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Optionsanleihen

Wesen:

Optionsanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die das Recht zum Erwerb von Aktien in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Herausgabe des Optionsscheins zu im voraus festgelegten Konditionen beziehen. Die Optionsanleihe selbst wird dabei nicht umgetauscht und bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Eine Optionsanleihe besteht aus zwei unterschiedlichen Komponenten:
1. Sie ist eine Unternehmensanleihe.
- Jährliche Zinszahlung zum Zinstermin (Zinsschein)
- Rückzahlung zum Nennwert bei Fälligkeit.
2. Es sind ein oder mehrere Call- Optionsscheine beigefügt. Diese geben dem Anleger das Recht, zu einem bestimmten Preis Aktien des Emittenten zu beziehen. Deshalb steigen die Preise der Optionsscheine, wenn der Preis der Aktie steigt. Die Optionsscheine können von der Anleihe getrennt werden – manche Optionsanleihen haben allerdings eine „Schonfrist“, vor deren Ablauf nicht getrennt werden darf. Hängen die Warrants noch an der Optionsanleihe, spricht man von einer „Anleihe cum“. Wurden die Warrants abgetrennt, spricht man von einer „Anleihe ex“. Sowohl für Anleihe cum als auch für die Anleihe ex und die Optionsscheine gibt es jeweils einen Börsenkurs.
Wenn der Optionsschein mehr kostet als der rechnerische (innere) Wert, dann zahlt der Anleger ein Aufgeld für die Chance, dass der Kurs noch steigen kann.

Voraussetzungen für die Emission:

1. Der Emittent muss als Aktiengesellschaft firmieren, damit er die versprochenen Aktien liefern kann.
2. Die Hauptversammlung muss eine bedingte Kapitalerhöhung mit mind. ¾- Mehrheit (§ 221 AktG) beschließen.
3. Den bisherigen Aktionären muss wegen der Kapitalverwässerung (§ 221 Abs. 4 AktG) das Bezugsrecht eingeräumt werden.

Mögliche Gründe für die Ausgabe einer Optionsanleihe:

· Der Emittent erhält zinsgünstiges Fremdkapital, weil der Zinssatz unter dem Zinssatz für normale Anleihen liegt.
· Eine sofortige Erhöhung des Eigenkapitals durch eine Emission von Aktien ist wegen der schlechten Ertragslage
- nicht wirtschaftlich, weil die Ausgabe von jungen Aktien wegen der niedrigen Notierung nicht den gewünschten Kapitalzufluss bringt oder
- nicht möglich, weil die bisherigen Aktionäre den Bezug junger Aktien ablehnen.

Vorteile für den Emittenten:

1. Die Zinsen für Anleihen senken als Betriebsausgaben den steürpflichtigen Gewinn.
2. Bei Ausübung des Bezugsrechtes erhält er zusätzlich das gewünschte Eigenkapital.

Vorteile für den Anleger:

· Der Anleger hat ein Bezugsrecht, d. h. er kann, muss aber nicht die Aktien beziehen.
· Aus der Anleihe hat er Anspruch auf
- regelmäßige Zinszahlung in fester Höhe
- Rückzahlung zum Nennwert bei Fälligkeit
· bei steigenden Aktienkursen,
- steigt auch der Kurs der Optionsanleihe. Die Kursverluste sind begrenzt, weil sich der Kurs nach unten so verhält wie bei Anleihen mit gleicher Verzinsung.
- kann der Anleger die Aktien zum günstigen Preis beziehen, weil der Bezugspreis bereits bei Emission der Optionsanleihe festgelegt wird
· nach Ausübung des Bezugsrechtes, z. B. im Verhältnis 4:1ist er auch Miteigentümer an der Aktiengesellschaft (Sachgüter)
- Recht auf Mitbestimmung- Chance auf Kursgewinne und auf Dividende
- Minderung des Inflationsrisikos

Börsennotierung:

Die Optionsrechte sind in Optionsscheinen verbrieft, die von der Anleihe getrennt an der Börse gehandelt werden können:

  • Optionsanleihe mit Optionsschein (Anleihe cum = "volle Stücke")
  • Optionsanleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex = "leere Szück")
  • Optionsschein alleine

Ausgabe:

Bei der Ausgabe der Optionsanleihe müssen festgelegt sein:

  • die Optionsfrist
  • der Basispreis
  • das Bezugsverhältnis

Bezugsverhältnis:

Das Bezugsverhältnis gibt an, wieviele Optionsscheine zum Bezug einer Aktie benötigt werden. Bei einem Bezugsverhältnis von 3:1 benötigt der Anleger z.B. 3 Optionsscheine um 1 Aktie beziehen zu können.

Basispreis:

Der Basispreis ist der im Voraus festgelegte Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung des Optionsrechts gekauft werden kann.

Hebelwirkung (Leverage-Effekt):

Der Inhaber eines Optionsscheines nimmt überdurchschnittlich an Kursgewinnen bzw. Kursverlusten teil. Der Hebel gibt an, um wieviel Prozent sich der Kurs eines Optionsscheins verändert, wenn der Kurs der Aktie um 1 % steigt oder fällt.

Beispiel für die Hebelwirkung:
- Basispreis: 110 Euro
- Optionsscheinkurs: 50 Euro
- Verhältnis: 1:1
- akt. Kurs: 160 Euro
- Kurssteigerung: 20 %

Formel:
aktüller Kurs x Optionsverhältnis / Kurs des Optionsscheins

Rechnung:
160 Euro x 1 / 50 Euro = 3,2 Hebel

Beispiel 2:
- Basispreis: 350 Euro
- Optionsscheinkurs: 80 Euro
- Verhältnis: 2:1
- akt. Kurs: 400 Euro
- Kurssteigerung: 20 %

Rechnung:
400 x 0,5 / 80 = 2,5 Hebel

Innerer Wert:

Der innere Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes, wobei das Optionsverhältnis als Faktor (z.B. 0,5 bei einer Aktie für zwei Optionsscheine) zu berücksichtigen ist.

Beispiele für die Optionsscheinausübung:

- Bezugspreis (Basispreis) für eine Aktie: 180 Euro
- Bezugsverhältnis: 3:1
- akt. Börsenkurs: 150 Euro (lfd. Steigerung um 20 %)

Zeitpunkt Bezugspreis Aktienkurs Differenz innerer Wert Aktienkauf Ausübung
1 180 150 0 0 lohnt sich nein
2 180 180 0 0 lohnt sich nein
3 180 216 36 12 teurer ja
4 180 258 78 26 teurer ja

Vorteile und Nachteile der Optionsanleihe:

 Vorteile:  Nachteile:
Überproportionale Teilnahme an Kurssteigerungen der Bezugsaktie dank des Hebeleffektes. hohes Kurs- und Verlustrisiko wegen der Hebelwirkung bei Kursrückgang der Bezugsaktie.
Geringer Kapitaleinsatz im Vergleich zum direkten Aktienerwerb. keine Dividenberechtigung, kein Stimmrecht, begrenzte Optionsfrist


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Aktualisierung, TobiasH, 07.11.2012
Der Artikel wurde neu überarbeitet.
Schön gemacht... vielleicht noch eine kleine Ergänzung, Bomber_der_Nation, 22.11.2005
Beim Hebel sollte noch genau beachtet werden, wie man teilt, wenn das Bezugsverhältnis nicht 1/1 ist. Ist das Optionsverhältnis (sprich benötigte Optionen zum Erwerb einer Aktie) nicht genau definiert, so kann die Rechnung nicht klappen!
gut zusammengefasst, , 28.03.2005
so eine aktuelle und kurzgefasste Übersicht habe ich gesucht. Suuuuper

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