|
|
Öffentliche Anleihen und Bundeswertpapiere
Emittenten:
- Bund
- Länder
- Gemeinden / Städte / Gemeindeverbände
- öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
- Sondervermögen des Bundes. Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds etc.
Bedeutung öffentlicher Anleihen:
Öffentliche Anleihen dienen der Beschaffung von kurz-, mittel- und langfristigem
Kapital zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben im Rahmen außerordentlicher
Haushalte und zur Finanzierung von Investitionen der Sondervermögen
des Bundes. Ausserdem dienen sie der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen
Spezialkreditinstituten (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche
Ausgleichsbank).
Kommunalanleihen werden von Großstädten emittiert. Die Steuerkraft der Bürger dieser Stadt sowie das Vermögen
der Kommune sichert die Rückzahlung. Es erfolgt aber keine hypothekarische Absicherung.
Sicherheit und Besicherung:
Die Steuerkraft des Bundes und sein sonstiges Vermögen stehen als Sicherheiten
hinter den Schuldverschreibungen. Schuldverschreibungen des Bundes werden
wegen ihrer hohen Rückzahungswahrscheinlichkeit als Sicherheiten
für Kredite mit ca. 90 % vom Kurswert bewertet.
Arten von Bundeswertpapieren:
Bundesanleihen:
Emissionsrythmus: |
Einmalemission |
Emissionsverfahren: |
Tenderverfahren, bietungsberechtigt sind nur die Mitglieder
der Bietergruppe Bundesemission, Mindestgebot 1 Mio. EUR |
Börsenhandel: |
amtlicher Börsenhandel |
Stückelung: |
0,01 EUR |
Mindestauftragswert: |
0,01 EUR |
Anlagehöchstbetrag: |
unbeschränkt |
Zinszahlung: |
jährliche Zinszahlung bei Anleihen mit festem Zinssatz /
i.d.R. vierteljährliche Zinszahlung bei variabler Verzinsung, d.h. bei Floatern (Floating-Rate-Notes) |
Zinsberechnungsmethode: |
fester bzw. konstanter Zinssatz: act / act; variable Verzinsung
bzw. Floater: act/360 |
Laufzeit: |
- Neuemissionen: i.d.R. 10 Jahre, möglich auch 30 Jahre
- börsennotierte Titel: ca. 1 Monat bis unter 30 Jahren
|
Rückzahlung |
zum Nennwert |
Erwerber: |
jedermann |
Verkauf / vorz. Rückgabe: |
nach Börseneinführung täglicher Verkauf zum Börsenkurs |
Übertragbarkeit: |
jederzeit |
Lieferung: |
Wertrechte, keine effektiven Stücke |
Kosten & Gebühren: |
Depotgebühren beim Kreditinstitut, ansonsten keine Kosten |
Verkaufsstellen: |
Banken, Sparkassen etc. |
|
Bundesobligationen:
Emissionsrythmus: |
Daueremission im Februar, Mai, Oktober |
Emissionsverfahren: |
Tenderverfahren |
Börsenhandel: |
amtlicher Börsenhandel |
Stückelung: |
0,01 EUR |
Anlagehöchstbetrag: |
unbeschränkt |
Zinszahlung: |
jährlich |
Zinsberechungsmethode: |
taggenau bzw. act / act |
Laufzeit: |
- Neuemissionen: 5 Jahre
- börsennotierte Titel: ca. 1 Monat - 5 Jahre
|
Rückzahlung |
zum Nennwert |
Erwerber: |
ab Börseneinführung: jedermann |
Verkauf / vorz. Rückgabe: |
täglicher Verkauf zum Börsenkurs nach Börseneinführung |
Übertragbarkeit: |
nach Börseneinführung an jedermann, vorher: nur natürliche Personen und gebietsansässige Einrichtungen |
Lieferung: |
Wertrechte, keine effektiven Stücke |
Kosten & Gebühren: |
Depotgebühren beim Kreditinstitut, ansonsten keine Kosten |
Verkaufsstellen: |
Banken, Sparkassen etc. |
|
Schuldbuchforderungen:
Wesen:
Zur Begebung einer Emission beauftragt der Bundesminister der Finanzen die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
(im Folgenden Deutsche Finanzagentur) in Frankfurt einen bestimmten Nennbetrag in das Bundesschuldbuch (Datei)
als Sammelschuldbuchforderung für die Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG Frankfurt als Treuhänder einzutragen.
Die Bundeswertpapiere:
- werden durch die Eintragung in das Schuldbuch beurkundet.
- haben die gleichen Eigenschaften wie Effekten.
- unterliegen ebenso wie verbriefte Wertpapiere dem Sachenrecht und nicht dem Schuldrecht.
Bedeutung:
* Die Schuldnerin (Emittentin) spart sich Druckkosten, weil keine Urkunden gedruckt werden.
* Der Anleger (Gläubiger) kann die Urkunden nicht mehr verlieren. Die Depotgebühren für Wertrechte sind oftmals niedriger als bei effektiven Stücken.
Kommentare
Durchschnittliche Leserbewertung: |
|
|
|
Beispiele fehlen, Lenchen1997, 30.05.2017 |
Beispielrechnungen wären auch ganz hilfreich.. |
|
|
|
Aktualisierung, TobiasH, 23.09.2008 |
Der Artikel wurde im September 2008 komplett überarbeitet und den neuen Regelungen angepasst. |
|
|
|
Einfach Top, Bine89, 25.03.2007 |
Sau sau geil!!! Schreibe am Mo ne Arbeit darüber und hatte garkein Plan :/ Jetz wenigstens etwas super gut !!! :) Viele Grüße Bine :) |
|
|
|
SUPI, Schnalle2005, 29.09.2006 |
Super, sitzen gerade im Unterricht in BWL und hier steht alles drin, was wir für unsere Tabelle brauchen!!!!!
*DANKE* und viel Spaß noch beim Lernen ;) |
|
|
|
|
supi, gini_87, 19.04.2006 |
der hammer genauso wie bei going public seminaren
perfekt erklärt danke mach weiter so!!! |
|
|
|
super, ciel, 21.10.2005 |
als Lernhilfe super |
|
|
|
Wunderbärchen!, BirgitKSKA, 28.08.2003 |
Sehr gut aufgebaut und erklärt!
Auch sehr hilfreich für die Abschlussprüfung! |
|
|
|
Top Geschichd, sascha17, 24.07.2003 |
Super Artikel mit guten, übersichtlichen Tabellen!!! |
|
|
|
KLASSE !!!, Sibbey, 23.07.2003 |
Super kompakt, viele Info´s !!! |
|
|
|
Perfekt!, Hattric, 26.03.2003 |
Übersichtliche Gestaltung, hat mir sehr geholfen! |
|
|
|
neue Bedingungen für Bobl, Herrmann, 12.02.2003 |
Ab 2003 gibt es neue Emissionsbedingungen für Bundesobligationen. |
|
|
|
Super Artikel... aber VORSICHT!!, Moe, 12.02.2003 |
Mindestanlagebeträge haben sich zum Teil geändert und Bundesobligationen werden seit 04.02.03 nicht mehr als Daueremission ausgegeben.Ansonsten erstklassig!!!
Für Referat perfekt!!! |
|
|
|
|
Für Ausarbeitung perfekt, xxxSunnyxxx, 05.11.2002 |
Der Artikel hat mir sehr geholfen, brauchte genau das für meine Ausarbeitung!!!
Danke! |
|
|
|
Tabellen, AzzKikr, 18.10.2002 |
Hallo Patrick,
mir gefallen vor allem die übersichtlich gestalteten Tabellen. |
|
|
|
Mindestanlagebetrag Bundesschätzchen, Azubi1, 04.04.2002 |
liegt bei 50 Euro! [Anm.d.Red. - Betrag wurde korrigiert.] |
|
|
|
|
|
| |