Verzinsliche Wertpapiere, oft auch Anleihen, Renten, Bonds oder Obligationen
genannt, sind auf den jeweiligen (anonymen) Inhaber oder den Namen eines
bestimmten Inhabers lautende Schuldverschreibungen. Sie sind mit einer
festen oder variablen Verzinsung ausgestattet und haben eine vorgegebene
Laufzeit und Tilgungsform. Der Käufer einer Schuldverschreibung
(= Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten
(= Schuldner). Schuldverschreibungen dienen dem Emittenten zur Beschaffung
von Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt.
Effektive Stücke und Sammelurkunden:
Verzinsliche Wertpapiere werden als effektive Stücke oder Schuldverschreibungsreihe in einer
Sammelurkunde verbrieft. Diese Sammelurkunde wird beim Deutschen Kassenverein
AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt. Effektive Stücke werden
vom Gläubiger aufbewahrt.
Ausgabepreis vs. Nennwert:
Der Ausgabepreis muss bei Anleihen nicht dem Nennwert entsprechen. Anleihen können
unter Nennwert (unter pari) oder über Nennwert (über pari)
ausgegeben werden, d.h. bei der Ausgabe wird ein Auf- oder Abschlag
genommen, um den der Ausgabepreis den Nennwert über- bzw. unterschreitet..
Ausstattung:
Die Ausstattungsmerkmale
einer Anleihe sind in den sogenannten Anleihebedingungen im Detail aufgeführt.
Neben dem Ausgabejahr zählen zu den Anleihebedingungen folgende
Merkmale:
- Laufzeit
- Tilgung
- Verzinsung
- Währung
- Rang des Schuldners bei Liquidation oder Konkursfall.
Laufzeit:
Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Anleihen (bis 4 Jahre Laufzeit), mittelfristigen
Anleihen (zwischen 4 und 8 Jahren Laufzeit) und langfristigen Anleihen
(mehr als 8 Jahre Laufzeit).
Tilgung:
Die Tilgung von Anleihen kann durch planmäßige oder außerplanmäßige
Rückzahlung erfolgen. Als planmäßige Rückzahlung
wird die Tilgung innerhalb eines festgelegten Rahmens bezeichnet:
- gesamtfällige Anleihen:
Der Gläubiger erhält den Nennwert i.d.R. in einer Summe
am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.
- Annuitäten-Anleihen:
Der Schuldner erhält nicht die gesamte Summe zurückgezahlt.
Vielmehr erfolgt die Tilgung nach und nach in meheren gleichbleibenden
Jahresraten. Die Rückzahlung beginnt meist nach einem tilgungsfreien
Zeitraum von 3 - 5 Jahren.
- Auslosungsanleihen:
Die Rückzahlung erfolgt nach nach Ablauf einer Anzahl von tilgungsfreien
Jahren zu unterschiedlichen Terminen. Der Anleger weiss nicht, zu
welchem Termin die Anleihen in seinem Besitz getilgt werden. Der Emittent
ermittelt über ein Auslosungsverfahren die Anleihen, die am nächst
möglichen Rückzahlungstermin zurückgezahlt werden.
Die außerplanmäßige Rückzahlung erfolgt nach der vorzeitigen Kündigung der Anleihe
durch den Emittenten. Dieser kann sich in den Anleihebedingungen eine
außerplanmäßige Rückzahlung durch Kündigung
vorbehalten.
Verzinsung:
- Fester Nominalzins:
Festzinsanleihen (auch Straight Bonds genannt) haben
i.d.R. eine gleichbleibend feste Verzinsung (Nominalzins) für die
gesamte Laufzeit. Die Zinsen werden in Deutschland meist jährlich,
in anderen Ländern häufig halbjährlich gezahlt.
- Variabler Nominalzins:
Variable Anleihen, "Floating Rate Notes" oder auch "Floater" genannt, haben keinen festen, sondern
einen variablen Zinsertrag. Der Zinssatz orientiert sich meist an Geldmarktsätzen
wie dem EURIBOR oder dem LIBOR und wird von dem Emittenten für
jede neue Zinsperiode bekanntgegeben.
Exkurs:
- Euro-LIBOR:
Der Euro-LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist der in London fixierte
Geldmarktsatz für Laufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten.
Er wird aus den Briefsätzen von 16 internationalen in London
ansässigen Instituten mit erstlklassiger Bonität gebildet.
- EURIBOR:
Ermittelt wird der Euribor von einem Panel, bestehend aus zunächst
57 - nach Beitritt aller EU-Staaten zur EWU 64 - Kreditinstituten,
darunter 47 aus dem Gebiet der Europäischen Währungsunion.
Es handelt sich um Banken erster Bonität. Die Anzahl von 57 teilnehmenden
Banken ermöglicht einerseits den Ausdruck nationaler Besonderheiten
und andererseits einen effizienten Benchmark-Satz aus Zinsnennungen
von Banken ausschliesslich erster Qualität.
Fixiert wird der Euribor als "Offered Rate" (Briefsatz)
für alle runden Laufzeiten von einem bis zu zwölf Monaten.
An allen Öffnungstagen des europaweiten Zahlungsverkehrsnetzwerkes
TARGET werden aus den Quotierungen der ausgewählten Kreditinstitute
Zinssätze für alle Laufzeiten als ungewichtete Durchschnittssätze
von dem Informationsanbieter Bridge Telerate (vormals Dow Jones Markets)
festgestellt und über elektronische Medien veröffentlicht.
Von den Angaben werden die 15 % der höchsten und 15 % der niedrigsten
Sätze weggelassen, um eventuelle Ausreißer zu eleminieren.
Als Tageszeit für die Feststellung der Euribor-Sätze wurde
11.00 Uhr Brüsseler Zeit gewählt. Die Eingabe der Quotierungen
seitens der Kreditinstitute muss bis ungefähr 10.30 Uhr erfolgen.
Sonderformen der Floating Rate Notes (Floater):
- Floor-Floater:
"Floor-Floater" sind variabel verzinsliche Anleihen mit
einer Mindestmarke für die Verzinsung. Für den Fall, dass
der Referenzzinssatz zuzüglich einer Marge
diese Größe unterschreitet, werden dem Anleger Zinszahlungen
in Höhe des Mindestsatzes garantiert.
- Cap-Floater:
"Cap-Floater" sind sind variabel verzinsliche Anleihen mit
einer Höchstmarke für die Verzinsung. Die Verzinsung bleibt
auf diesen festgelegten Höchstsatz beschränkt, falls die
Summe aus Referenzzinssatz und Marge diese Größe überschreitet.
- Reverse-Floater:
"Reverse-Floater" sind variabel verzinsliche Anleigen mittlerer
oder längerer Laufzeit, deren Zinszahlung durch die Differenz
zwischen einem festen Zinssatz und einem Referenzzinssatz ermittelt
wird. Die Verzinsungskonditionen lauten z.B. "12% minus LIBOR".
Sobald der Referenzzinssatz sinkt, steigt der Zinsertrag des Anlegers.
Nullkupon-Anleihen (Zero-Bonds):
Zero-Bonds sind nicht mit Zinskupons ausgestattet. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs
und dem Emissionskurs stellt den Zinsertrag bis zur Endfälligkeit
der Anleihe dar. Der Anleger erhält während der Laufzeit des
"Zero-Bonds" keine Zinszahlungen. Erst bei Fälligkeit
der Anleihe bekommt er den Gesamtbetrag einschliesslich Zinsen ausgezahlt.
"Zero-Bonds" werden i.d.R. mit einem hohen Abschlag (Disagio)
emittiert und zum Tilgungszeitpunkt zum Kurs von 100 % ("zu pari")
zurückgezahlt. Verkauft der Anleger seine "Zero-Bonds"
vor Fälligkeit, so wird die Differenz zwischen Anschaffungs- und
Verkaufskurs in die zwei Komponenten Zinsertrag und Wertsteigerung aufgeschlüsselt
und entsprechend versteuert (Zinsabschlagssteuer und Solidaritätszuschlag).
Währung:
Der Anleger hat die Wahl zwischen Euroanleihen und Fremdwährungsanleihen.
- Euroanleihen:
Die Ausgabe, Zinszahlungen und Tilgung erfolgt in Euro. Der Gläubiger
der Anleihe trägt das wirtschaftliche (Bonität des Emittenten,
Landesbonität, Branchenrisiko) und das politische Risiko (Entwicklung
der Landespolitik).
- Fremdwährungsanleihen:
Die Ausgabe, Zinszahlungen und Tilgung erfolgt in der jeweiligen Fremdwährung.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und politischen Risiken muss
der Gläubiger ein Währungsrisiko in Kauf nehmen. Dagegen
gibt es kursgesicherte Anleihen, die ein festgelegtes Umrechnungsverhältniss
bieten.
- Doppelwährungsanleihen:
Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderform dar. Die Ausgabe
und Zinszahlung erfolgt in Euro, während die Tilgung z.B. in
US-Dollar erfolgt. Der Gläubiger nimmt bei dieser Art von Anleihen
mehr Risiko in Kauf, bekommt im Gegenzug jedoch eine höhere Rendite.
Rang im Konkursfall oder bei Liquidation des Schuldners:
Für den Fall des Konkurses oder der Liquidation des Emittenten ist zwischen vorrangigen,
gleichrangigen und nachrangigen Anleihen zu unterscheiden, je nachdem
ob die Ansprüche des Anlegers im Verhältnis zu sonstigen Gläubigern
bevorzugt, gleichberechtigt oder nachrangig bedient werden.
Sicherheiten:
- Mündelsicherheit:
Vermögenswerte von Personen, die unter Vormundschaft stehen,
unterliegen einem besonderen Anlegerschutz. Sie dürfen nur in
bestimmten Anlageformen angelegt werden. Zu den mündelsicheren
Wertpapieren zählen öffentliche Anleihen, Pfandbriefe und
Kommunalobligationen, sonstige vom Bund oder einem Land verbürgte
oder gewährleistete Schuldverschreibungen, Anleihen verschiedener
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben sowie sonstige Schuldverschreibungen
von Kreditinstituten, die einer für die Anlage ausreichenden
Sicherheitseinrichtung angehören.
- Deckungsstockfähigkeit:
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verlangt von Versicherungsunternehmen
die Bildung eines gesonderten Vermögens (Deckungsstockvermögen)
zur Besicherung der Ansprüche der Versicherungsnehmer. Deckungsstockfähige
Werpapiere erfüllen hinsichtlich Sicherheit, Rentabilität
und Liquidität besondere Anforderungen. Der Katalog der deckungsstockfähigen
Wertpapiere wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.
- Lombardfähigkeit:
Lombardfähige Wertpapiere können von Banken bei der Deutschen
Bundesbank (jetzt wahrscheinlich EZB ?) beliehen werden. Lombardfähig
sind Wertpapiere, wenn sie bestimmte hohe Qualitätsansprüche
erfüllen.