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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Dürft Ihr oder nicht?
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Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 17:51
Hallo,

hab erstmal kurz ne Geschichte zu erzählen und hab danach ne Frage dazu..Ich bin seit Montag unfreiwillig in einer neuen Filiale eingesetzt. Ich wurd heute mit meiner Mitazubine zum Chef und Vize gerufen(sie ist auch noch neu da). Am Anfang des Gespräches fragte er uns, ob wir übernommen werden wollen! Wir meinten beide einstimmig: Nein- wir wollen nich..

Der Chef sagte zu uns, er möchte nicht, daß wir während der Arbeitszeit lernen. Wir sollen das Team unterstützen. Wir haben ca 2 Stunden gelernt am Vortag.

Zudem fahr ich ne knappe Stunde zur Arbeit.Man kotzt mich das an! Wann soll ich denn lernen? Der Laden interessiert mich eh nich mehr-ich will nur noch ne gute AP hinlegen und dann wars das!
Sch*** Verein!

In meiner alten Filiale konnte ich ohne Probleme lernen! Wie ist es bei euch? Dürft Ihr lernen?
Steht iegendwas inner Ausbildungsordnung diesbezüglich drin?

Grüße

Espe

Möge dr Saft mit euch sein!


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 17:58
Mal ja, mal nein, hängt von den Kollegen und dem jeweiligen Chef ab...

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

KfbJule
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2005 18:03
Das kommt immer auf die Abteilung an. bei manchen darf man lernen wenn man nichts mehr zu tun hat und bei anderen wiederrum soll man besser Däumchen drehen, bevor man lernen darf!
Chrischan3010
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 18:03
also ich schau auch schon, das mein filialleiter nicht unbedingt sieht, das ich so lange lerne. musst das halt geschickt verbergen.
ich glaub allerdings, das es auch irgendwo geschrieben steht, das jedem azubi ne bestimmte zeit zu steht in der er lernen kann, weiß nur nicht wo.
Nadine18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 18:13
Also ich durfte schon lernen. Aber wenn viel los war hab ich von selber aufgehört und bin meiner arbeit nachgegangen.
Dann hat auch nie einer was gesagt.
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 18:23
Also wenn ich an langen Tagen, d. h. von 8-18:30, arbeite, dann werd ich ja wohl mal in der Zeit 2 Stunden lernen dürfen.

Wo steht das? Ich muß das wissen...Ich muß auf jeden Fall bestehen, da führt kein Weg dran vorbei-sonst geh ich ein wie n Rauchr ohne Feuer! Ich weiß nich, ob ich noch n halbes Jahr ranhängen würde! Ich muß bestehen und dafür will ich auh was machen-kanns aber nich, weils der Chef nich will-wenn der wüßte, wie ich mich quäle jeden Tag in die Filiale zu kommen!

Möge dr Saft mit euch sein!

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 18:31
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Berufsausbildung im Rahmen einer eine breit angelegten beruflichen Grundbildung und einer für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit speziellen Ausbildung die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln soll.
Folglich dient das Berufsausbildungsverhältnis zwar nicht in erster Linie Erwerbszwecken, sondern der Ausbildung; die Rahmenbedingungen für das Berufsausbildungsverhältnis findet man im Berufsbildungsgesetz (BBiG). http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html
Ergänzend hierzu sind die allgemeinen arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften und –grundsätze zu beachten.

Der Ausbilder hat für den Azubi eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Vermittlung fachlicher, theoretischer und sozialer Grundlagen (Kenntnisse und Fertigkeiten) zur Erreichen des Ausbildungszieles, vgl. u.a. § 6 BBiG. Natürlich wird der Ausbildende auch durch die Ausbildung und die Beschäftigung eigene wirtschaftliche Vorteile haben.

Der Auszubildende muss Weisungen des Ausbilders, die im Rahmen der Berufsausbildung erteilt werden, Folge leisten, vgl. § 9 BBiG; die darin auch angesprochene Lernpflicht kann nicht als Ausrede angeführt werden, dass man im Ausbildungsbetrieb keine Zeit hat, den innerbetrieblichen Tätigkeiten oder der Erledigung von Kundenaufträgen nachzukommen.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2005 19:55
vor der ZP hab ich meinen Filialleiter einfach gefragt, ob es ok ist, wenn nix zu tun ist, ich in meine bücher schaue.
für ihn war das vollkommen in ordnung.
also konnte ich beruhigt lernen und musste mich auch nicht verstecken.
allerdings denke ich schon, dass die arbeitszeit eher dafür da ist, den kollegen auch zu helfen und nicht nur die bücher zu wälzen.

liebe grüße
janka

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 20:03
Meiner Meinung nach sollst du in der Filiale Arbeiten, sofern was zu tuen ist.

Ich hatte während meiner Prüfungszeit die Euroumstellung, da war kein Freiraum für lernen in der Filiale, zudem wurden überstunden gemacht.

Lernen kannst du auch noch nach der Arbeit oder nehm dir ne Woche Urlaub vor der Prüfung.Aber heul nicht rum :-)
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 20:22
Ja mit viel lernen nach der Arbeit is ganz schön wenig...
wie gesagt, ich brauch knapp ne Stunde nach Hause! Das alleine kotzt mich schon tierisch an! Im Urlaub werd ich natürlich auch noch lernen...will aber auch in der Filiale lernen! N paar Kumpels aus der Klasse, dürfen auch während der Arbeitszit lernen...Is doch ungerecht-wenn manche dürfen und manche nich! Man wenn ich ne Frau wär-würd ich schon aus Verzweiflung heulen! :-)

Grüße

Espe

Möge dr Saft mit euch sein!

Jeronimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2005 21:46
Eine Runde Mitleid für das Würstchen! *g*
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 00:11
kanns echt gebrauchen! Der Laden kotzt mich so an-ich darf gar nicht an morgen denken!

Möge dr Saft mit euch sein!

Shiller
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 01:42
Klar ist es ungerecht wenn manche dürfen und manche nicht.
Der Bundeskanzler darf auch da WM endspiel im Stadion sehen und ich nicht! George Clooney dürfte J.Lo ... küssen und ich und Du nicht.
Willkommen im Leben.
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 08:40
im was? Im Leben?
Du meinst in der Hölle!

Ich sitz jetzt hier inner Filiale, hab 5,5 Stunden vor mir, und bin nur am Kotzen...

Kann man sich nich an andere Stellen wenden, um sowas nachzufragen?
Wie kann ich eine Filialversetzung beantragen?

Grüße

Espe

Möge dr Saft mit euch sein!

SweetRose
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.03.2005 08:56
hallo,
also wenn man nichts, aber wirklich nichts zu tun ist, dann soll ich sogar lernen. ich meine dumm rumsitzen ist da auch keine lösung...oder? mal was im grill nachlesen is ja net schlimm...
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 08:57
woher solln denn wir das wissen?

Bei mir in der KSK gibts nen Vordruck, der ander ruft beim Persochef an...der ander tanzt direkt an und der wieder ander machts über den direkten Vorgesetzten...
oder halt übern Ausbilder (statt Personalchef)
marvellangel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.03.2005 10:14
also versetzung kannst du meines wissen über deinen ausbilder in der personalabteilung beantragen.
aber so einfach ist das nicht, glaub ich,da werden erst gespräch geführt, bla bla, musste dir überlegen, ob es dir das wert ist. ich bin auch in der filiale, auf der ich mich nicht wohlfühle, aber schließlich sind wir nicht im kindergarten und laut mobbingstatistik (um es mal überdramatisch auszudrücken) sind es 14,3 millionen arbeitnehmer in dtl. auch nicht *gg*

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 10:35
Du brauchst dir doch nicht so ein Stress machen mit dem ganzen leren. Brauchst eine Stunde zur arbeit. Mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn dann kannst dort lernen. Und ausserdem wirst du die Prüfung sicher bestehen. Die ist nicht schwer. Ich habe während der Arbeit nie gelernt und nur einen langen Tag vor der prüfung noch mal was angeschaut. Und es hat gereicht. Also ganz ruhig bleiben.
Und versetztung solltest du nicht machen. Versuch das nicht emotional zu nehmen. Das sind menschen mit den nur noch kurze Zeit zusammen arbeitest und danach wahrscheinlich nie wieder.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 10:43
In derGeschäftsstelle wird man eingesetzt um dort die Tätigkeiten zu verrichten, die dort anfallen.
Ansonsten könnten die dir ja direkt sagen, komm erst mittags damit du morgens lernen kannst.

Macht nicht so ein trara um die AP, is nicht so schwer wie es immer gedacht wird. Also muss man auch nicht wochenlang vorher lernen.

Und selbst wenn, dafür sind die Freizeit, der Urlaub und die Wochenenden da.

Und jetzt bitte nicht rummemmen, es gibt auch leute die vor der AP überhaupt keinen urlaub zum lernen bekommen.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.03.2005 10:47
denk ich auch!
wenn du mit den öffentlichen fährst, kannste da doch ne stunde in die bücher schauen, wenn du mit dem auto fährst dann halt nicht.
davon mal ganz abgesehen, sollte man eigentlich wissen, dass nicht immer alles fair zu geht. und?
bei uns in der klasse bekommen manche während des schulblocks seminare, in denen die das wiederholen, was nicht verstanden wurde? und wir nicht!
ja und? muß ich mir den rest eben selbst beibringen.
wenn ich mich wegen allem beschweren würde, was mir gegenüber unfair ist, wäre ich ein Motzer wie er in den büchern steht.
also, augen zu und durch! ist ja bald vorbei.... taschakaaaaaa... :)

grüße
janka

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Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter,
die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300
Wörter,
die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25.911 Wörter!
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