NV-Bescheinigung
Wesen:
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes, dass für einen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Anleger eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht erfolgen wird. Die NV-Bescheinigung verhindert den Abzug der Abgeltungssteuer.
Natürliche Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, weil ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten (z.B. übersteigen die Einkünfte nicht den Grundfreibetrag), können bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Jeder Steuerpflichtige hat
* einen Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 €
* einen Sparer- Pauschbetrag in Höhe von 801 €
* Sonderausgaben-Pauschalbetrag: 36 €
-> insgesamt steuerfrei je Steuerpflichtiger: 8.501 €
Somit sind Kapitalerträge bis zur Höhe von 8.501 € pro Jahr steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte erzielt werden. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält auch künftig auf Antrag beim Wohnfinanzamt jede natürliche Person, die aufgrund geringer Einkünfte voraussichtlich in den nächsten drei Jahren keine Einkommensteuer zahlen muss (etwa Rentner und Studenten).
Besonderheiten: · Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag ist die NV-Bescheinigung hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. · Die NV-Bescheinigung gilt maximal für 3 Jahre. · Für jedes konto- oder depotführende Institut wird eine eigene NV-Bescheinigung benötigt. · Die NV-Bescheinigung gilt nicht bei Tafelgeschäften.
FreistellungsbescheidGemeinnützige oder mildtätige Vereine erhalten in der Regel einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt. Damit wird der Verein von der Zahlung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Bei diesen Vereinen wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Vergleich Nichtveranlagungsbescheinigung und Freistellungsauftrag
Merkmal |
Freistellungsauftrag |
NV- Bescheinigung |
Verfahren |
Kunde beauftragt sein KI, bei Kapitalerträgen bis 801 € keine Abgeltungssteuer einzubehalten. |
Der Kunde beantragt bei seinem Finanzamt die Ausstellung einer NV- Bescheinigung. |
Pflicht des KI |
KI muss bei Gutschrift Freistellungsauftrag belasten und Obergrenze überwachen. |
KI hat keine Pflicht, Grenzen zu beachten. |
Gültig |
bis zum Widerruf durch Kunden |
bis Widerruf durch Finanzamt, max. 3 Jahre |
Voraussetzung |
amtlicher Vordruck |
Die NV- Bescheinigung erhält man, wenn man belegen kann, dass man voraussichtlich in den nächsten 3 Jahren keine Einkommensteuer zahlen muss. Das zu versteuernde Einkommen übersteigt den Grundfreibetrag von 7.664 € nicht wesentlich. |
Geeignet für |
Berufstätige |
Kinder und Rentner |
Kommentare
Durchschnittliche Leserbewertung: |
|
|
|
Aktualisierung erfolgt, TobiasH, 22.09.2008 |
Der Artikel wurde im September 2008 neu verfasst und an die neuen Regelungen angepasst. |
|
|
|
KöSt nicht mehr aktuell!, Eve, 06.03.2002 |
Die Köst wird nun nicht mehr angerechnet, das hast du im Halbeinkünfteverfahren richtig beschrieben, hier aber Falsch und im Artikel über den Freistellungsauftrag muss dies auch geändert werden...
(Ansonsten finde ich es gut, und strukturiert gefasst, so das man damit echt was anfangen kann) |
|
|
|
|