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Der Bausparvertrag

Wesen:

Bausparen ist kollektives Zwecksparen mit dem Ziel, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Zuteilung der Bausparsumme zu erhalten. Der Bausparer bespart zunächst seinen Bausparvertrag. Ist das Mindestsparguthaben erreicht und sind die sogenannten Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Bausparer nach Zuteilung das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen ausbezahlt. Das Darlehen zahlt er in konstanten monatlichen Raten zurück.

Der Bausparvertrag:

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit der Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (§ 1 Abs. 2 BSpKG). Es ist ein gegenseitiger Darlehensvorvertrag. Als Rechtsgrundlage dienen u.a. die jeweils gültigen "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" (ABB).

Dem Bausparvertrag liegt ein sogenannter Tarif zugrunde, dessen wesentliche Elemente die monatlichen Spar- und Tilgungsbeiträge sowie die Zinsen auf Bauspareinlagen und Bauspardarlehen sind. Die Bausparsumme ist die Bezugsgrösse für das anzusparende Guthaben und für den Darlehensanspruch. Der Bausparer bespart zunächst seinen Bausparvertrag. Der Bausparvertrag kommt rechtlich durch Antragstellung und durch die Bausparbestätigung seitens der Bausparkasse zustande.

Verwendungsmöglichkeiten des Bausparvertrags:

Der Bausparvertrag kann für folgende wohnwirtschaftliche Maßnahmen genutzt werden:

  • Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum. Dazu gehört auch der Erwerb von Rechten zur dauernden Selbstnutzung von Wohnraum in Alten-, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen oder -anlagen.

  • Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen.

  • Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden.

  • Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäuden zum Gesamtgebäude entspricht.

  • Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten.

  • Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung genannter Maßnahmen eingegangen worden sind.

  • Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienendem Grundstück ruhen.

  • Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind.

Die Sparphase:

Während der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindetsguthaben durch Regelsparbeiträge und zusätzliche Sonderzahlungen angesammelt. Das Guthaben auf einem Bausparvertrag wird verzinst. Der Zinssatz ist vom gewählten Tarif abhängig. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich auf dem Bausparkonto. Zinsgutschriften sind vom Zinsabschlag befreit, wenn der Zins höchstens ein Prozent beträgt, im Jahr der Zuteilung eine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt wurde oder für das Jahr vor der Zinsgutschrift eine Wohnungsbauprämie gewährt wurde.

Die Zuteilung:

Mit der Zuteilung stellt die Bausparkasse die Bausparmittel bereit. Aus dem System des Bausparens ergibt sich unmittelbar, dass die Bausparkasse immer nur so viele Bausparmittel zuteilen kann, wie an Zuteilungsmasse zur Verfügung steht. In die Zuteilungsmasse fließen die Sparzahlungen der Bausparer, die gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämien, die Tilgungsleistungen für die ausgezahlten Bauspardarlehen sowie unter Umständen aufgenommene Mittel zur beschleunigten Zuteilung ein. Die Spar- und Tilgungsverhalten aller Bausparer sind entscheidend für das Zuteilungsvolumen in den einzelnen Monaten.

Ausserdem müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen vom Sparer erfüllt werden:

  • Mindestsparguthaben:
    Das Sparguthaben muss an dem für den Zuteilungsmonat maßgeblichen Bewertungsstichtag die tariflich festgelegte Höhe erreicht haben.

  • Zuteilungsannahme:
    Der Bausparer muss die Zuteilung des Vertrages auf schriftliches Befragen der Bausparkasse bis zum Ende des der Zuteilung vorangehenden Monats annehmen.

  • Ausreichende Bewertungskennzahl:
    Da nur soviel Bausparmittel zugeteilt werden können, wie als Zuteilungsmasse zur Verfügung stehen, muss die Zuteilungsreihenfolge für die Verträge, bei denen die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, geregelt sein (§ 4 ABB). Die Reihenfolge für die gerechte Verteilung der Zuteilungsmittel wird durch die Bewertungszahl festgelegt. Mit ihr wird die Leistung bewertet, die der Bausparer für die Bausparergemeinschaft erbracht hat.

Exkurs: Die Bewertungskennzahl

Basis für die Bewertungszahl von Bausparverträgen sind die Guthabenzinsen und die Bausparsumme. Der Bausparer beeinflusst durch sein Sparverhalten die Entwicklung der Bewertungszahl seines Vertrages. Je mehr und je früher er einzahlt, desto besser. Einzahlungen über das Mindestguthaben hinaus werden i.d.R. durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt und schlagen sich so in der Bewertungszahlberechnung werterhöhend nieder.

Staatliche Förderung des Bausparens:

Bausparen wird vom Staat durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Prämienberechtigt sind grundsäzlich alle natürlichen Personen, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, also die, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Wohnungsbauprämie:

Für ihre Einzahlungen auf einen Bausparvertrag können prämienberechtigte Bausparer auf Antrag eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % der begünstigten Sparzahlungen erhalten. Der prämienbegünstigte Höchstbetrag beträgt für Alleinstehende 512 EUR, für Verheiratete 1.024 EUR. Prämienberechtigt sind alle unbeschränkt einkommensteuerpflichigen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind. Die Beantragung erfolgt auf einem gesonderten Formular, das die Bausparkasse dem Sparer zusendet. Dieses muss er ausgefüllt bis spätestens zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, bei seinem Kreditinstitut einreichen. Das Kreditinstitut leitet das Formular an die Bausparkasse weiter. Die Bausparkasse prüft anhand der Angaben im WoP-Antrag, ob eine Wohnungsbauprämie ermittelt werden kann. Die Prämie wird schliesslich gesondert vorgemerkt und bei Fälligkeit des Bausparvertrages ausgezahlt.

Die Einkommensgrenze des zu verteuernden Einkommens beträgt 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete.

Wohnungsbauprämien werden für Verträge, die ab 1.1.2009 abgeschlossen werden, nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Für junge Bausparer unter 25 Jahren entfällt die Zweckbindung jedoch, sie können weiterhin über den gesparten Betrag nach der Sperrfrist von sieben Jahren frei verfügen.

Prämienunschädliche vorzeitige Verfügungen (Wohnungsbauprämie):

  • Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte verstirbt nach Vertragsabschluss oder ist völlig erwerbsunfähig.

  • Der Arbeitnehmer wurde nach Vertragsabschluss arbeitslos und die Arbeitslosigkeit bestand mindestens ein Jahr lang ununterbrochen, auch noch im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung.

  • Die Bausparsumme wird ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag werden beliehen und der Bausparer verwendet die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau.

  • Die Bausparsumme wird abgetreten und der Erwerber nutzt die Bausparsumme oder die auf Grund eienr Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO.

Riester-Förderung
Einzahlungen auf Bausparverträge sind mit Altersvorsorgezulagen und Steuervorteile förderfähig. Somit werden Bausparverträge voll in die Riester- Förderung einbezogen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

Arbeitnehmersparzulage:

Für seine vermögenswirksamen Leistungen erhält der Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % aus maximal 480 EUR jährlich. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Anlage bei Alleinstehenden 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR bei Verheirateten nicht überschreitet. Die Arbeitnehmersparzulage muss beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt werden. Ausgezahlt wird die ASZ entweder nach Ablauf der Bindungsfrist, nach Zuteilung oder nach einer vorzeitigen unschädlichen Verfügung (mehr unter "Staatliche Sparförderung nach dem 5. VermBG").

Prämienunschädliche vorzeitige Verfügungen (Arbeitnehmersparzulage):

  • Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte verstirbt nach Vertragsabschluss oder ist völlig erwerbsunfähig.

  • Der Arbeitnehmer hat nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet, und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung sind mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen.

  • Der Arbeitnehmer wurde nach Vertragsabschluss arbeitslos und die Arbeitslosigkeit bestand mindestens ein Jahr lang ununterbrochen, auch noch im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung.

  • Der Arbeitnehmer hat nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbstständigen Arbiet eine Erwerbstätigkeit aufgenommen.

  • Die Bausparsumme wird ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag werden beliehen und der Bausparer verwendet die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau.

  • Die Bausparsumme wird abgetreten und der Erwerber nutzt die Bausparsumme oder die auf Grund eienr Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO.

Darlehensphase:

Während der Darlehensphase zahlt der Bausparer das Bauspardarlehen zurück. Der Zins wurde beim Vertragsabschluss für die Darlehensphase fest vereinbart. Als Sicherheiten für das Bauspardarlehen dient i.d.R. die Grundschuld.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Aktualisierung, TobiasH, 23.08.2014
Die Beträge sowie die Förderungssätze wurden angepasst.
Änderung der Bausparkassen- Verordnung, Herrmann, 30.01.2011
§ 6 Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen (1) Darlehen gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 des Gesetzes über Bausparkassen oder ohne Sicherung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes über Bausparkassen dürfen im Einzelfall nur bis zum Betrag von 30 000 Euro gewährt werden. (2) Der Anteil aller Darlehen nach Absatz 1 darf insgesamt 30 vom Hundert am Gesamtbestand der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.
Aktualisierung erfolgt, TobiasH, 22.09.2008
Dieser Artikel wurde im September 2008 den neuen Regelungen angepasst.
Na ja..., Jana_587, 09.10.2007
Im Großen und Ganzen ganz okay. Nur wer verbessert das eigentlich? die Zahlen sind schon über einem Jahr nicht mehr aktuell! Man darf z.B. max 470,00 EUR im Jahr anlegen
gut erklärt aber nich mehr aktuell!!!, mlemke, 13.06.2006
ich find das thema gut erklärt aber da die Prozentsätze sich geändert haben, bin ich hier ganz schön durcheinandergeraten und habe damit dann auch noch meine Kollegen verwirrt!!! Vielleicht kann man das ja zeitnah ändern!?!?!?
Super!, DaddysDarling, 28.04.2006
Toll gemacht! Nur leider wurden die Prozentsätze immer noch nicht geändert! Kann zu Verwirrungen kommen. Mein Chef fands nicht so gut!
Anne, girl1985, 06.10.2005
Der Artikel gefällt mir sehr gut, müsste vielleicht erneuert werden. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % und Arbeitnehmersparzulage 9%. Ansonsten super
Falsche Prozentzahl, Julia_DD, 10.09.2004
Die Wohnungsbauprämie liegt zwar nimmer bei 10, sondern nur noch bei 8,8 % aber ansonsten super übersichtlicher Artikel!
Aktualität?, bjoern, 06.07.2004
Der Artikel ist sehr übersichtlich geschrieben!! Großes Lob. Wenn Ihr jetzt noch die aktuellen WoP und ANZ Förderbeträge eintragt ist der Artikel perfekt
Wann kommen die EUR-Beträge?, N.A., 06.09.2003
Hey, ich fänds echt super wenn ihr dieWoP noch in EUR-Beträge umwandeln würdet. [Anm.d.Red. Entschuldigung, der überarbeitete Artikel wurde im März versehentlich nicht mit hochgeladen.]
KLASSE!!!, Happy, 05.06.2003
Perfekt für die Mustermappe...
Echt gut, Zuckerschnute, 13.03.2003
Man könnte aber noch erwähnen, dass sich ein Bausparvertrag auch sehr gut nur zum Sparen eignet. Wo bekommt man z.B. 4% auf einen "relativ geringen" Betrag?
Klasse, hausmeister2003, 09.01.2003
Echt gut gelungen. Weiter so.
BauSPAREN, Matze80, 12.12.2002
Hallo ersma! Mir kommt der Sparcharakter zu kurz. Man kann das Ding zwar massig zu wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwenden, jedoch ist es auch ein rentabler Sparvertrag (bis zu 4% Zinsen (bei uns), WOP, VL-Anlage...). Wär schön, wenn ihr das auch noch mit Darstellen könntet.
Gut aber, Lennart, 09.12.2002
Mir fehlen bloß Infos über die Tilgungsphase, kann man die irgendwie verlängern?
Beleihungssatz, Weidener, 07.12.2002
Es fehlt der Hinweis auf den Beleihungssatz nach Bausparkassengesetz.

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