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Ermittlung der Einkommensteuer

Die Höhe der tariflichen ESt richtet sich nach der persönlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl. Der Steuertarif ist deshalb so gestaltet, dass bei einem geringeren Einkommen die Steuerbelastung niedriger ausfällt als bei einem höheren Einkommen. Das zu versteürnde Einkommen wird in vier Stufen aufgeteilt. Die Angaben wurden mit dem ESt-Tarif für 2010 ergänzt:

 1. Stufe
 Grundfreibetrag
 Dieser am Existentminimun ausgerichtetet Betrag
 wird bei allen Stpfl von der ESt freigestellt.
 bis
 8.354 €
 2. Stufe
 Erste Progressionszone
 Für einen Teilbetrag beginnt die ESt mit dem
 Eingangssteuersatz (14,0 %) und steigt
 gleichmäßig (linear-progressiv) an.
 8.004 €
 bis
 13.469 €
 3. Stufe
 Zweite Progressionszone
 Für einen Teilbetrag steigt der Steuerrsatz weiter
 etwas stärker bis zum Höchststeuersatz
 (42,0 %) an.
 13.470 €
 bis
 52.881 €
 4. Stufe
 Erste Proportionalzone
 Für einen restlichen Teilbetrag wird der konstante
 Steuersatz von 42% angewendet. Dieser gilt bis zu einem Betrag von 250.730 €.
 ab
 52.882 € - 250.731 €
 5. Stufe
 Zweite Proportionalzone
 Ab 250.731 € wird der Spitzensteuersatz 45% veranschlagt.  ab
 52.882 € - 250.730 €

Veranlagung der Einkommensteuer Überblick Einnahmen
Betriebseinnahmen


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Vielen Dank, G-S, 05.12.2003
Zum ersten Mal eine vernünftige Erklärung des Grenzsteuersatzes :) Euro wäre noch besser.
Was ist mit dem Euro?, SonyDisk, 18.04.2002
Wirklich sehr gut beschrieben. Aber es fehlt der Einkommensteuertarif in Euro!!! [Anm.d.Red. Der ESt-Tarif ist in der zweiten Tabelle in Euro dargestellt. Die anderen Angaben in DM dienen nur der Verdeutlichung des Tarifaufbaus.]

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