Optionsanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die das Recht zum
Erwerb von Aktien in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein
verbriefen. Dieser Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden.
Die Aktien lassen sich gegen Herausgabe des Optionsscheins zu im voraus
festgelegten Konditionen beziehen. Die Optionsanleihe selbst wird dabei
nicht umgetauscht und bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.
Eine Optionsanleihe besteht aus zwei unterschiedlichen Komponenten:
1. Sie ist eine Unternehmensanleihe.
- Jährliche Zinszahlung zum Zinstermin (Zinsschein)
- Rückzahlung zum Nennwert bei Fälligkeit.
2. Es sind ein oder mehrere Call- Optionsscheine beigefügt.
Diese geben dem Anleger das Recht, zu einem bestimmten Preis Aktien des
Emittenten zu beziehen. Deshalb steigen die Preise der Optionsscheine,
wenn der Preis der Aktie steigt. Die Optionsscheine können von der Anleihe
getrennt werden – manche Optionsanleihen haben allerdings eine „Schonfrist“,
vor deren Ablauf nicht getrennt werden darf. Hängen die Warrants noch an der
Optionsanleihe, spricht man von einer „Anleihe cum“. Wurden die Warrants
abgetrennt, spricht man von einer „Anleihe ex“. Sowohl für Anleihe cum als
auch für die Anleihe ex und die Optionsscheine gibt es jeweils einen Börsenkurs.
Wenn der Optionsschein mehr kostet als der rechnerische (innere) Wert, dann
zahlt der Anleger ein Aufgeld für die Chance, dass der Kurs noch steigen kann.
Voraussetzungen für die Emission:
1. Der Emittent muss als Aktiengesellschaft firmieren, damit er die versprochenen
Aktien liefern kann.
2. Die Hauptversammlung muss eine bedingte Kapitalerhöhung mit mind. ¾- Mehrheit
(§ 221 AktG) beschließen.
3. Den bisherigen Aktionären muss wegen der Kapitalverwässerung (§ 221 Abs. 4 AktG)
das Bezugsrecht eingeräumt werden.
Mögliche Gründe für die Ausgabe einer Optionsanleihe:
· Der Emittent erhält zinsgünstiges Fremdkapital, weil der Zinssatz unter dem Zinssatz
für normale Anleihen liegt.
· Eine sofortige Erhöhung des Eigenkapitals durch eine Emission von Aktien ist wegen der
schlechten Ertragslage
- nicht wirtschaftlich, weil die Ausgabe von jungen Aktien wegen der niedrigen Notierung
nicht den gewünschten Kapitalzufluss bringt oder
- nicht möglich, weil die bisherigen Aktionäre den Bezug junger Aktien ablehnen.
Vorteile für den Emittenten:
1. Die Zinsen für Anleihen senken als Betriebsausgaben den steürpflichtigen Gewinn.
2. Bei Ausübung des Bezugsrechtes erhält er zusätzlich das gewünschte Eigenkapital.
Vorteile für den Anleger:
· Der Anleger hat ein Bezugsrecht, d. h. er kann, muss aber nicht die Aktien beziehen.
· Aus der Anleihe hat er Anspruch auf
- regelmäßige Zinszahlung in fester Höhe
- Rückzahlung zum Nennwert bei Fälligkeit
· bei steigenden Aktienkursen,
- steigt auch der Kurs der Optionsanleihe. Die Kursverluste sind begrenzt, weil sich der
Kurs nach unten so verhält wie bei Anleihen mit gleicher Verzinsung.
- kann der Anleger die Aktien zum günstigen Preis beziehen, weil der Bezugspreis bereits
bei Emission der Optionsanleihe festgelegt wird
· nach Ausübung des Bezugsrechtes, z. B. im Verhältnis 4:1ist er auch Miteigentümer an
der Aktiengesellschaft (Sachgüter)
- Recht auf Mitbestimmung- Chance auf Kursgewinne und auf Dividende
- Minderung des Inflationsrisikos
Börsennotierung:
Die Optionsrechte sind in Optionsscheinen verbrieft, die von der Anleihe getrennt an der
Börse gehandelt werden können:
- Optionsanleihe mit Optionsschein (Anleihe cum = "volle Stücke")
- Optionsanleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex = "leere Szück")
- Optionsschein alleine
Ausgabe:
Bei der Ausgabe der Optionsanleihe müssen festgelegt sein:
- die Optionsfrist
- der Basispreis
- das Bezugsverhältnis
Bezugsverhältnis:
Das Bezugsverhältnis gibt an, wieviele Optionsscheine zum Bezug einer Aktie benötigt
werden. Bei einem Bezugsverhältnis von 3:1 benötigt der Anleger
z.B. 3 Optionsscheine um 1 Aktie beziehen zu können.
Basispreis:
Der Basispreis ist der im Voraus festgelegte Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung
des Optionsrechts gekauft werden kann.
Hebelwirkung (Leverage-Effekt):
Der Inhaber eines Optionsscheines nimmt überdurchschnittlich an Kursgewinnen bzw.
Kursverlusten teil. Der Hebel gibt an, um wieviel Prozent sich der Kurs
eines Optionsscheins verändert, wenn der Kurs der Aktie um 1 %
steigt oder fällt.
Beispiel für die Hebelwirkung:
- Basispreis: 110 Euro
- Optionsscheinkurs: 50 Euro
- Verhältnis: 1:1
- akt. Kurs: 160 Euro
- Kurssteigerung: 20 %
Formel:
aktüller Kurs x Optionsverhältnis / Kurs des Optionsscheins
Rechnung:
160 Euro x 1 / 50 Euro = 3,2 Hebel
Beispiel 2:
- Basispreis: 350 Euro
- Optionsscheinkurs: 80 Euro
- Verhältnis: 2:1
- akt. Kurs: 400 Euro
- Kurssteigerung: 20 %
Rechnung:
400 x 0,5 / 80 = 2,5 Hebel
Innerer Wert:
Der innere Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des
Basiswertes, wobei das Optionsverhältnis als Faktor (z.B. 0,5 bei
einer Aktie für zwei Optionsscheine) zu berücksichtigen ist.
Beispiele für die Optionsscheinausübung:
- Bezugspreis (Basispreis) für eine Aktie: 180 Euro
- Bezugsverhältnis: 3:1
- akt. Börsenkurs: 150 Euro (lfd. Steigerung um 20 %)
Zeitpunkt |
Bezugspreis |
Aktienkurs |
Differenz |
innerer Wert |
Aktienkauf |
Ausübung |
1 |
180 |
150 |
0 |
0 |
lohnt sich |
nein |
2 |
180 |
180 |
0 |
0 |
lohnt sich |
nein |
3 |
180 |
216 |
36 |
12 |
teurer |
ja |
4 |
180 |
258 |
78 |
26 |
teurer |
ja |
|
Vorteile und Nachteile der Optionsanleihe:
Vorteile: |
Nachteile: |
Überproportionale Teilnahme an Kurssteigerungen der Bezugsaktie dank des Hebeleffektes. |
hohes Kurs- und Verlustrisiko wegen der Hebelwirkung bei Kursrückgang der Bezugsaktie. |
Geringer Kapitaleinsatz im Vergleich zum direkten Aktienerwerb. |
keine Dividenberechtigung, kein Stimmrecht, begrenzte Optionsfrist |
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