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Öffentliche Anleihen und Bundeswertpapiere

Emittenten:

  • Bund
  • Länder
  • Gemeinden / Städte / Gemeindeverbände
  • öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
  • Sondervermögen des Bundes. Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds etc.

Bedeutung öffentlicher Anleihen:

Öffentliche Anleihen dienen der Beschaffung von kurz-, mittel- und langfristigem Kapital zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben im Rahmen außerordentlicher Haushalte und zur Finanzierung von Investitionen der Sondervermögen des Bundes. Ausserdem dienen sie der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Spezialkreditinstituten (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank).

Kommunalanleihen werden von Großstädten emittiert. Die Steuerkraft der Bürger dieser Stadt sowie das Vermögen der Kommune sichert die Rückzahlung. Es erfolgt aber keine hypothekarische Absicherung.

Sicherheit und Besicherung:

Die Steuerkraft des Bundes und sein sonstiges Vermögen stehen als Sicherheiten hinter den Schuldverschreibungen. Schuldverschreibungen des Bundes werden wegen ihrer hohen Rückzahungswahrscheinlichkeit als Sicherheiten für Kredite mit ca. 90 % vom Kurswert bewertet.

Arten von Bundeswertpapieren:

Bundesanleihen:

 Emissionsrythmus:  Einmalemission
 Emissionsverfahren:  Tenderverfahren, bietungsberechtigt sind nur die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemission, Mindestgebot 1 Mio. EUR
 Börsenhandel:  amtlicher Börsenhandel
 Stückelung:  0,01 EUR
 Mindestauftragswert:  0,01 EUR
 Anlagehöchstbetrag:  unbeschränkt
 Zinszahlung:  jährliche Zinszahlung bei Anleihen mit festem Zinssatz / i.d.R. vierteljährliche Zinszahlung bei variabler Verzinsung, d.h. bei Floatern (Floating-Rate-Notes)
 Zinsberechnungsmethode:  fester bzw. konstanter Zinssatz: act / act; variable Verzinsung bzw. Floater: act/360
 Laufzeit:  - Neuemissionen: i.d.R. 10 Jahre, möglich auch 30 Jahre
 - börsennotierte Titel: ca. 1 Monat bis unter 30 Jahren
 Rückzahlung  zum Nennwert
 Erwerber:  jedermann
 Verkauf / vorz. Rückgabe:  nach Börseneinführung täglicher Verkauf zum Börsenkurs
 Übertragbarkeit:  jederzeit
 Lieferung:  Wertrechte, keine effektiven Stücke
 Kosten & Gebühren:  Depotgebühren beim Kreditinstitut, ansonsten keine Kosten
 Verkaufsstellen:  Banken, Sparkassen etc.

Bundesobligationen:

 Emissionsrythmus:  Daueremission im Februar, Mai, Oktober
 Emissionsverfahren:  Tenderverfahren
 Börsenhandel:  amtlicher Börsenhandel
 Stückelung:  0,01 EUR
 Anlagehöchstbetrag:  unbeschränkt
 Zinszahlung:  jährlich
 Zinsberechungsmethode:  taggenau bzw. act / act
 Laufzeit:  - Neuemissionen: 5 Jahre
 - börsennotierte Titel: ca. 1 Monat - 5 Jahre
 Rückzahlung  zum Nennwert
 Erwerber:  ab Börseneinführung: jedermann
 Verkauf / vorz. Rückgabe:  täglicher Verkauf zum Börsenkurs nach Börseneinführung
 Übertragbarkeit:  nach Börseneinführung an jedermann, vorher: nur natürliche Personen und gebietsansässige Einrichtungen
 Lieferung:  Wertrechte, keine effektiven Stücke
 Kosten & Gebühren:  Depotgebühren beim Kreditinstitut, ansonsten keine Kosten
 Verkaufsstellen:  Banken, Sparkassen etc.

Schuldbuchforderungen:

Wesen:
Zur Begebung einer Emission beauftragt der Bundesminister der Finanzen die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (im Folgenden Deutsche Finanzagentur) in Frankfurt einen bestimmten Nennbetrag in das Bundesschuldbuch (Datei) als Sammelschuldbuchforderung für die Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG Frankfurt als Treuhänder einzutragen.

Die Bundeswertpapiere:
- werden durch die Eintragung in das Schuldbuch beurkundet.
- haben die gleichen Eigenschaften wie Effekten.
- unterliegen ebenso wie verbriefte Wertpapiere dem Sachenrecht und nicht dem Schuldrecht.


Bedeutung:

* Die Schuldnerin (Emittentin) spart sich Druckkosten, weil keine Urkunden gedruckt werden.
* Der Anleger (Gläubiger) kann die Urkunden nicht mehr verlieren. Die Depotgebühren für Wertrechte sind oftmals niedriger als bei effektiven Stücken.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Beispiele fehlen, Lenchen1997, 30.05.2017
Beispielrechnungen wären auch ganz hilfreich..
Aktualisierung, TobiasH, 23.09.2008
Der Artikel wurde im September 2008 komplett überarbeitet und den neuen Regelungen angepasst.
Einfach Top, Bine89, 25.03.2007
Sau sau geil!!! Schreibe am Mo ne Arbeit darüber und hatte garkein Plan :/ Jetz wenigstens etwas super gut !!! :) Viele Grüße Bine :)
SUPI, Schnalle2005, 29.09.2006
Super, sitzen gerade im Unterricht in BWL und hier steht alles drin, was wir für unsere Tabelle brauchen!!!!! *DANKE* und viel Spaß noch beim Lernen ;)
Top, Bankazubi2004, 25.04.2006
Mehr ist nicht zu sagen!
supi, gini_87, 19.04.2006
der hammer genauso wie bei going public seminaren perfekt erklärt danke mach weiter so!!!
super, ciel, 21.10.2005
als Lernhilfe super
Wunderbärchen!, BirgitKSKA, 28.08.2003
Sehr gut aufgebaut und erklärt! Auch sehr hilfreich für die Abschlussprüfung!
Top Geschichd, sascha17, 24.07.2003
Super Artikel mit guten, übersichtlichen Tabellen!!!
KLASSE !!!, Sibbey, 23.07.2003
Super kompakt, viele Info´s !!!
Perfekt!, Hattric, 26.03.2003
Übersichtliche Gestaltung, hat mir sehr geholfen!
neue Bedingungen für Bobl, Herrmann, 12.02.2003
Ab 2003 gibt es neue Emissionsbedingungen für Bundesobligationen.
Super Artikel... aber VORSICHT!!, Moe, 12.02.2003
Mindestanlagebeträge haben sich zum Teil geändert und Bundesobligationen werden seit 04.02.03 nicht mehr als Daueremission ausgegeben.Ansonsten erstklassig!!! Für Referat perfekt!!!
supi, chrissischroeder, 31.01.2003
übersichtlich, ich finds einfach gut!
Für Ausarbeitung perfekt, xxxSunnyxxx, 05.11.2002
Der Artikel hat mir sehr geholfen, brauchte genau das für meine Ausarbeitung!!! Danke!
Tabellen, AzzKikr, 18.10.2002
Hallo Patrick, mir gefallen vor allem die übersichtlich gestalteten Tabellen.
Mindestanlagebetrag Bundesschätzchen, Azubi1, 04.04.2002
liegt bei 50 Euro! [Anm.d.Red. - Betrag wurde korrigiert.]

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