareinlagen
* Fester Rückzahlungstermin
* kein Kursrisiko
* kein Bonitätsrisiko Vorteile für ausgebendes Kreditinstitut
* günstige Mittelbeschaffung für mittel- bis langfristiges Aktivgeschäft
* feste Laufzeit


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Frage?, Lernender, 29.09.2020
beim Zinsfaktor steht p für den Zinssatz richtig?
Neue Aktualisierung, TobiasH, 22.09.2008
Der Artikel wurde im September 2008 neu verfasst und überarbeitet.
ist gut zusammen gefasst, Prishtina, 30.01.2008
Ist gut verständlich, nicht schlecht zum wiederholen. Doch es wäre nicht schlecht, wenn noch ein paar Rechenbeispiele, bzw. Formeln da wären.
Nicht schlecht, Mr_Flip, 10.01.2004
Aber die Formeln für die Abrechnung fehlen! Wäre nicht schlecht wenn die da wären. MfG
Alles ganz schön..., , 28.04.2003
Ist ja alles ganz schön, aber mir fehlt die Formel zu Berechnungen bei abgezinsten Sparbriefen, die suche ich nämlich wie ein Verrückter im Netz und finde nichts, aber auch gar nichts darüber...
Ganz ordentlich.Was mit Tilgungssprabrief!!, , 14.11.2002
Der Artikel ist wie die meisten hier sehr gut geschrieben. Er vermittelt das nötige Wissen,geht aber nicht ins Detail ein (was für meine Zwecke auch nicht nötig ist). Deswegen íst sicher der Tilgungssparbrief ausser acht gelassen.Bieten die meisten Banken nicht an. Ist aber ähnlich einem Auszahlungsplan (SPK= RENTAPLAN). Gehört der vollstndigkeit halber dazu!!! Vielleicht in der steuerlichen Problematik ansprechen, das Auf und Abgezinste ideal für "BALDrentner". Was definitiv fehlt ist die Tatsache, das der Sparbrief zwar nicht vorzeitig verusssert werden kann, aber neben der Abtretung beliehen werden kann. MFG PIERRO

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