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Optionsscheine

Definition:

Optionen können in Wertpapieren verbrieft werden. Optionsscheine, auch "warrants" genannt, verbriefen das Recht, nicht aber die Verpflichtung,

  • eine bestimmte Menge (Optionsverhältnis) eines bestimmten Basiswerts
  • innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Optionsfrist) oder zu einem festgesetzten Zeitpunkt (Optionstermin)
  • zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis (Basispreis)
  • zu kaufen (Call)
  • oder zu verkaufen (Put).

Für dieses Recht zahlt der Erwerber dem Verkäufer des Optionsscheins bei Abschluss des Geschäfts eine Prämie (Optionsprämie, Optionspreis).

Klärung der Begriffe:

Basiswerte:

Als Basiswerte kommen vor allem in Frage: Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffe und Indizes.

Barausgleich statt Lieferung möglich:

Anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei Ausübung des Optionsrechts können die Emissionsbedingungen der Optionsscheine einen Barausgleich in Geld vorsehen. Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb des Basiswertes statt. Vielmehr wird der Differenzbetrag zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.

Laufzeit / Optionsfrist:

Die Laufzeit eines Optionsscheins ist der Zeitraum vom Tag seiner Begebung bis zu dem Tag, an dem das Optionsrecht erlischt.

Ausübungsmöglichkeit bei amerikanischem und bei europäischem Typ:

Bei Optionsscheinen amerikanischen Typs kann das Optionsrecht jederzeit während der Laufzeit des Optionsscheins ausgeübt werden.

Bei Optionsscheinen europäischen Typs ist dies nur am Ender der Laufzeit möglich. Daneben können die Emissionsbedingungen vorsehen, dass die Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume während der Laufzeit möglich ist.

Optionsverhältnis:

Das Optionsverhältnis (auch Bezugsverhältnis genannt) drückt aus, wieviele Einheiten des Basiswertes der Inhaber des Optionsscheins durch Ausübung der Option kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) kann. Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Optionsverhältnis an, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind.

Basispreis:

Der Basispreis ist der im voraus festgelegte Preis, zu dem man bei Ausübung des Optionsrechts den Basispreis kaufen bzw. verkaufen kann.

Bewertungskriterien und Preisbildungsfaktoren:

Um eine qualitative Beurteilung von Optionsscheinen vornehmen zu können, bedient man sich u.a. sogenannter statischer Kennzahlen, die eine Bewertung zu einem bestimmten Zeitpunkt ermöglichen.

Hierzu zählen im einzelnen

- Innerer Wert
- Zeitwert
- Aufgeld
- Break-even-Point
- Hebel

Solche Kennzahlen sollten für den Vergleich von Optionsscheinen aber nur angewandt werden, wenn die Optionsscheine weitgehend gleich ausgestattet sind. Bereits geringe Veränderungen in der Ausstattung können die Kennzahlen stark beeinflussen und somit deren Aussagekraft im Rahmen von Vergleichen beeinträchtigen.

Innerer Wert:

Der innere Wert eines Optionsscheins ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes, wobei das Optionsverhältnis als Faktor zu berücksichtigen ist. Er gibt an, welcher Betrag sich bei der Ausübung der Option realisieren lässt.

Je nach dem Verhältnis von Basispreis und Kassakurs lassen sich unterscheiden:

- Optionen im Geld ("In the money"):
Ein Optionsschein weist einen inneren Wert auf, wenn beim Call (Put) der aktuelle Kurs des Basiswertes über (unter) dem Basispreis liegt. In diesem Fall ist der Optionsschein "im Geld".

- Optionen am Geld ("At the money"):
Sind Basispreis und aktueller Kurs identisch, hat der Optionsschein keinen inneren Wert. In diesem Fall ist er "am Geld".

- Optionen aus dem Geld ("Out of the money"):
Ebenfalls keinen inneren Wert hat ein Optionsschein, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis des Calls bzw. über dem Basispreis des Puts liegt. Der Optionsschein ist in diesem Fall "aus dem Geld".

Beispiel:
- Basispreis der Aktie: 350 EUR
- Aktuelle Kurs der Aktie: 400 EUR

Innerer Wert = 400 EUR - 350 EUR = 50 EUR ("in the money")

Zeitwert:

Der Zeitwert ist der "Unsicherheitsaufschlag", der u.a. die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswertes bis zur Fälligkeit des Optionsscheins widerspiegelt.

Er errechnet sich aus der Differenz zwischen Optionsscheinkurs und innerem Wert. Besitzt der Optionsschein keinen inneren Wert, ergibt sich der Optionsscheinkurs vollständig aus dem Zeitwert des Optionsscheins.

Die Höhe des Zeitwerts wird wesentlich von der Restlaufzeit des Optionsscheins sowie der Volatilität des Basiswertes bestimmt. Je kürzer die verbleibende Zeit bis zum Verfalltag und je niedriger die Volatilität des Basiswertes, desto niedriger ist der Zeitwert, da mit abnehmender Restlaufzeit die Wahrscheinlichkeit einer Preisänderung beim Basiswert sinkt. Wegen der damit abnehmenden Gewinnchance für den Käufer des Optionsscheins haben Optionsscheine mit kürzeren Restlaufzeiten (bei gleichem Basiswert und gleichem Basispreis) i.d.R. niedrigere Zeitwerte als solche mit längerer Laufzeit.

Jeder Optionsschein verliert unweigerlich an Zeitwert, bis dieser am Ende der Laufzeit gleich Null ist. Dies geschieht - bei Konstanz aller anderen Einflussfaktoren - um so schneller, je näher der Verfalltag rückt. Am Verfalltag selbst wird der Wert des Optionsscheins allein von seinem inneren Wert bestimmt. Diese Überlegung spielt für den Inhaber eine wichtige Rolle. In der Regel realisiert man einen Gewinn dadurch, dass man den Optionsschein nicht ausübt, sondern verkauft. Durch den Verkauf vereinnahmt man neben dem inneren Wert den Zeitwert, der bei einer Ausübung des Optionsscheins verlorenginge.

Aufgeld:

Das Aufgeld gibt bei einem Call-Optionsschein an, um wieviel teurer der Erwerb des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Erwerb des Basiswertes ist. Bei einem Put-Optionsschein gibt das Aufgeld an, um wieviel teurer der Verkauf des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Verkauf des Basiswertes ist. In der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen. Ist der Optionsschein "in the money", so drückt das Aufgeld den Zeitwert des Optionsscheins in Prozent des aktuellen Kurses des Basiswertes aus.

Break-even-Punkt:

Der Break-even-Punkt eines Optionsscheins lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung des Optionsscheins ohne Verlust zu ermöglichen.

Dieser Kurs entspricht nicht etwa dem Basispreis, sondern liegt stets um einen gewissen Betrag darüber (Call-Optionsscheinen) bzw. darunter (bei Put-Optionsscheinen). Der Vorteil aus der Ausübung muss den für den Optionsschein gezahlten Preis sowie die Transaktionskosten kompensieren. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann eine Bedeutung, wenn die Ausübung des Optionsrechts beabsichtigt wird. Soll der Optionsschein hingegen verkauft werden, so sagt der Break-even-Punkt noch nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Ein Gewinn wird dann erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zuzüglich aller Transaktionskosten übersteigt.

Die Hebelwirkung:

Die Kursentwicklung eines Optionsscheins steht in einem engen Verhältnis zur Kursentwicklung des Basiswertes. Aufgrund des geringeren Kapitaleinsatzes, der zum Erwerb eines Optionsscheins nötig ist, reagiert dieser auf Kursveränderungen des Basiswerts überproportional. Mit anderen Worten heißt das: Der Inhaber eines Optionsscheins partizipiert überdurchschnittlich an Kursgewinnen und Kursverlusten des Basiswertes. Dieser Sachverhalt wird als Hebelwirkung oder Leverageeffekt bezeichnet und macht den besonderen Reiz des Optionsscheins aus. Durch einen verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz können hohe Gewinne, aber umgekehrt auch hohe Verluste (bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals), erzielt werden.

Der Hebel eines Optionsscheins gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße der Käufer eines Optionsscheins an einer Kursveränderung des Basiswerts positiv oder negativ teilnimmt (partizipiert).

Die Formel zur Errechnung des Hebels lautet:

Beispiel:

Der Kurs der X-AG-Aktie steigt von 240,00 EUR/St. auf 282,00 EUR/St., der Kurs des X-AG-Optionsscheins steigt von 80,00 EUR/St. auf 122,00 EUR/St.. Das Optionsverhältnis ist 1:1.

a) Berechnen Sie jeweils die Steigerung in Prozent des Kapitaleinsatzes.
b) Berechnen Sie den Hebel aus den Ergebnissen von a)
c) Berechnen Sie den Hebel nach der oben genannten Formel.

Lösung zu a):

- Kurssteigerung der Aktie = 282,00 EUR - 240,00 EUR = 42,00 EUR
- Kurssteigerung in % = 42,00 EUR x 100 : 240,00 EUR = 17,5 %

- Kurssteigerung des Optionsscheins = 122,00 EUR - 80,00 EUR= 42,00 EUR
- Kurssteigerung in % = 42,00 x 100 : 80 = 52,5 %

Lösung zu b):

Hebel = 52,5 : 17,5 = 3

Lösung zu c):

Hebel = 240,00 x 1 : 80 = 3

Ein Hebel von 3 besagt, dass der Optionsschein eine 3-prozentige Wertsteigerung erfährt, wenn der Aktienkurs um 1 Prozent steigt. Unterstellt wird dabei eine Preissensitivität von 1.

Die Preissensitivität (auch "Delta" genannt) bezeichnet die Veränderung des Optionsscheinpreises im Verhältnis zur Veränderung des Basiswertpreises. Die (dynamische) Kennziffer der Preissensitivität eines Optionsscheins kann beim Call Werte zwischen 0 und 1 annehmen, beim Put Werte zwischen 0 und -1.

Formen von Optionsscheinen:

Bei der Vielfalt der Formen und ständigen Innovationen am Markt der Optionsscheine lässt sich zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung in zwei Arten treffen: Optionsscheine aus Optionsanleihen (traditionelle Optionsscheine) einerseits und sogenannte Naked Warrants.

Traditionelle Optionsscheine:

werden in Verbindung mit der Emission einer Optionsanleihe begeben. Die Optionsscheine werden separat gehandelt und verbriefen im Regelfall das selbstständige Recht aus Lieferung des Basiswertes.

Naked Warrants:

Naked Warrants sind Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe begeben werden.

Anders als die traditionellen Optionsscheine stehen Naked Warrants nicht in Zusammenhang mit Finanzierungsvorhaben von Unternehmen. Sie werden vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern emittiert.

Eine Untergruppe der Naked Warrants bilden die sog. Covered Warrants.

Covered Warrants
Covered Warrants sind Aktienoptionsscheine, bei denen der Emittent die veroptionierten Aktien im eigenen Bestand hält oder die Lieferansprüche der Optionsscheininhaber durch entsprechende Gegengeschäfte sichert.

Gerade bei den Naked Warrants ist die Vielfalt angebotener Produkte groß: Da der Emittent der Optionsscheine nicht mit dem Emittenten des Basiswertes identisch sein muss und eine physische Lieferung bei Ausübung oft gar nicht vorgesehen ist, kommen unterschiedlichste Basiswerte in Frage, sofern sich für sie ein Marktpreis feststellen lässt.

Aktien-Optionsscheine:

Aktien-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Aktienkurses.

Zins-Optionsscheine:

Zins-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Anleihen - in Deutschland in der Regel Bundesanleihen - bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Anleihekurses.

Als Käufer von Zins-Optionsscheinen ist die Kursentwicklung der Anleihe entscheiden, die wiederum maßgeblich von der Entwicklung des Martzinsniveaus in dem betreffenden Land abhängig ist. Als Inhaber von Zins-Call-Optionsscheinen (bzw. Zins-Put-Optionsscheine) profitiert man grundsätzlich von sinkenden (bzw. steigenden) Kapitalmarktzinsen, da sinkende (steigende) Kapitalmarktzinsen steigende (sinkende) Anleihekurse bedeuten.

Währungs-Optionsscheine:

Währungs-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines bestimmten Betrages einer definierten Währung bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines Währungskurses. Währungs-Optionsscheine gibt es auf die verschiedensten Währungen. Der Inhaber eines Calls (Puts) profitiert von steigenden (fallenden) Wechselkursen.

Rohstoff-Optionsscheine:

Rohstoff-Optionsscheine verbriefen i.d.R. das Recht auf Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Preises eines Rohstoffes.

Index-Optionsscheine:

verbriefen das Recht, eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Indexstands zu erhalten. Da ein Index als Bezugsobjekt effektiv nicht lieferbar ist, können ausschließlich Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen. Als Basiswert kann ein Aktienindex, ein Rentenindex oder ein anderer Index dienen. Die Indexentwicklung bestimmt maßgeblich den Preis des Optionsscheins.

Basket-Optionsscheine:

Basket-Optionsscheine berechtigen den Inhaber in der Regel zum Kauf (Call) eines genau definierten Korbes von Basiswerten. Der Korb besteht oft aus Aktien verschiedener Unternehmen einer bestimmten Branche eines oder mehrerer Länder.

Turbo-Optionsscheine:

Turbo-Optionsscheine können den Inhaber auch zum Bezug von anderen Optionsscheinen berechtigen. Diese Scheine nennt man aufgrund des vergleichsweise großen Hebels auch "Turbo-Optionsscheine".

Risiko der Wertminderung und des Totalverlusts:

Die Rechte, die man aus einem Optionsschein erwirbt, können an Wert verlieren oder verfallen, weil diese Wertpapiere typischerweise stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Restlaufzeit, desto größer kann das Risiko eines Wertverlustes sein.

Wertminderung:

Tritt die erwartete Kursentwicklung des Optionsscheins während der Laufzeit nicht ein, kann der Optionsscheinbesitzer beim Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen der begrenzten Laufzeit des Optionsscheins kann der Optionsscheinbesitzer nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis rechtzeitig vor Laufzeitende wieder erholen wird.

Totalverlust:

Der Kauf von Optionsscheinen kann unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten allein aufgrund ungünstiger Marktentwicklung und Ablauf der Laufzeit zu einem Totalverlust des eingesetzten Betrages führen.

Wenn sich die Erwartungen des Käufers bezüglich der Marktentwicklung nicht erfüllen oder auf die Ausübung verzichtet wird, so verfällt der Optionsschein wertlos. Damit verliert der Optionsscheinbesitzer seinen gesamten Optionseinsatz (Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten).


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Formeln, Maren1989x, 16.10.2008
Persönlich wäre es gut gewesen, wenn die Formeln so dargesteltt gewesen wären, wie die Formlen über die Bilanzanalyse!
endlich mal eine verständliche erklärung, pfitze, 05.02.2004
danke euch! endlich mal eine verständlicher Erklärung dieses wirrwars! unser lehrer blickt da selber nicht durch und die bücher sind n bissl schwer verständlich! danke nochmal!
zu Adam/Hebelformel/Zeitwertberechnung, tk, 07.01.2004
Die Hebelformel im Text ist korrekt. Zeitwertberechnung: Optionsscheinkurs in € - innerer Wert
Danke Danke Danke!!, McChicken, 08.12.2003
Was würde ich bloß ohne euch machen! Nicht einmal unser BBL-Buch, was sonst eigentlich immer sehr nützlich ist, konnte mir bei diesem Optionsdurcheinander helften! Aber zum Glück ist bei euch ja immer alles so ausführlich und verständlich erklärt, dass man das einfach verstehen muss! Da ist meine Klausur wohl gerettet! *freu*
Schön Schön, Adam, 20.11.2003
Aber die Formel für die Errechnung des Hebels ist nicht richtig. Hebel = Aktienkurs / (Optionsscheinkurs x Bezugsverhältnis)
Gut, aber, N.A., 06.09.2003
der viel wichtigere Hebel, der Omega fehlt.
merci, dass es euch gibt..., fani1, 26.11.2002
vielen dank, ich brauchte schon längst mal eine aufklärung bei diesem doch sehr undurchsichtigem thema. ihr wart somit meine rettung im optionsdschungel. macht weiter so. mfg nicole
Klasse!!!, Janet_D, 18.05.2002
Super artikel! Besser gehts aber doch noch ;-) Könntet ihr vieleicht noch ein Beispiel zur Berechnung des Zeitwertes einfügen?

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