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Probleme mit einem Garantiefall
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Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 14:30
@deep blue: wie gesagt wenn man rechtsschutzversichert ist, dann kann man doch drohen, so viel man lustig ist, und wenn man nicht durchkommt, machts ja auch nix, man hat es dann zumindest versucht, oder? was soll denn dabei nach hinten losgehen?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 14:33
In den Bedingungen der Rechtschutzversicherung müsste geregelt sein, in welchen Fällen sie zahlt und in welchen nicht. Im Norfalfall zahlt die Rechtschutz bei Aussicht auf Erfolg. Also is nix einfach mal so mit klagen, wie man will.
Dr-Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 14:36
ich geb Pro aber recht. sobald jemand was von wegen anwalt hört sind die meisten viel kulanter

**************************************************

"Bitte nennt mich nicht arrogant, aber ich glaube, ich bin was Besonderes"

**************************************************

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 14:39
Ich denke eine größere Firma bekommt täglich Drohungen mit dem Anwalt. Braucht ja bloss mal in eure Bank schauen. Vieles wird da sicher auf Kulanz geregelt, obwohl man es nicht müsste.
Aber bin ja kein Jurist :)
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 14:44
also ich hatte auch schon mehrere male meine rechtsschutzversicherung in anspruch genommen und da hat meine versicherung nie gefragt ob der prozess für mich erfolgreich sein würde / könnte, ich habe meinem anwalt einfach die nummer gegeben und das wars, der rest lief von alleine, mein anwalt hat mich dann nur noch angerufen wenn etwas unklar war oder er noch rückfragen hatte, sonst hätte ich das auch nie vorgeschlagen, wenn ich nicht schon selbst erfahrung damit gemacht hätte
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 14:46
@deep blue: sonst würd das ja heissen, wenn du einen was vor die zähne haust, würd das dann keine versicherung übernehmen ! ist aber so, also mir wär das neu mit der aussichtsprüfung
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 15:30 - Geaendert am: 05.04.2005 15:31
Das heisst es normal auch:

"Inhaber einer Rechtsschutzversicherung brauchen sich über solche Dinge im Regelfall keine Gedanken mehr zu machen. Eine Rechtsschutzversicherung macht nämlich das Risiko kalkulierbar. Sie garantiert ihren Versicherten zwar nicht, daß sie in einem Verfahren stets die Nase vorn haben. Doch sie übernimmt die Kosten für jeden versicherten Rechtsstreit - vorausgesetzt, daß Aussicht auf Erfolg besteht."

http://www.advonet.info/ju2306.htm

"Rechtschutzversicherungen enthalten zumeist die Regelung, daß eine Sache nur übernommen wird, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht."

http://www.zingel.de/vs09.htm


"Jedoch übernimmt nicht jede Gesellschaft jeden Streit. Zum einen muss ein Verfahren Aussicht auf Erfolg haben – und zum anderen muss es vom Versicherungsschutz umfasst sein"

http://www.alex-schwarz.de/
Dr-Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 15:36
es kommt auf den anwalt an ob ein verfahren aussicht auf erfolg hat..... erinnert euch doch mal an OJ SIMPSON !!!!!

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"Bitte nennt mich nicht arrogant, aber ich glaube, ich bin was Besonderes"

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Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 15:38
ok, ich schätze wir liegen beide halb richtig und halb falsch, kommt halt eben darauf an, welche leistungen mit inbegriffen sind,

es wäre wo besser zu sagen, wenn man eine gute rechtsschutzversicherung hat, sollte / könnte man zum anwalt gehen
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 15:49
ja aber mit einer rechtsschutzversicherung ist es sinnvoll da die ja die kosten übernehmen
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 16:34
"ja aber mit einer rechtsschutzversicherung ist es sinnvoll da die ja die kosten übernehmen "

Genau DAS war bisher das Thema x-x

Denke auch, dass wir beide schon richtig liegen. Kommt wohl auf die Versicherung an.
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 16:37
eben, in diesem sinne: "gut ist wenn sich kompetenzen ergänzen"
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 16:41
R&V haben ne rechtsschutz mit der man sich fast alles versichern kann!
strafrecht, familienrecht, sachenrecht, zivilrecht......
(schaut mal nach!)
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 16:42
ja aber bei strafsache ist das so ne frage weil die übernehmen nicht alles
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 17:22
und rechtsschutz für familienrecht man bekommt doch prozesskostenhilfe wenn man nicht genug verdient warum sollten dann eigendlich die etwas reicheren andauernd in rechtsschutz zahlen wenn es andere so bekommen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 18:44
Wo sind die Satzzeichen geblieben?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 18:56 - Geaendert am: 05.04.2005 19:00
"warum sollten dann eigendlich die etwas reicheren andauernd in rechtsschutz zahlen wenn es andere so bekommen "

Schoneinmal die Begriffe "Sozialstaat" und "Solidargemeinschaft" gehört? :-) Ich weiss, es ist nicht immer positiv aber that´s life.
Übrigens: Ich habe auch schon Prozesskostenhilfe bekommen. Zahle seit 10 Monaten den Zuschuss zurück. Sobald man nämlich wieder mehr verdient will der Staat sein Geld zurück.


"Wo sind die Satzzeichen geblieben?"

Scheinbar wird überall gespart. Also auch bei den Satzzeichen. :-(
neon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 08:18
Sauerrei! Das diese Kapitalistischen Rubtiere jetzt schon die Satzzeichen wegrationalisieren!
Und des Genitivs Grab wurde auch schon geschaufelt! *heul*
Arme Welt ohne Genitiv und Satzzeichen!
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2005 12:46
och neon du armer!!!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.04.2005 16:07
Zum Thema:

Habe mich noch einmal schlau gemacht. Also:
Der Händler darf tatsächlich den Kaufpreis (also den Betrag der Rückerstattung) mindern, wenn der Kaufgegenstand benutzt wurde.
Anspruchsgrundlage dafür ist der §346 (1) BGB

"(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. "

Damit wäre das geklärt. Der Händler könnte also erstmal beruhigt einer Klage entgegensehen ;-)

Zu klären (dann wahrscheinlich über das Gericht bzw. einen Gutachter) wäre nur mit welchem Betrag der Nutzen abgezogen werden darf.

Also keine "Abzockerfirma", sondern nur Jemand der von seinem Recht auch gebrauch machen wollte.
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