Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung für Minderjährige zwecks Ausbi
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Lars10
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 11:53
Liebe Leute, es ist doch richtig, dass bei der Eröffnung eines Girokontos für einen Minderjährigen keine Unterschrift der Eltern erforderlich ist, wenn das Konto zur Überweisung der Ausbildungsvergütung benutzt wird????
Wie sieht es aber mit den Vollmachten für die Eltern aus? Kann der Jugendliche die Vollmachten verweigern?
se_spk
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 11:56
Gute Frage!

Soviel ich weiß kann er das aber nicht!
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 11:57
Theorie: Ja, ist möglich.

Praxis: Nein, keine Bank macht es.

Vollmachten Eltern:
Nein, müssen vorhanden sein bei minderjährigen.

-------------------------------------------------

Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


Please visit
http://www.damage-done.de !
Home and Forum of Brainblaster HMFC!

Super09
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 12:06
Thema hatten wir vor kurzem schon mal ausführlich.
Bei Kontoeröffnung für Minderjährige ist die Vollmacht der Eltern(der/des Erziehungsberechtigten)zwingend notwendig.
Schwabke
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 12:15
Wenn es für das Ausbildungsgehalt ist geht es auch ohne Unterschrift der Eltern, dann muss jedoch der Ausbildungsvertrag vorliegen, weil da ja die Eltern dann unterschrieben haben. Gesetzlich wird dann davon ausgegangen, dass der Azubi selber für sich verantwortlich ist.
Super09
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 12:26
@Schwabke
Bitte Quelle für Deine Behauptung angeben.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Filidae
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 12:39
Also, Minderjährige dürfen nur im Rahmen des Dienst- und Arbeitsverhältnisses ein Gehaltskonto selber, d.h. ohne die Unterschrift der Eltern eröffnen, wenn diese dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zugestimmt haben.
Dies gilt jedoch nicht für Ausbildungsverträge.
Fängt Jemand eine Ausbildung an und möchte deshalb ein Girokont eröffnen, dann müssen die gesetzlichen Ver´treter der Kontoeröffnung zustimmen und unterschreiben

_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

Schwabke
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 12:53
@super09
hab ich grad nicht bei mir :-)
hatten dass Thema in der Schule, müsste ich erst zu Hause raussuchen, aber ich gucke gerne nach. Es steht auf jeden im BGB.
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:01
@ Super09:
Erst mal danke für die Zustimmung.

Also, zum Problem:
Ja, es stimmt. Vom Gesetzt her dürften Minderjährige ein Konto eröffnen, wenn sie einen gültigen, von den gesetzlichen Vertrtern ebenfalls unterschriebenen Arbeitsvertrag vorweisen ( oder Ausbildungsvertrag? weiß ich jetzt net genau ).

Dies wird jedoch von kaum einer Bank so gemacht.
Was einige Banken machen, dass sie das Konto eröffnen und das Kind dann bitten, die Unteschriften der Eltern bis in z.B. drei Tagen nachzureichen ( so quasi "schwebend unwirksam" ).
Der Hintergrund hierzu sind u.a. eventuelle spätere Regressansprüche der Eltern.
Allerdings müssen die Eltern auf jeden Fall als verfügungsberechtigte gesetzliche Vertreter eingemeldet sein, wegen Minderjährigkeit.

Wer dies nicht glaubt, nimmt sich bitte nochmal seinen Grill und / oder das Kompaktwissen zur Hand.
Dies sind Basics und kommen ganz am Anfang der Berufsschule vor.

Ist im Prinzip vergleichbar wie mit der Anwendung des Taschengeldparagraphen, das wird in der Praxis auch nie so gehandhabt, wie in der Theorie.

-------------------------------------------------

Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


Please visit
http://www.damage-done.de !
Home and Forum of Brainblaster HMFC!

Chani7
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:10
Hallo,

gem. § 113 I S. 1 BGB dürfen Minderjährige ein Gehaltskonto auch ohne zustimmung der Eltern eröffnen, wenn die Eltern zuvor einem Arbeits- oder Dienstvertrag zugestimmt habe.

Bei einem Ausbildungsvertrag kommt § 113 I S.1 BGB nicht zur Anwendung, da bei diesem Vertrag der Ausbildungszweck im Vordergrund steht und nicht die Arbeit.

Wenn der Minderjährige ein Konto nach Vorlage eines von den Eltern unterschriebenen Arbeits- / Dienstvertrag eröffnet hat, haben die Eltern später keine Regreßansprüche gegen das KI. Der Kontovertrag ist nicht schwebend unwirksam!
philosophin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:12
matthias, endlich kann ich dich mal berichtigen *fg*

diese regelung, dass die unterschrift der eltern nicht notwendig ist, gilt wie oben schon gesagt, nur fuer arbeitsvertraege. der ausbildungsvertrag ist jedoch einzeln geregelt, sodass er nicht hierunter faellt. also ist eine unterschrift zwingend vorgeschrieben!!!!
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:18
@ philo:
argh, es musste ja mal soweit kommen! *g*

@ all:
Wie wir ja schon sagten, es ist unter bestimmten Bedingungen möglich!
Aaaaaaaaaaaaaaaaber:
Fragt mal in eurer Bank, ob die das so machen.
Ich denke, dass dem bei Minimum 85-90% nicht der Fall sein wird!

-------------------------------------------------

Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


Please visit
http://www.damage-done.de !
Home and Forum of Brainblaster HMFC!

philosophin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:31
mw:

noch mal: NEIN, es ist fuer eine ausbildung IN KEINEM FALL moeglich. jedenfalls nicht gesetzeskonform.

und natuerlich musste es soweit kommen. jeder macht mal fehler, und inzwischen bin ich weit genug deine zu erkennen ;)
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:50 - Geaendert am: 08.07.2005 13:51
Und selbst bei einem "richtigen" Dienst- oder Arbeitsvertrag kann die Bank das Konto nicht normal führen und ist auch nicht frei von irgendwelchen Ansprüchen. Die Ausnahmeregelungen des BGB gelten ausdrücklich nur für Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Beschäftigung stehen. D.h. Gehaltseingang OK, Barauszahlung i.d.R. auch.

Wenn der jugendliche aber eine Überweisung abgibt, um sein Prepaid-Handy aufzuladen, dem Roten Kreuz zu spenden oder ein Los der Aktion Mensch zu kaufen: Fehlanzeige.

Im Ergebnis: Minderjährige niemals ein Girokonto ohne Eltern/Vormund eröffnen lassen.

Gruß
Julien
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:51
selbst unter bestimmten bedingungen ist es NIEMALS möglich, ein konto für nen mdj. azubi ohne unterschrift der eltern zu eröffnen.
die entsprechende quelle steht ja oben schon.

keine bank wird das risiko eingehen, nur wegen einer fehlenden unterschrift, schadensersatz leisten zu müssen.

die einzigen KI‘s, die sowas teilweise machen (kenn da auch einen fall dazu), sind SPK‘s, aber die räumen ihren mdj. azubis ja auch dispo aufm girokonto ein, was nur mit zustimmung des gerichtes gehen würde.
black_cat
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 13:59
Ich finds nur lächerlich wieviele Unterschriften man für ein mickriges Konto braucht...
Das ist doch auch nicht mehr normal

Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 14:10
Konten für Minderjährige mit Ausbildungsvertrag-> Unterschriften zwingend
Konten für Minderjährige mit Arbeitsvretrag-> Keine Unterschriften nötig
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2005 14:13 - Geaendert am: 08.07.2005 14:17
@black_cat:

Das "mickrige Konto" ist eine der komplexesten vertraglichen Beziehungen im Alltagsleben, die in vielerlei Hinsicht eine Rolle spielt und einen gewaltigen Vertrauensvorschuss in der besonderen Beuziehung zwischen Bank und Kunde bedeutet und mitunter über Jahrzehnte hinweg besteht. Bedenke nur mal, was eine Bank alles über ihre Kunden erfährt.

Warum sollte gerade dieses Geschäft einem nicht voll geschäftsfähigen und zu schützendem Personenkreis erleichtert werden?

Die vielen Unterschriften sind übrigens nur zwei bis drei.

@mani87:

Höchst zweifelhaft (siehe oben).

Gruß
Julien
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.07.2005 15:00
Wurde ja schon viel Richtiges gesagt. Grundsätzlich benötigt jeder Minderjährige zur Kontoeröffnung die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gem. §107 BGB
Ausnahme bildet nur der §113 im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Da hier aber ein Ausbildungsverhältnis gegeben ist erübrigt sich der §113 BGB, da eine Ausbildung kein Arbeitsverhältnis ist.
AltAzubi
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.07.2005 15:21
Laut SPK-Fachwirt Unterlagen folgendes:

Beim Ausbildungsverhältnis kann ein MJ auch mit seinem Ausbildungsvertrag ohne Zustimmung der Eltern ein Girokonto für sein Azubi-Lohn eröffnen.

Allerdings darf er nur dann Bar über seinen Lohn verfügen. Sobald er Überweisungen usw. abgibt benötigen wir die Zustimmung der Eltern.

=====> Praxis: Da es kaum zu überwachen ist, grundsätzlich die Zustimmung der Eltern, auch wenn rechtlich anders möglich.
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse