|
|
Die Baufinanzierung
Beispiel:
Die Eheleute Gerd und Ute Sommer tragen sich mit dem Gedanken, Wohneigentum
zu erwerben. Sie haben 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren. Bei Durchsicht
der Tageszeitung wird Familie Sommer auf eine Anzeige aufmerksam. Das
Ehepaar nimmt wenige Tage später den in der Anzeige genannten Besichtigungstermin
wahr. Aufgrund der Überzeugungskraft des Maklers beschließen
die Sommers, ein Einfamilienhaus zu erwerben. Vom Bauträger werden
ihnen folgende Objektdaten zur Verfügung gestellt:
Daten zum Objekt - Einfamilienhaus Waldweg 28, 45527 Hattingen / Ruhr |
Wohnraum 140 qm |
Grundstück: 519 m² 190 EUR / m² |
98.610,00 EUR |
Erschließungskosten |
8.250,00 EUR |
Baukosten |
Wohnhaus: 700 m³ 200 EUR / m³ |
140.000,00 EUR |
Garage (Stellplatz) |
2.500,00 EUR |
Außenanlage: 6 % der reinen Baukosten |
8.550,00 EUR |
Baunebenkosten: 5 % der reinen Baukosten |
7.125,00 EUR |
Grunderwerbssteuer: 3,5 % auf die Grundstückskosten |
3.451,50 EUR |
|
Herr und Frau Sommer, die beide erwerbstätig sind, verdienen im Monat
zusammen 3.250,00 EUR netto.
Sonstige regelmäßige monatliche Einkünfte:
- Kindergeld 308,00 EUR
regelmäßige monatliche Ausgaben:
- Haushaltsführung 1.400,00 EUR (4 Personen à 350,00 EUR)
- Kfz-Ausgaben 175,00 EUR
- Versicherungen 104,00 EUR
- Wohnungsmiete 490,00 EUR
An finanziellen Mitteln sind vorhanden:
- Bausparvertrag über eine Vertrags-(Bauspar-)summe von 100.000,00 EUR bei der
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG; Bausparguthaben 49.700,00 EUR.
Die Bewertungszahl für die Zuteilung ist erreicht. Zins- und
Tilgungsleistung 5 Promille der Bausparsumme p.m.
- Sparguthaben bei der Volksbank eG 42.500,00 EUR, wovon 7.500,00 EUR für unvorhergesehene
Ausgaben vorgesehen sind und nicht angegriffen werden sollen.
- An Eigenleistungen sollen 17.500,00 EUR erbracht werden.
Aufgaben:
1) Stelle alle Kosten zusammen, die bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs für ein Einfamilienhaus (oder eine Eigentumswohnung) zu berücksichtigen sind.
2) Stelle das Verfahren der Beleihungswertermittlung dar.
3) Welche Bedeutung hat die Beleihungsgrenze?
Ermittlung der Gesamtkosten:
Erster Schritt bei einer Baufinanzierung ist die Ermittlung und Aufstellung
der Gesamtkosten. Falls weitere Arbeiten, z.B. Renovierung, geplant
sind, müssen diese in die Gesamtkosten mit einberechnet werden,
weil sie zur weiteren Belastung des Finanzierungswilligen führen.
Ermittlung der Gesamtkosten |
Grundstückspreis |
98.610,00 EUR |
+ Erschließungskosten |
8.250,00 EUR |
= Grundstückskosten |
106.860,00 EUR |
+ Grunderwerbssteuer |
3.451,50 EUR |
+ Notar - u. Gerichtskosten |
0,00 EUR |
+ Maklercourtage |
0,00 EUR |
= gesamte Grundstückskosten |
110.311,50 EUR |
+ Wohnhaus |
140.000,00 EUR |
+ Garage (Stellplatz) |
2.500,00 EUR |
+ Außenanlage: 6 % der reinen Baukosten |
8.550,00 EUR |
+ Baunebenkosten: 5 % der reinen Baukosten |
7.125,00 EUR |
Gesamtkosten |
268.486,50 EUR |
|
Anmerkung:
Notar- und Gerichtskosten entstehen aus der notariellen Beurkundung
des Kaufvertrags und der Bestellung der Grundpfandrechte sowie aus den
Kosten der Grundbucheintragung. Die Maklercourtage wird z.B. bei Grundstücksvermittlungen
berechnet und ist ja nach Bundesland unterschiedlich. In diesem Beispiel
wurden diese Kosten aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.
Ermittlung des Beleihungswertes:
Der Beleihungswert ist der nach dem Urteil der Bank ermittelte Objektwert, der als Maßstab
für die Beleihung gilt. Der Beleihungswert ist ein subjektiver
Wert, da er auf der persönlichen Einschätzung des Gutachters
beruht, auch wenn er sich an objektiven, d.h. allgemein gültigen
Marktgegebenheiten orientiert.
Verfahren zur Berechnung des Beleihungswertes:
Je nach Art und Nutzung des Objekts wenden Kreditinstitute des Sach- oder das Ertragswertverfahren
an:
Das Sachwertverfahren kommt bei der Finanzierung von eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäuser
oder einer Eigentumswohnung zum Einsatz.
Das Ertragswertverfahren wird bei Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Immobilien
angewandt. Dies ist auch bei gemischt genutzten Immobilien (Zweifamilienhaus
mit Ladengeschäft) der Fall.
Der Verkehrswert, also der erzielbare Verkaufspreis am Immobilienmarkt, sollte als Vergleichsmaßstab
herangezogen werden und in etwa mit dem ermittelten Beleihungswert übereinstimmen.
Das Sachwertverfahren:
Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Bauwert zusammen. Er orientiert sich
an den Gesamtaufwendungen für die Errichtung der Immobilie.
Maßgebend für den Bodenwert ist der m²-Preis, wobei zu überprüfen
ist, ob der genannte Preis bereits die Erschließungskosten beinhaltet.
Grundlage für den Bauwert ist der Preis für einen m³
umbauten Raum. Handelt es sich um einen Altbau, so sind Abschreibungen
für den bereits entstandenen Wertverlust auf den aktuellen Preis
vorzunehmen. Die Höhe des Abschreibungssatzes orientiert sich an
der zugewiesenen Nutzungsdauer der Immobilie. Werthaltige Außenanlagen
(Gartenanlagen, Garage) sowie nachgewiesene Kosten für Renovierung
und Modernisierung sollten in die Wertermittlung einbezogen werden.
Den ermittelten Wert korrigieren die Kreditinstitute um einen Sicherungsabschlag
von mindestens 10 % (IHK-Prüfung standardmäßig 20 %).
Berechnung nach der Sachwertmethode:
Baukosten: 700 m³ x 200 EUR / m³ |
140.000,00 EUR |
+ Garage (Stellplatz) |
2.500,00 EUR |
+ Außenanlage: 6 % der reinen Baukosten |
8.550,00 EUR |
+ Baunebenkosten: 5 % der reinen Baukosten |
7.125,00 EUR |
= Baukosten |
158.175,00 EUR |
- 20 % Risikoabschlag |
31.635,00 EUR |
= Bauwert |
126.540,00 EUR |
|
Grundstück: 519 m² x 190 EUR / m² |
98.610,00 EUR |
+ Erschließungskosten |
8.250,00 EUR |
= Bodenwert |
106.860,00 EUR |
|
Bauwert |
126.540,00 EUR |
+ Bodenwert |
106.860,00 EUR |
= Beleihungswert |
233.400,00 EUR |
Beleihungsgrenze (60 %) |
140.040,00 EUR |
|
Das Ertragswertverfahren:
Durch die Erträge aus Vermietung und Verpachtung läßt sich der langjährige
Gebrauchsnutzen des in Immobilien investierten Kapitals messen. Basis
für die Berechnung nach dem Ertragswertverfahren ist die Kapitalisierung
des jährlichen Reinertrags. Die Kapitalisierung ist die geforderte
Verzinsung für eine Immobilie, wenn man sie mit einer langfristigen
Anlage am Kapitalmarkt vergleicht. Erhält man für eine langfristige
Anleihe z.B. 4 %, so sollte man denselben Ertrag auch von einer Immobilie
mit entsprechender Nutzungsdauer verlangen. Der Reinertrag ergibt sich
aus dem Saldo der jährlichen Gesamteinnahmen abzüglich der
Bewirtschaftungskosten. In der IHK-Prüfung wird mit Bewirtschaftungskosten
in Höhe von 25 % der Gesamteinnahmen gerechnet.
Beispielrechnung (bezieht sich nicht auf die Aufgabe):
Mietertrag (Wohnfläche = 180 m²): |
Wohnhaus 10,00 EUR / m² monatl. |
21.600,00 EUR |
+ Garage 50,00 EUR monatl. |
600,00 EUR |
= Jahresrohertrag |
22.200,00 EUR |
- Bewirtschaftsungskosten (25 %) |
5.550,00 EUR |
= Jahresreinertrag |
16.650,00 EUR |
x Kapitalisierungszinssatz = 5 % |
|
= Ertragswert |
333.000,00 EUR |
Beleihungsgrenze (60 %) |
199.800,00 EUR |
|
Beleihungsgrenze:
Die Beleihungsgrenze ist die Obergrenze der Beleihung. Die Beleihungsgrenze dient der Vorbeugung
von negativen Einflussfaktoren, die zur Wertminderung einer Immobilie
führen können. Solche negativen Einflussfaktoren können
z.B. veränderte Marktverhältnisse sein. Die Beleihungsgrenze
ergibt sich aus Erfahrungwerten sowie aus Art und Zustand des Objekts.
Bei Hypothekenbanken ist diese Grenze gesetzlich auf 60 % des Beleihungswertes
festgeschrieben.
Erforderliche Nachweise für die Baufinanzierung:
Um eine tragbare Finanzierung aufstellen zu können, muss der Berater
die Einkommens- und Vermögenssituation des Kunden untersuchen.
Anhand von Gehaltsnachweisen, Auskünften etc. kann die Kreditwürdigkeit
des Kunden überprüft werden. Grundbuchauszüge, Bauzeichnungen
und Baubeschreibungen vermitteln einen Eindruck von dem Bauvorhaben
des Kunden. Aufgrund dieser Unterlagen kann der Berater auch die Eignung
der Immobilie als Sicherheit überprüfen und eine spätere
Einschätzung treffen.
- Einkommensnachweis
- Nachweis des Eigenkapitals
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibungen
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag bzw. Vorvertrag
- Flurkarte
- Auszug aus dem Güterrechtsregister
- usw.
Eigenkapital-Berechnung:
Bankguthaben (42.500,00 - 7.500,00) |
35.000,00 EUR |
+ Bausparvertragsguthaben |
49.700,00 EUR |
+ Eigenleistungen |
17.500,00 EUR |
= Eigenkapital |
102.200,00 EUR |
|
Für die Baufinanzierung wünschenswert ist Eigenkapital in Höhe von 25 % des Gesamtkapitalbedarfs.
Das Eigenkapital setzt sich aus Bankguthaben, Wertpapieren, angesparten
Bausparguthaben und Kapitallebensversicherungen zusammen. Während
Bankguthaben und Wertpapiere in der Regel sofort zur Verfügung
stehen, unterliegen Bausparverträge und Lebensversicherungen i.d.R.
noch längeren Restlaufzeit bis zur Fälligkeit. Sie müssen
vorfinanziert werden, damit die Mittel sofort zur Verfügung stehen.
Dadurch ergibt sich ein kurz- und mittelfristiger Kapitalbedarf.
Ermittlung des Finanzierungsbedarfs:
Der Finanzierungsbedarf ergibt sich nach Abzug der Eigenmittel von den voraussichtlichen
Gesamtkosten.
Gesamtkosten |
268.486,50 EUR |
- Eigenkapital |
102.200,00 EUR |
= Finanzierungsbedarf |
166.286,50 EUR |
|
Berechnung der monatlichen Belastung für die Darlehen:
- Konditionen Bank:
Darlehen 9,5 % p.a. Zinsen; 1 % Tilgung (Annuitätendarlehen)
- Konditionen Bausparkasse:
5 Promille p.m.
Finanzierungsbedarf |
166.286,50 EUR |
- Bauspardarlehen |
50.000,00 EUR |
= Darlehensbetrag |
116.286,50 EUR |
|
Bank:
- Darlehensbelastung p.a. = 116.286,50 EUR x 10,5 : 100 = 12.210,08 EUR
- Darlehensbelastung p.m. = 12.210,08 EUR : 12 = 1.017,51 EUR
Bausparkasse:
- Belastung p.m. = 100.000,00 EUR x 5 : 1.000 = 500,00 EUR
Gesamtbelastung:
- Gesamtbelastung p.m. = 1.017,51 EUR + 500,00 EUR = 1.517,51 EUR
Verschiedene Tilgungsarten von Darlehen:
- Tilgung bei Endfälligkeit:
Endfällige Darlehen werden am Ende ihrer Laufzeit in einer Summe
abgelöst. Während der Laufzeit sind lediglich Zinsen zu zahlen.
Tilgungsleistungen werden nicht erbracht.
- Annuitätische Tilgung:
Diese Tilgungsform führt durch rückläufige Zinsanteile
zu einem Jahr für Jahr anwachsenden Tilgungsanteil bei einer über
die gesamte Laufzeit gleich bleibenden Belastung (Annuität) des
Kreditnehmers. Die aufgrund der sinkenden Darlehensschuld "ersparten"
Zinsen werden bei annuitätischer Tilgung als zusätzliche Tilgung
auf die Restschuld verrechnet. Der damit jährlich ansteigende Tilgungsanteil
führt zu einer wesentlich schnelleren Darlehensrückführung
(i.d.R. 30 - 35 Jahre)
- Gleich bleibende Tilgung:
Bei der gleich bleibenden Tilgung wird ein fester Tilgungsbeitrag für
die gesamte Laufzeit festgelegt. Die jährliche Belastung des Kreditnehmers
wird durch die abnehmenden Zinsen geringer.
Bausteine der Baufinanzierung:
- Realkredit:
Der Realkredit ist ein langfristiges Darlehen, das durch Grundpfandrechte
besichert ist. Die Beleihungsgrenze, die Rangstelle des einzutragenden
Grundpfandrechts sowie die zu gewährenden Konditionen können
je nach Darlehensgeber variieren. Realkreditinstitute sind an die Bestimmungen
des Hypothekenbankgesetzes gebunden. Hiernach ist die Beleihungsgrenze
auf 60 % des Beleihungswertes festgeschrieben und es muss ein erstrangiges
Grundpfandrecht eingetragen werden. Diese strengen Maßnahmen gelten
als Sicherung für die Pfandbriefe, über die sich die Hypothekenbanken
refinanzieren. Die günstige Refinanzierung über die Emission
von Pfandbriefen ermöglicht den Hypothekenbanken die Vergabe günstiger
Festsätze.
- Bauspardarlehen:
Das Bauspardarlehen ist ein zweck- und objektgebundener langfristiger
Kredit, der von Bausparkassen gewährt wird und i.d.R. durch Eintragung
eines zweitrangigen Grundpfandrechts gesichert ist. Voraussetzung für
den Erhalt eines Bauspardarlehens ist ein zuteilungsreifer Bausparvertrag.
Bausparkassen beleihen im Allgemeinen bis zu 80 % des Beleihungwertes.
Die Bereitstellung des Bauspardarlehens ist an die Verwendung der Mittel
für wohnwirtschaftliche Maßnahmen geknüpft. Wohnwirtschaftliche
Maßnahmen sind z.B. Bau, Kauf oder Renovierung einer Immobilie.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen wird bei Abschluss des Bausparvertrags
vereinbart. Die Rückzahlung wird als Prozentsatz von der Bausparsumme
errechnet. Sie beträgt im allgemeinen 6 bis 7 Promille monatlich.
Im Gegensatz zu Festzinsvereinbarungen bei Realkrediten sind Sondertilgungen
jederzeit möglich.
- Zwischen- und Vorfinanzierung:
Zwischenkredite sind kurzfristige Kredite mit denen die Zeiträume
zwischen der Fälligkeit von Zahlungen und der Verfügbarkeit
von Eigen- oder Fremdmitteln überbrückt werden sollen. Zwischenkredite
werden durch die Auszahlung der entsprechenden Eigen- und Fremdmittel
zurückgeführt. Die Eintragung eines Grundpfandrechts für
die Zwischenfinanzierung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Bei einem Bankvorausdarlehen wird zeitgleich eine Kapitallebensversicherung
abgeschlossen, mit deren Ablaufleistung das Bankvorausdarlehen abgelöst
wird. An die Stelle der Tilgungen für einen Realkredit treten die
Lebensversicherungsbeiträge. Eine Besicherung durch Grundpfandrechte
ist notwendig, da die Lebensversicherung in den Anfangsjahren aufgrund
ihres geringen Rückkaufswertes noch keine hinreichende Sicherheit
bietet.
Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit:
In der Aufgabe sind die Einkommensverhältnisse bereits gegeben:
- Verdienst (Ehepartner gemeinsam): 3.250,00 EUR monatlich
- Sonstige Einkünfte: 270,00 EUR monatlich
- Ausgaben Haushalt: 1.400,00 EUR monatlich
- Kfz: 175,00 EUR monatlich
- Versicherungen: 55,00 EUR monatlich
- Wohnungsmiete: 490,00 EUR monatlich
Verdienst |
3.250,00 EUR |
+ Sonstige Einkünfte |
270,00 EUR |
= monatliche Gesamteinkünfte |
3.520,00 EUR |
- Ausgaben (1.400 + 175 + 55) |
1.630 EUR |
= frei verfügbares Einkommen |
1.890,00 EUR |
|
Ergänzung:
Die Miete wurde nicht mehr bei den Ausgaben berücksichtigt,
da sie wegfällt, sobald die Eheleute in ihr Haus eingezogen sind.
Fazit:
Die Finanzierung ist kein Problem. Das frei verfügbare Einkommen ist völlig ausreichend
(1.890,00 - 1.517,51 = 372,49 EUR).
Förderung beim Hausbau:
Für selbstgenutztes Wohneigentum wird eine einheitliche Eigenheimzulage
acht Jahre lang gezahlt.
Die Eigenheimzulage wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:
- Der Gesamtbetrag aller Einkünfte für zwei Jahre darf bei Alleinstehenden 81.807 EUR und bei Verheirateten 163.614 EUR nicht übersteigen.
Maßgeblich ist der Einkommensdurchschnitt im Jahr der Antragsstellung
und im Jahr vor der Antragstellung. Die Einkommensgrenze erhöht
sich pro Kind um 30.678 EUR für zwei Jahre.
- Gefördert werden nur Anschaffungs- / Herstellungskosten einer Wohnung bzw. eines
Ausbaus / einer Erweiterung von maximal 51.120 EUR.
- Die Eigenheimzulage erhalten Alleinstehende grundsätzlich einmal, Verheiratete
zweimal. Aber: Die Eigenheimzulage kann nicht zweimal für das gleiche
Objekt bezogen werden.
- Die Eigenheimzulage wird vom Finanzamt in voller Höhe am 15.03. jeden
Jahres ausgezahlt.
Eigenheimzulage |
Fördergrundbetrag: |
Baukindergeld |
Neubauten: |
Altbauten: |
Im Jahr der Fertigstellung und den folgenden 7 Jahren 5 % auf höchstens
51.120 EUR der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
- max. 2.556 EUR p.a.
|
Im Jahr der Fertigstellung und den folgenden 7 Jahren 2,5 % auf höchstens
51.120 EUR der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
- max. 1.278 EUR p.a.
|
767 EUR für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren (Kinder
zwischen 18 und 27 Jahren werden berücksichtigt, wenn sie sich
in der Ausbildung, im Wehr- oder Zivildienst oder in einem sozialen
Jahr befinden.)
|
|
Übungen zur Baufinanzierung:
Heinz und Inge Langewender, verheiratet, zwei Kinder im Alter von 6 und 8
Jahren, haben bisher immer zur Miete gewohnt. Das Ehepaar, das seit
langen Jahren Kunde Ihres Kreditinstituts ist, ist an dem Erwerb einer
Eigentumswohnung (8 Jahre alt) interessiert und benötigt hierfür
ein Darlehen.
Folgende Daten sind bekannt:
Kaufpreis (ohne Nebenkosten und Makler): |
230.000,00 EUR |
Wertpapiere (Kurswert): - darunter 20.000,00 EUR 2-jährige
Finanzierungsschätze gekauft vor 3 Monaten |
50.000,00 EUR |
Bausparvertrag (voll angespart, aber noch nicht zuteilungsreif) |
Guthaben 60.000,00 EUR
Vertragssumme 120.000,00 EUR |
|
Das Ehepaar ist unerfahren im Immobilienkauf und bittet Sie um Beratung
und Erstellung eines Finanzierungsplans.
Aufgaben:
1) Der Nachbar des Ehepaars Langeweder hat - wie im Beratungsgespräch
erwähnt wird - vor kurzem ebenfalls eine Eigentumswohnung gekauft
und den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Ehepaar Langewender
möchte, um Kosten zu sparen, auf den notariellen Kaufvertrag verzichten.
Ist dies möglich ?
2) Berechne den Finanzierungsbedarf. Runde auf volle Tausend
EUR auf. (Maklergebühr 3 % zuzüglich 16 % MWST, Grunderwerbssteuer
3,5 %, Grundbuch und Notar 2 % des Kaufpreises).
3) Berechne die anfängliche jährliche Belastung unter Berücksichtigung
der staatlichen Förderung. Gehe davon aus, dass die Einkunftsgrenze
für die staatliche Förderung nicht überschritten wird.
Rechne die Förderungsbeträge in EUR um. Runde auf
volle Euro ab.
Darlehenskonditionen des Kreditinstituts |
Nominalzins 5,5 % p.a.; Auszahlungskurs 100 %; Bedingungsanpassung nach 10 Jahren;
Tilgung 1 % p.a. zzgl. der durch die Tilgung ersparten Zinsen (Annuitätendarlehen). |
Nominalzins
5,5 % p.a.; Auszahlungskurs 100 %; Bedingungsanpassung nach 10 Jahren;
Tilgung 1 % p.a. (Abzahlungs- / Tilgungsdarlehen) |
6,00 % p.a.
Zinsen für Bausparzwischenfinanzierungen fest bis zur Zuteilung;
Auszahlung 100 % |
|
4) Herr und Frau Langewender sind sich nicht schlüssig, ob sie ein
Annuitäten- oder ein Tilgungsdarlehen beantragen sollen. Stellen
Sie in einer Vergleichsrechnung für die ersten 2 Jahre die unterschiedlichen
Tilgungspläne dar. Unterstellen Sie der Einfachheit halber eine
jährliche Tilgungsverrechung.
Lösungen:
1) Nein, dies ist nicht möglich. Ein Grundstückskauf
bzw. - verkauf muss immer notariell beurkundet werden (§ 313 BGB). Grund: Verhinderung eines leichtfertigen Kaufs
2)
Kaufpreis: |
230.000,00 EUR |
+ Maklergebühr (3 % zzgl. 16 % MWST): |
8.004,00 EUR |
+ Grunderwerbssteuer (3,5 %): |
8.050,00 EUR |
Grundbuch und Notar (2 %): |
4.600,00 EUR |
= Gesamtkosten: |
250.654,00 EUR |
|
Gesamtkosten: |
250.654,00 EUR |
- Wertpapiere: |
30.000,00 EUR |
- Bausparguthaben: |
60.000,00 EUR |
= Finanzierungsbedarf: |
160.654,00 EUR |
|
161.000,00 EUR - 60.000 EUR Bauspardarlehen = 101.000,00 EUR Finanzierungsbedarf Bank
3)
- Darlehensumme = 101.000,00 EUR
- Zwischenfinanzierung = 120.000,00 EUR (da Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif !)
Darlehensbelastung p.a. = 101.000 x 6,5 % : 100 = 6.565,00 EUR
Zwischenfinanzierung Belastung = 120.000 x 6 % : 100 = 7.200,00 EUR
Eigenheimzulage:
- Altbau (2,5 % auf 100.000,00) = 2.500,00 DM : 1,95583 = 1.278,23 EUR = 1.278,00 EUR
- 2 Kinder x 1.500,00 DM = 3.000,00 DM : 1,95583 = 1.533,88 EUR = 1.533,00 EUR
Anfängliche jährliche Belastung:
Darlehen: |
6.565,00 EUR |
+ Zwischenfinanzierung: |
7.200,00 EUR |
- Eigenheimzulage: |
2.811,00 EUR |
= anfängliche jährliche Belastung: |
10.954,00 EUR |
|
4)
Annuitätendarlehen:
Jahr |
Darlehensbetrag |
Zinsen (5,5 % p.a.) |
Tilgung (1 % p.a.) |
Annuität (6,5 % p.a.) |
1 |
101.000,00 |
5.555,00 |
1.010,00 |
6.565,00 |
2 |
99.990,00 |
5.499,45 |
1.065,55 |
6.565,00 |
|
Tilgungsdarlehen:
Jahr |
Darlehensbetrag |
Zinsen (5,5 % p.a.) |
Tilgung (1 % p.a.) |
Jahresleist. (6,5 % p.a.) |
1 |
101.000,00 |
5.555,00 |
1.010,00 |
6.565,00 |
2 |
99.990,00 |
5.499,45 |
1.010,00 |
6.509,45 |
|
Übungen zur Baufinanzierung 2:
- Kreditwunsch Ehepaar; ohne Kinder
- Nettoverdienst Ehepaar: 3.300,00 EUR
- Ausgaben gesamt: 1.300,00 EUR
- Baukosten: 120.000,00 EUR
- Grundstück: 50.000 EUR
- Sparguthaben: 10.000,00 EUR
- Wertpapier-Depot: 20.000,00 EUR SV (Kurs: 90 %) ; 300 St. Aktien (Kurs: 15,00 EUR)
- Bausparvertrag (zuteilungsreif, 50 % angespart): 60.000,00 EUR
- Konditionen: Bankdarlehen 8,5 % p.a. Zinsen, 1 % Tilgung p.a.
- Konditionen: Bausparen 6 Promille p.m.
Berechne nach dem bekannten Schema die Baufinanzierung ! Es wird davon ausgegangen,
dass die Wertpapiere zum angegebenen Kurs verkauft werden.
Lösung zur Baufinanzierung 2:
Eigenkapital-Berechnung:
Sparguthaben |
10.000,00 EUR |
+ Wertpapiere |
22.500,00 EUR |
+ Bausparguthaben |
30.000,00 EUR |
= Eigenkapital |
62.500,00 EUR |
|
Finanzierungsbedarf:
Gesamtkosten |
170.000,00 EUR |
- Eigenkapital |
62.500,00 EUR |
= Finanzierungsbedarf |
107.500,00 EUR |
- Bauspardarlehen |
30.000,00 EUR |
= Bankdarlehen |
77.500,00 EUR |
|
Sicherheiten:
Haus |
1200.000,00 EUR |
- 20 % Risikoabschlag |
24.000,00 EUR |
= Bauwert |
96.000,00 EUR |
+ Grundstück |
50.000,00 EUR |
= Beleihungswert |
146.000,00 EUR |
Beleihungsgrenze (60 %) |
87.600,00 EUR |
|
Kapitaldienstfähigkeit:
Einkommen / Verdienst |
3.300,00 EUR |
- Ausgaben |
1.300,00 EUR |
= frei verfügbares Einkommen |
2.000,00 EUR |
|
Belastung:
Darlehen (77.500 x 9,5 : 100 : 12) |
613,54 EUR |
+ Bausparen (60.000 x 6 : 1000) |
360,00 EUR |
= monatliche Kreditbelastung |
973,54 EUR |
|
Fazit:
Frei verfügbares Einkommen |
2.000,00 EUR |
- monatliche Kreditbelastung |
973,54 EUR |
= Überschuss |
1.026,46 EUR |
|
Die Finanzierung ist kein Problem, die Kapitaldienstfähigkeit ist völlig ausreichend.
Der Überschuss könnte im Rahmen des Cross-Selling z.B. zum
Abschluss eines Bausparvertrags genutzt werden. Der Kunde kann so neues
Guthaben ansparen bzw. den Kredit später durch ein günstigeres
Bauspardarlehen ablösen. Auch der Abschluss einer Lebensversicherung
kommt in Frage.
Kommentare
Durchschnittliche Leserbewertung: |
|
|
|
Hilfe, ClaraLohrey, 12.10.2018 |
Hallo lBankazubis!
Habe auf den letzten Drücker noch eine
bankinterne Klausur zu erledigen, leider hatten
wir gewisse Themen noch nicht und weiß wirklich
nicht weiter!!
Wäre supertoll wenn mir irgend eine gute Seele
helfen könnte!
Wären 10 Teilaufgaben (meist Rechnungen) zur
Baufinanzierung/Annuitätendarlehen
Wer Sie mir bis morgen mittag berechnen
könnte, würde eine Entschädigung von 10 €
erhalten!
Hier meine Handynummer bei Interesse
017632438939 |
|
|
|
Sicherheitsabschlag im Sachwertverfahren, minimi, 24.02.2016 |
Ist der Sicherheitsabschlag gesetzlich mit
mindestens 10% vorgeschrieben oder ist das Bank
spezifisch?
Wenn also nichts von einem sicherheitsabschlag
in der Aufgabe steht muss ich ihn trotzdem
abziehen ?
Vielen dank schon mal für die Antwort |
|
|
|
echt stark, flammkuchen, 31.10.2012 |
exakt das, was ich gesucht habe!
komprimiertes Wissen ohne Schnick Schnack :) |
|
|
|
Tolle Erklärung, Moni1106, 02.03.2009 |
Super gemacht! Hat mir sehr bei Fallstudien in der Kreditabteilung geholfen!
Danke! |
|
|
|
Super Arbeit, Prishtina, 15.12.2008 |
Ich finde die ganze Arbeit super. Zwar sind viele Zahlen auf einmal und sehr umfangreich, doch auch das ist gut, das fast alles drin ist. |
|
|
|
Gut erklärt!!, Dennis1990, 17.09.2008 |
Hallo,
da ich leider längere Zeit nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen konnte und u.a. dieses Thema verpasst habe hat mir diese Beschreibung sehr geholfen. Einiges ist zwar etwas schwer zu verstehen, aber ich denke einfacher als es im Lehrbuch erklärt ist.
Nur eins noch, am Anfang waren es 308 EUR Kindergeld, am Ende sind es nur noch 270 EUR?? Ich denke dem Autos ist dort ein kleiner Fehler unterlaufen, welcher aber nicht so schlimm ist, da man es trotzdem verstehen kann ;) |
|
|
|
Schön gemacht !, Hurric4n3, 29.02.2008 |
Hallo, erstmal dickes Lob , habt ihr supper dargestellt =)
aber... 1.) - Versicherungen 104,00 EUR
- Wohnungsmiete 490,00 EUR
sind meines Erachtens vieeeeeel zu wenisch!
4 köpfige Family dann müssten die ja in ner Barracke leben xD
2.) die monatliche Belastung liegt weit unter dem Pfändbaren Betrag ,denn der pfändbare Betrag liegt bei ca. um die 600 € , also rund 900€ unter der monatlichen Belastung!
liebe Grüße |
|
|
|
gut gemacht, wirklich;P, tiny_HVB, 04.09.2007 |
eine kleine verbesserung Notar und Grundbuchkosten werden mit 1,5 % berechnet |
|
|
|
Schöne Übersicht, Petite, 07.12.2004 |
Nur eine Frage: Woher stammen die sonstigen Einkünfte im Fall 1 in Höhe von 270€? Soll das das Kindergeld sein? |
|
|
|
schöne Übersicht, Petite, 07.12.2004 |
Ich habe nur eine Frage: Im Fall 1 hat die Familie sonstige Einkünfte in Höhe von 270€. Wo kommen diese denn her? |
|
|
|
Wichtiger Mailenstein für eine Aufgabe, die uns die HfB- Bank gestellt hat, MUMMPFF, 30.11.2004 |
Da, wir das Thema in der Schule noch nicht hatten, ist das Beispiel in seiner Ausführung zwar Top, aber für uns schwer zu erklären. |
|
|
|
aber..., CorinnaHVB, 24.05.2004 |
wenn der Artikel auf dem neuersten Stand wäre mit Eigenheimzulage usw... dann wäre er sicher noch viel besser *grins* |
|
|
|
Häuslebauer oder Häuslekäufer?, N.A., 06.09.2003 |
Also grundsätzlich erst mal find ich die Darstellung des Thema´s mit richtigen Beispielen und danach mit ausführlichen Erklärungen echt gut!!!!
Aber was mich jetzt irritiert hat........ist am Anfang nicht davon die Rede, dass das Ehepaar ein Haus erwerben möchte? Warum wird die Grunderwerbsteuer dann nur vom Grundstück berrechnet bzw. warum stehen noch Erschließungskosten an, wenn es das Haus doch schon gibt?
Normalerweise wird doch bei einem bereits bestehendem Objekt die Steuer von dem Gesamtpreis(Grundstück+Gebäude) berrechnet!
Oder liege ich da jetzt falsch??(mir kann da natürlich auch ein Fehler unterlaufen sein....*g*) |
|
|
|
wirklich gut, Lennart, 23.07.2003 |
die unterschiedlichen Darlehensarten mit grafik wären noch schön gewesen und die Eigenheimzulage ist glaube ich etwas veraltet oder? |
|
|
|
Gute Zusammenstellung, , 20.03.2003 |
Erstmal auch von mir ein dickes Lob. Ich bin mitten in der Prüfungsvorbereitung und denke, daß mir dieser Artikel eine Menge helfen wird. Allerdings habe ich zwei kleine Kritikpunkte/Fragen: 1. Wieso beträgt im Fall 1 das Bauspardarlehn nur 50.000,-? Ich habe die Bausparsumme (100.000,-) minus Guthaben (49.700,-) gerechnet und kam so auf 50.300,-? 2. Ihr habt (ebenfalls beim Fall 1) zwei verschiedene Versionen zur Kapitaldienstberechnung gegeben. Auf der ersten Seite bezahlt die Familie beispielsweise monatl. 104 € für Versicherungen und später (bei Eurer Lösung) nur noch 55 €. Das hat mich schon ein wenig verwirrt... So habe ich leider in beiden Fällen andere Lösungen erhalten als Ihr. War ein wenig schade... Aber trotzdem: WEITER SO!!! |
|
|
|
SUPER GEMACHT!, , 12.03.2003 |
super Zusammenstellung! Endlich habe ich mal eine komplette Aufgabe mit Lösung! Spitze! |
|
|
|
Super..........aber eine Frage hätt ich trotzdem, pummi, 16.10.2002 |
Hallöchen,
erstmal GRATULATION!!!!!!!!!!1
Der Artikel ist sehr übersichtlich und man versteht die ganze Beleihungswerthandhabung endlich mal.
Aber............jetzt das große aber.........warum wurde mit einem Beleihungssatz von 60% gerechnet?? Es handelt sich doch um ein selbstgenutztes EFH und da werden doch normalerweise 90% angesetzt.
ODER???????
Falls ich unrecht habe, kannst du mich ja eines Besseren belehren.
LG
Pummi |
|
|
|
Frage zur Beispielrechnung zum Ertragswertverfahren, just_me, 30.07.2002 |
Dieser Artikel vermittelt das Thema sehr verständlich und ist durch die Beispielrechnungen sehr anschaulich. Besonders gut finde ich, dass auch gleich die Richtwerte der IHK angegeben sind.
Jetzt meine Frage: wie errechnet man den Ertragswert? Wie kommt man bei einem Jahresreinertrag von 16.650 EUR und einem Kapitalisierungszinssatz von 5% auf den Ertragswert von 333.000 EUR?
MfG |
|
|
|
gut gemacht!!!, marco_juengling, 08.04.2002 |
bitte noch aktuelle euro-beträge ergänzen! [Anm.d.Red. - Beträge wurden umgestellt.] |
|
|
|
|
|
| |