Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
fabio2003
Nico_Riediger
Gaghd
Xama
LewisGrant

 Artikelkommentar schreiben  Artikelkommentare lesen

Ordererteilung und Orderabwicklung

Festpreisgeschäft:

Festverzinsliche Wertpapiere können häufig direkt bei der eigenen Bank gekauft bzw. verkauft werden. Bei einem Festpreisgeschäft kommt ein Kaufvertrag zustande, der den Verkäufer zur Übertragung der verkauften Wertpapiere und den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Typisch für diese Art des Geschäfts ist die Vereinbarung eines festen Preises, in welchem auch die Kosten und Spesen berücksichtigt werden. Bei dem Kauf von festverzinslichen Wertpapieren werden dem Käufer außerdem die sogenannten Stückzinsen in Rechnung gestellt. Stückzinsen sind die Zinsen, die rechnerisch vom letzten Zinstermin bis zum Tag vor der Erfüllung des Geschäfts angefallen sind. Der Käufer zahlt an den Verkäufer zunächst die seit dem letzten Zinstermin angefallenen rechnerischen Zinsen, erhält sie aber beim nächsten Zinstermin von der Emittentin des betroffenen Wertpapiers zurück.

Komissionsgeschäft:

Bei einem Komissionsgeschäft tritt die Bank nicht als Käufer oder Verkäufer auf, sondern lediglich als Zwischenhändler. Die Bank leitet den Auftrag an einen Wertpapiermarkt weitet, um dort das Geschäft mit einer dritten Partei abzuschliessen. Die Bank handelt also auf eigenen Namen, aber fremde Rechnung. Das heißt, dass alle Folgen, also alle Vor- und Nachteile, die sich aus diesem Marktgeschäft ergeben, zu Lasten des Kunden gehen. Somit sind besonders die Handelsbedingungen und Rechtsvorschriften für den Abschluss und die Erfüllung eines Geschäftes für den Kunden maßgeblich.

Börsen und außerbörsliche Märkte:

In der Regel ist der Markt, an den die Bank die Wertpapieraufträge weiterleitet, eine Wertpapierbörse. Als weitere Märkte kommen der Telefonverkehr (Handel unter Banken) und ähnliche außerbörsliche Märkte in Betracht. Auf außerbörslichen Märkten wird die Bank besonders dann als Kommissionär tätig, wenn die betroffenen Wertpapiere nicht an der Börse gehandelt werden, sondern nur von bestimmten Marktteilnehmern zum Kauf und Verkauf angeboten werden. Dies gilt vor allem für exotische Aktien oder Anteilszertifikate, für die ein überwachter und geregelter Markt im Sinne einer Börse fehlt. Der Kauf von solchen exotischen Aktien ist besonders gefährlich, da der Anleger nicht weiß, ob er zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachfrager findet, d.h. ob er die Wertpapiere überhaupt wieder verkaufen kann oder auf der Position sitzen bleibt. Auch die gerechte Preisbildung ist auf einem solchen Markt meistens nicht gegeben, da die börsentypischen Preisfindungsmechanismen meist fehlen.

Die Wertpapierbörse:

Wertpapierbörsen sind von staatlich anerkannten Stellen geregelte und überwachte Märkte zum Handel von vertretbaren Wertpapieren. Vertretbar sind Wertpapiere, wenn sie beliebig gegen Wertpapiere der gleichen Art und desselben Ausstellers ausgetauscht werden können. An Wertpapierbörsen treffen i.d.R. Angebot und Nachfrage vieler Marktteilnehmer aufeinander.

Typische Wesensmerkmale der Börsenhandels sind:

  • Der Handel findet regelmäßig statt.
  • Gehandelt werden vertretbare Güter.
  • Handel und Preisfeststellung unterliegen bestimmten Regeln.
  • Es gibt eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragenden.
  • Der Teilnehmerkreis ist begrenzt auf zum Handel zugelassene Kaufleute.

Handel und Kursfeststellung:

Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpaperen gehen entweder in den Handel zu gerechneten Kursen oder in den Handel mit fortlaufender Notierung (variabler Handel) ein. Der Einheitskurs (Kassakurs) wird börsentäglich einmal festgestellt (siehe Einheitskursfeststellung). Im variablen Handel hingegen werden dir Kurse laufend entsprechend der jeweiligen Angebots- und Nachfragelage festgestellt.

Die Orderabwicklung:

Der Kunde kann bei der Auftragserteilung verschiedene Weisungen geben, die bei der Orderabwicklung beachtet werden müssen.

Der Anleger kann bestimmen über

  • den Ort der Ausführung.
  • die Höhe eines Limits, das beachtet werden muss.
  • die Gültigkeitsdauer seines Auftrages.
  • die Ausführung zum variablen Kurs oder zum Einheitskurs.

Gültigkeit eines Auftrages:

Die Gültigkeit eines Auftrages richtet sich nach dem Wunsch des Kunden. In der Regel wird die Bank versuchen, seinen Auftrag unverzüglich auszuführen. Hat der Kunde jedoch ein bestimmtes Limit gesetzt und dieses wird bei Ordererteilung noch nicht erfüllt, so kann der Auftrag folgerichtig auch noch nicht ausgeführt werden. Der Kunde kann bestimmen, wie lange seiner Order dann von der Bank beachtet werden soll. Normalerweise erlischt eine Order Ultimo, also am Ende eines Monats. Wird bis dahin das Limit nicht erreicht, so wird der Auftrag nicht ausgeführt und verfällt. Der Kunde kann die Gültigkeitsdauer seines Auftrages jedoch auch einschränken. Geht ein Auftrag am letzten Börsentag eines Monats ein, so wird er für den nächsten Monat vorgemerkt, sofern er nicht am selben Tag noch ausgeführt werden kann. Bei der Einräumung eines Bezugsrechts erlöschen sämtliche Aufträge mit Ablauf des Börsentages vor dem Beginn des Bezugsrechtshandels.

Abrechnung eines Börsengeschäfts und Erfüllung:

Nach der erfolgreichen Abwicklung eines Börsengeschäfts erhält der Kunde eine detaillierte Wertpapierabrechnung. Sie enthält Angaben über den Gegenwert, die entstandenen Kosten, die Gesamtbelastung, den Erfüllungstag und den Ausführungskurs.

In Deutschland abgeschlossene Geschäfte werden üblicherweise zwei Börsentage nach Abschluss des Geschäfts durch Lieferung bzw. Zahlung erfüllt.

Risiken bei der Abwicklung von Wertpapieraufträgen:

Übermittlungsrisiko:
Bei nicht eindeutig erteilten Aufträgen kann es zu Missverständnissen kommen. Deshalb muss der Auftrag bestimmte Angaben enthalten. Dazu zählen z.B. die Stückzahl und die Bezeichnung des Wertpapiers und die Anweisung zum Kauf bzw. Verkauf.

Fehlende Marktqualität:
An bestimmten Börsen oder Marktplätzen kann es dazu kommen, dass kein Gegenangebot für den Kaufauftrag bzw. Verkaufsauftrag vorliegt. Der Auftrag des Kunden kann in einem solchen Fall nicht ausgeführt werden oder es besteht die Gefahr, dass ein sehr niedriger Kurs zustande kommt.

Preisrisiko:
Der Preis bzw. Kurs kann sich zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführung erheblich verändern. Der Kunde kann dem entgegen wirken, in dem er ein Limit setzt, unter dem sein Verkaufs- bzw. über dem sein Kaufauftrag nicht ausgeführt wird.

Kursaussetzung:
In bestimmten Fällen kann die Börse die laufende Kursfestsetzung zeitweilig aussetzen oder streichen. Die Kursaussetzung soll allzu starke Kursschwankungen verhindern. Sie dient dem Schutz des Publikums.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
rechtliche Grundlage???, lubaum, 12.09.2013
Hallo! Kann mir jemand sagen, wo man die Gesetzesgrundlage findet, wie Wertpapierabrechnungen zu erstellen sind und dass sie überhaupt zu erstellen sind??????? Danke :-)))))
*****, Siegfried_Ehlert, 02.05.2005
Damit ist wohl alles gesagt, Gute Arbeit!!!!

Artikelkommentar schreiben

Nach oben
Zurück


Aktuelle Bankfachklasse



Kompaktwissen Bankbetriebslehre