Ermittlung der Einkommensteuer
Die Höhe der tariflichen ESt richtet sich nach der persönlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl. Der Steuertarif ist deshalb so gestaltet, dass bei einem geringeren Einkommen die Steuerbelastung niedriger ausfällt als bei einem höheren Einkommen. Das zu versteürnde Einkommen wird in vier Stufen aufgeteilt. Die Angaben wurden mit dem ESt-Tarif für 2010 ergänzt:
1. Stufe Grundfreibetrag |
Dieser am Existentminimun ausgerichtetet Betrag wird bei allen Stpfl von der ESt freigestellt. |
bis 8.354 €
|
2. Stufe Erste Progressionszone |
Für einen Teilbetrag beginnt die ESt mit dem Eingangssteuersatz (14,0 %) und steigt gleichmäßig (linear-progressiv) an. |
8.004 € bis 13.469 € |
3. Stufe Zweite Progressionszone |
Für einen Teilbetrag steigt der Steuerrsatz weiter etwas stärker bis zum Höchststeuersatz (42,0 %) an. |
13.470 € bis 52.881 € |
4. Stufe Erste Proportionalzone |
Für einen restlichen Teilbetrag wird der konstante Steuersatz von 42% angewendet. Dieser gilt bis zu einem Betrag von 250.730 €. |
ab 52.882 € - 250.731 € |
5. Stufe Zweite Proportionalzone | Ab 250.731 € wird der Spitzensteuersatz 45% veranschlagt. | ab 52.882 € - 250.730 € |
|
Kommentare
Durchschnittliche Leserbewertung: |
|
|
|
Vielen Dank, G-S, 05.12.2003 |
Zum ersten Mal eine vernünftige Erklärung des Grenzsteuersatzes :)
Euro wäre noch besser. |
|
|
|
Was ist mit dem Euro?, SonyDisk, 18.04.2002 |
Wirklich sehr gut beschrieben.
Aber es fehlt der Einkommensteuertarif in Euro!!! [Anm.d.Red. Der ESt-Tarif ist in der zweiten Tabelle in Euro dargestellt. Die anderen Angaben in DM dienen nur der Verdeutlichung des Tarifaufbaus.] |
|
|
|
|