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Probleme mit einem Garantiefall
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Sweety1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 10:12
Hallo, ich brauche mal dringend eure Hilfe.
Hat zwar nicht direkt was mit der Bank zu tun, aber trotzdem...
Also, ich habe mir im Januar einen MP3 Player von der Marke Acer gekauft. Nach 1 Monat war das Dingen hin, also ab zurück zum Händler geschickt. Nun bekomme ich nach über 1 Monat eine Nachricht, dass die den MP3 Player nicht reparieren können. Ein Austausch sei auch nicht möglich, weil die das Gerät nicht mehr haben.
Dafür würde ich eine Gutschrift von 85% bekommen. Ein Abzug von 15 % für die Nutzung von dem 1 Monat.
Die haben doch nen Knall.

Können die das einfach so machen?
Unsere Rechtsabteilung kann ich gerade nicht erreichen, sonst würde ich den Kollegen fragen.

Danke schonmal für eure Hilfe

Liebe Grüße
Sweety
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 10:20
Hi, ich bin mir ziemlich sicher, dass die dass nicht dürfen - sofern keine Gebrauchsspuren oder Macken bzw. Beulen, die auf einen Sturz hindeuten würden, vorhanden sind.

Um welchen Betrag handelt es sich denn?

Bist du rechtsschutzversichert? Wenn ja lass deinen Anwalt das regeln.
Dr-Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 10:26
meiner meinung nach können die das nicht machen. frag bei deiner rechtsabteilung mal nach und wenn net schließ ich mich Pro an.
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 10:27
Dürfen sie nicht...du hast nen gesetzlichen Garantieanspruch von 2 Jahren bei versteckten Mängeln!!! BGB :)
Sweety1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 10:38
Naja, der hatte im Januar 107,89 € gekostet und dann wollten die mir nur 91,71 € wieder gutschreiben.
Habe gerade auch schon mit denen geredet und mir was aus den Fingern gesaugt.
Hatte meinen Vater auch gefragt und wärend ich mit dem Händler sprach, kam die Antwort von ihm, dass das nicht ok war. Da habe ich dem Händler einfach gesagt, dass das die Antwort vom Rechtsanwalt sei und dass das nicht rechtmäßig ist und die dann wohl von meinem Rechtsanwalt hören würden.
Nun kriege ich einen andern und den restwert bekomme ich wieder gutgeschrieben, also bekomme ich den vollständigen Wert von 107,89 € wieder.
Die haben doch nen Knall dass die denken, dass die damit durchkommen...
Aber man kanns ja mal versuchen....

Danke euch allen

Liebe Grüße
Sweety
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 10:41
Man muss nur dreist genug sein als Firma :( Schon traurig...aber viele Leute wissen das eben nicht, und ich denk mal das die auch wirklich erfolg bei den meisten damit haben...

Auf einmal bekommst nen neuen...ich dachte die haben den nicht mehr....schweinerei!!!
Dr-Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 10:48
scho irgendwie komisch, gell???
:-))))))
Sweety1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 11:06
also ich bekomme ja nicht das Modell, sondern ein anderes, günstigeres.
Also ist echt ne sauerei von Acer.
Hätte ich von denen nicht gedacht
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 11:10 - Geaendert am: 05.04.2005 11:10
"Dürfen sie nicht...du hast nen gesetzlichen Garantieanspruch von 2 Jahren bei versteckten Mängeln!!! "

Nenenene...da bringst du Garantie und Gewährleistung durcheinander.

Die Garantie, die ein Händler gibt, ist freiwillig (Er garantiert dir zum Beispiel, dass der MP3-Player in 1,5 Jahren immernoch funktioniert oder nicht auseinander fällt usw).

Gewährleistung nach BGB 2 Jahre. Der Händler sagt also, dass der Player zum Zeitpunkt des Kaufes mängelfrei ist. Nicht mehr, nicht weniger. Zu Gunsten des Käufers gilt die ersten 6 Monate nach dem Kauf noch die sog. Beweislastumkehr. Heisst das unterstellt wird, dass der Artikel schon beim Kauf Mängel aufwies und der Händler muss beweisen, dass die nicht der Fall war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Ich glaube allerdings schon gelesen zu haben, dass ein Händler schon berechtigt ist, den Kaufpreis (also die Erstattung) zu mindern, wenn der Kaufgegenstand genutzt wurde.
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 11:12
Naja jetzt bekommst du wenigstens dein Geld wieder, ist aber schon ne Frechheit, was die da gemacht haben!

lg
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 11:15
Deep-Blue...sagte ich aber doch auf versteckte mängel. Ok...hab die wörter wieder durcheinander gebracht...trotzdem war die reaktion nicht okay....
Is ja alles nochmal gut gegangen..denen muss man nur mal auf die Füße treten :)
Breath1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 11:17
Hey ich habe eins dazu gelernt, seit einem bestimmten Vorfall, und das wäre wenn du heutzutage nicht dreist bist geht ja fast gar nichts mehr! Wobei das dreist sein eher in Richtung hartnäckigkeit geht!

Hatte einen Unfall wegen ATU, Rad war falsch montiert!
Crash durchs halbe Kornfeld! Die haben die Kosten übernommen nachdem wir die total fertig gemacht haben, aber nach 2 Monaten waren komischerweise folgen Schäden aufgetreten an Stellen die eigentlich repariert hätten werden müssen! Wenn ein Freund von mir da nicht mächtig dampf gemacht hätte, (Presse, Autobild Artikel usw.), hätten die das einfach so stehen lassen u. nichts mehr gemacht! Ist zwar immer noch nicht alles in Ordnung aber leute, wer da nicht knallhart zuschlägt bei solchen Vereinen kriegt nichts geschenkt! Das war mir eine Lehre! Sry für die Geschichte
aber das beruht alles auf Tatsachen

Lieber mal ein bißchen härter zu Rande gehen und ein bißchen aufstand machen, als immer klein bei zugeben!

Haste schon gut so gemacht, das du dir ein bissl was aus den Fingern gesaugt hast wegen Anwalt und so.
Ein bissl Angst machen hat noch keinem geschadet, vor allem net solchen Abzockefirmen!
(Will ja net alles schlcht reden, denn es gibt auch genügend kompetente Firmen!) so das wars
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 12:50
ich bekomm angst wenn ich das hier lese.

schonmal in den sinn gekommen, dass man auch mit freundlichkeit was erreichen kann?

nur ein kleiner denkansatz:
wie oft brummt ihr den kunden gebühren auf?
sind die immer nötig?
ist eure bank auch eine von diesen "abzocker-firmen"?


früher hab ich über "du musst ein schwein sein in dieser welt" von den prinzen noch gelacht. inzwischen hab ich begriffen wie recht sie damit haben (leider!) und mich fröstelt es immer, wenn ich unter leute gehe.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 13:08 - Geaendert am: 05.04.2005 13:09
ich würd als vorgehen immer vorschlagen:
1. freundlich problem schildern
wenn´s nix nutzt:
2. mit nachdruck klarmachen was man will
wenn´s nix nutzt:
3. chef zu sich holen lassen (da geht schon vielen die Muffe)
wenn´s nix nutzt:
4. dem chef mit anwalt drohen
wenn´s nix nutzt:
5. den tollen trick mit der presse (danke für den tipp), denn kein unternehmer kann sich schlechte kritik leisten!

so müsste eigentlich fast alles klappen!
und wenn´s nix bringt (vorher rechtsschutzversicherung) , dann wird halt geklagt..... du musst ein schwein sein, wenn du im schweinestall umgeben von schweinen lebst!
(traurig aber wahr)
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 13:13
ich schliesse mich dem masterbanker an, man muss halt gleiches geschütz auffahren!
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 13:24
ja genau so würde ich es auch machen
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 13:56
dito
Sweety1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 14:17
Genauso habe ich es ja auch gemacht.
Als ich das gelesen hab, hat mich erst der Schlag getroffen. Dann hab ich kurz nachher angerufen und dem freundlich das Problem nochmal geschildert.
(das mit dem Chef holen, ging nicht, weil ich den chef am telefon hatte)
Freundlich sein hat leider nichts genutzt. Hatte also nur die Wahl unfreundlich zu werden und ihm mit Anwalt zu drohen oder nachzugeben und nachgeben wollte ich nun nicht.
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 14:22
du hast ja bekommen was du wolltest und das ist die hauptsache, oder !?

den typen den du da an der strippe hattest wirst du wahrscheinlich sowieso nie wieder hören geschweige den sehen
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 14:27 - Geaendert am: 05.04.2005 14:31
Der Chef dürfte recht gelassen deinem Schreiben vom Anwalt entgegensehen, wenn! es legitim ist, den Nutzen vom Kaufpreis abzuziehen. Unser Jurist hier konnte mir leider auch nicht weiterhelfen und war sich nicht sicher, ob der Händler das darf oder nicht.

Man sollte schon aufpassen, wenn man mit dem Anwalt droht (ob der wohl einen Finger krumm macht bei 20€ Streitwert?), obwohl man die rechtlichen Rahmen nicht kennt. Kann nach hinten losgehen.

Übrigens, da gleich von Abzockerfirma zu reden finde ich mehr als übertrieben. Jedes Unternehmen muss halt schauen, wo es bleibt. Solang man im gesetzlichen Rahmen handelt, ists nunmal so.
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