Wandelanleihen räumen dem Gläubiger das Recht ein, die Schuldverschreibung
in Aktien der ausgebenden Gesellschaft zu tauschen. Der Anspruch auf
Rückzahlung der Wandelanleihe erlischt mit Ausübung des Wandlungsrechts.
Ausgabe:
Bei der Ausgabe der Wandelanleihe müssen festgelegt werden:
die Wandlungsfrist, in welcher die Wandlungsanleihe in Aktien getauscht werden kann
das Wandlungsverhältnis
eine erforderliche Zuzahlung
Wandlungsfrist:
Die Wandlungsfrist gibt den Zeitraum vor, innerhalb dessen der Umtausch möglich ist.
Die Wandlungsfrist kann auch bestimmte Zeiträume nennen, während
denen ein Umtausch unmöglich ist.
Wandlungsverhältnis:
Das Wandlungsverhältnis gibt an, wieviele Aktien für einen bestimmten Anleihennennbetrag
erworben werden können.
Beispiel:
Das Umtauschverhältnis "3:1" bedeutet, dass 300 EUR Anleihennennwert in eine Aktie umgetauscht werden können.
Zuzahlung:
Bei Emission kann der Emittent festlegen, dass bei der Wandlung eine zusätzliche
Barzahlung zu leisten ist. Die Zuzahlung soll die erwartete Wertsteigerung
der Aktie berücksichtigen und zu einem früheren Umtausch reizen.
Beispiel:
1. - 4. Jahr = 10 EUR Zuzahlung
5. - 7. Jahr = 40 EUR Zuzahlung
ab 8. Jahr = 60 EUR Zuzahlung
Warum zieht man die Dividende von den Zinsen ab?
Ein paar Informationen über die Kursobergrenze oder Kursuntergrenze sowie eine Erläuertung zwischen dem Kursverhältnis der Anleihe und der Aktie wären sehr hilfreich gewesen.
Wandlungsverhältnis, N.A., 06.09.2003
Eine Frage: Heißt das Verhältnis 3:1 nicht, dass 300€ Nennwert Anleihe in 100€ Nennwert Aktie getauscht werden können und nicht 300 zu 1 Aktie. Wenn also eine Aktie Nennwert 50,- € hat, wären ja zwei Aktien zu beziehen für 300€ Anleihe. So haben wir es zumindest in der Schule gerechnet. WICHTIG!!! Bitte um eine klare Aussage.
Etwas unübersichtlich durch den vielen Text.
Man sollte vielleicht mehr Anschauungsbeispiele bringen um es leichter verstehen zu können!
Man muss ja wissen wie man das z.B. im Gespräch mit dem Kunden umsetzen kann, dass auch er es versteht!