Festverzinsliche Wertpapiere können häufig direkt bei der eigenen Bank gekauft
bzw. verkauft werden. Bei einem Festpreisgeschäft kommt ein Kaufvertrag
zustande, der den Verkäufer zur Übertragung der verkauften
Wertpapiere und den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Typisch für diese Art des Geschäfts ist die Vereinbarung eines
festen Preises, in welchem auch die Kosten und Spesen berücksichtigt
werden. Bei dem Kauf von festverzinslichen Wertpapieren werden dem Käufer
außerdem die sogenannten Stückzinsen in Rechnung gestellt.
Stückzinsen sind die Zinsen, die rechnerisch vom letzten Zinstermin
bis zum Tag vor der Erfüllung des Geschäfts angefallen sind.
Der Käufer zahlt an den Verkäufer zunächst die seit
dem letzten Zinstermin angefallenen rechnerischen Zinsen, erhält
sie aber beim nächsten Zinstermin von der Emittentin des betroffenen
Wertpapiers zurück.
Komissionsgeschäft:
Bei einem Komissionsgeschäft tritt die Bank nicht als Käufer
oder Verkäufer auf, sondern lediglich als Zwischenhändler.
Die Bank leitet den Auftrag an einen Wertpapiermarkt weitet, um dort
das Geschäft mit einer dritten Partei abzuschliessen. Die Bank
handelt also auf eigenen Namen, aber fremde Rechnung. Das heißt,
dass alle Folgen, also alle Vor- und Nachteile, die sich aus diesem
Marktgeschäft ergeben, zu Lasten des Kunden gehen. Somit sind
besonders die Handelsbedingungen und Rechtsvorschriften für den
Abschluss und die Erfüllung eines Geschäftes für den
Kunden maßgeblich.
Börsen und außerbörsliche Märkte:
In der Regel ist der Markt, an den die Bank die Wertpapieraufträge
weiterleitet, eine Wertpapierbörse. Als weitere Märkte kommen
der Telefonverkehr (Handel unter Banken) und ähnliche außerbörsliche
Märkte in Betracht. Auf außerbörslichen Märkten
wird die Bank besonders dann als Kommissionär tätig, wenn
die betroffenen Wertpapiere nicht an der Börse gehandelt werden,
sondern nur von bestimmten Marktteilnehmern zum Kauf und Verkauf angeboten
werden. Dies gilt vor allem für exotische Aktien oder Anteilszertifikate,
für die ein überwachter und geregelter Markt im Sinne einer
Börse fehlt. Der Kauf von solchen exotischen Aktien ist besonders
gefährlich, da der Anleger nicht weiß, ob er zu einem späteren
Zeitpunkt einen Nachfrager findet, d.h. ob er die Wertpapiere überhaupt
wieder verkaufen kann oder auf der Position sitzen bleibt. Auch die
gerechte Preisbildung ist auf einem solchen Markt meistens nicht gegeben,
da die börsentypischen Preisfindungsmechanismen meist fehlen.
Die Wertpapierbörse:
Wertpapierbörsen sind von staatlich anerkannten Stellen geregelte und überwachte
Märkte zum Handel von vertretbaren Wertpapieren. Vertretbar sind
Wertpapiere, wenn sie beliebig gegen Wertpapiere der gleichen Art
und desselben Ausstellers ausgetauscht werden können. An Wertpapierbörsen
treffen i.d.R. Angebot und Nachfrage vieler Marktteilnehmer aufeinander.
Typische Wesensmerkmale der Börsenhandels sind:
- Der Handel findet regelmäßig statt.
- Gehandelt werden vertretbare Güter.
- Handel und Preisfeststellung unterliegen bestimmten Regeln.
- Es gibt eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragenden.
- Der Teilnehmerkreis ist begrenzt auf zum Handel zugelassene Kaufleute.
Handel und Kursfeststellung:
Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpaperen gehen entweder in den Handel zu
gerechneten Kursen oder in den Handel mit fortlaufender Notierung (variabler
Handel) ein. Der Einheitskurs (Kassakurs) wird börsentäglich
einmal festgestellt (siehe Einheitskursfeststellung).
Im variablen Handel hingegen werden dir Kurse laufend entsprechend der
jeweiligen Angebots- und Nachfragelage festgestellt.
Die Orderabwicklung:
Der Kunde kann bei der Auftragserteilung verschiedene Weisungen geben, die
bei der Orderabwicklung beachtet werden müssen.
Der Anleger kann bestimmen über
- den Ort der Ausführung.
- die Höhe eines Limits, das beachtet werden muss.
- die Gültigkeitsdauer seines Auftrages.
- die Ausführung zum variablen Kurs oder zum Einheitskurs.
Gültigkeit eines Auftrages:
Die Gültigkeit eines Auftrages richtet sich nach dem Wunsch des Kunden.
In der Regel wird die Bank versuchen, seinen Auftrag unverzüglich
auszuführen. Hat der Kunde jedoch ein bestimmtes Limit gesetzt
und dieses wird bei Ordererteilung noch nicht erfüllt, so kann
der Auftrag folgerichtig auch noch nicht ausgeführt werden. Der
Kunde kann bestimmen, wie lange seiner Order dann von der Bank beachtet
werden soll. Normalerweise erlischt eine Order Ultimo, also am Ende
eines Monats. Wird bis dahin das Limit nicht erreicht, so wird der Auftrag
nicht ausgeführt und verfällt. Der Kunde kann die Gültigkeitsdauer
seines Auftrages jedoch auch einschränken. Geht ein Auftrag am
letzten Börsentag eines Monats ein, so wird er für den nächsten
Monat vorgemerkt, sofern er nicht am selben Tag noch ausgeführt
werden kann. Bei der Einräumung eines Bezugsrechts erlöschen sämtliche
Aufträge mit Ablauf des Börsentages vor dem Beginn des Bezugsrechtshandels.
Abrechnung eines Börsengeschäfts und Erfüllung:
Nach der erfolgreichen Abwicklung eines Börsengeschäfts erhält
der Kunde eine detaillierte Wertpapierabrechnung. Sie enthält Angaben
über den Gegenwert, die entstandenen Kosten, die Gesamtbelastung,
den Erfüllungstag und den Ausführungskurs.
In Deutschland abgeschlossene Geschäfte werden üblicherweise
zwei Börsentage nach Abschluss des Geschäfts durch Lieferung
bzw. Zahlung erfüllt.
Risiken bei der Abwicklung von Wertpapieraufträgen:
Übermittlungsrisiko:
Bei nicht eindeutig erteilten Aufträgen kann es zu Missverständnissen
kommen. Deshalb muss der Auftrag bestimmte Angaben enthalten. Dazu zählen
z.B. die Stückzahl und die Bezeichnung des Wertpapiers und die
Anweisung zum Kauf bzw. Verkauf.
Fehlende Marktqualität:
An bestimmten Börsen oder Marktplätzen kann es dazu kommen,
dass kein Gegenangebot für den Kaufauftrag bzw. Verkaufsauftrag
vorliegt. Der Auftrag des Kunden kann in einem solchen Fall nicht ausgeführt
werden oder es besteht die Gefahr, dass ein sehr niedriger Kurs zustande
kommt.
Preisrisiko:
Der Preis bzw. Kurs kann sich zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung
und der Ausführung erheblich verändern. Der Kunde kann dem
entgegen wirken, in dem er ein Limit setzt, unter dem sein Verkaufs-
bzw. über dem sein Kaufauftrag nicht ausgeführt wird.
Kursaussetzung:
In bestimmten Fällen kann die Börse die laufende Kursfestsetzung
zeitweilig aussetzen oder streichen. Die Kursaussetzung soll allzu starke
Kursschwankungen verhindern. Sie dient dem Schutz des Publikums.