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Zusammenfassung Lösungen 1-56 ZP 2002
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Bankomat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2002 17:00 - Geaendert am: 02.10.2002 14:01
Hi,

ich habe mal versucht die Wahrscheinlichsten Antworten zu sammeln. Vielleicht können wir hier so eine Art komplette Musterlösung aufbauen. Fand die viele Klickerei durch die einzelnen Aufgaben sehr mühselig. Ich kann natürlich nciht sagen ob alles richtig ist.


1. 5
2. 4 (steht so im Grill)
3. 4
4. 211,95
5. 120
6. 1
7. 4
8. 3
9. 5
10. 2
11. 4
12 .5,1
13. 1
14. 2 ( Die Frist von 10 Wochen ist falsch – sind nur 6 (Antwort lt. Grill bzw Sparkassen AGB’s).
15. 4
16. 2
17. 5
18. 1,5,2,7,3,6,4
19. 2
20. 4 (Leider kann ich nur schätzen, aber unsere Werbungsexperte in der Bank meinte auch es wäre richtig, wenn nicht kann man diese Aufgabe sicherlich anfechten.)
21. 4,5
22. 5 100% gilt nur bei Privatkunden. Sicherlich sind einige Banken noch an anderen Sicherungssystemen angeschlossen, dass der BuBa aber nur mir einem Eigenanteil von 10%.
23. 5
24. 1
25. 5
26. 6,82
27. 1
28. 20.03.2002 und 20.03.2009
29. 3
30. 3
31. 5
32. 1,58
33. 1 leider scheint es doch die Rentenversicherung zu sein. Die Rentenversicherung zahlt im Fall der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit.
34. 5 per Mehrheitsentscheid (ist bekloppte Aufgabe oder auch die 3)
35. 4
36. 3
37. 4 Das Ding im Erdgeschoss nennt sich Panikverschluß/Panikveriegelung und ist OK
38. 1
39. 3
40. 5
41. 4
42. 4 (Die Haftung ist ja durch die Einlage bestimmt)
43. 2
44. 2 (Möglich ist auch die 1, jedoch haben wir in diesem Fall Formfreiheit, d .h. die Schriftform ist nicht notwendig, also hoffentlich auch nicht die Unterschrift)
45. 5
46. 3
47. 2
48. 2
49. 20111,07
50. 4
51. 760,03
52. 2 – 509,04
53. 2 – 760,03
54. 2 (Sie wollte ja 30.000 anlegen, beim abgezinsten würde sie zwar 30000 rausbekommen, aber weniger anlegen.)
55. 3
56. 1 Sparbrief ist ein Rektapapier und der Rest vom Satz stimmt. Jedes Rektapapier ist auch ein Namenspapier. Hoffe das die 1 richtig ist.

Wenn Ihr bei manchen Aufgaben andere Lösungen habt oder das Ding als Wordok. wollt mailt mir bitte: supero@gmx.de .

Oli.O
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2002 17:04
Hallo Oli,

vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast.
slk20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2002 17:30
super! stimme in vielem überein. seht selbst:
1-5
2-4
3-4
4-211,95
5-120
6-1
7-4
8-3
9-5
10-2
11-4
12-4,1
13-1
14-2
15-4
16-2
17-5
18-1,5,2,7,3,6,4
19-3
20-2
21-3,5
22-2
23-5
24-1
25-5
26-2,3%
27-3
28-20.03.02, 20.03.09
29-3
30-1
31-5
32-3,16
33-1
34-1
35-4
36-3
37-4
38-1
39-3
40-5
41-3
42-4
43-2
44-1
45-5
46-3
47-2
48-2
49-20111,07
50-4
51-760,03
52-...
53-...
54-2
55-3
56-5
geb aber keine kommentare ab, is wohl klar. denke nicht dass ich alles richtig hab, aber vielleicht erkennen wir ja den durchschnitt.
superhorni
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2002 17:50
Moin moin,
also hier sind meine unverbindlichen Lösungen.
5
4
4
211,95
120
1
4
3
5
2
4
5-1
1
2
4
2
5
1527364
2
4
1-5
3
5
1
5
6,81
1
20,03,02 20,03,2009
3
3
5
3,16
4
5
4
3
4
1
3
5
4
4
2
1
5
3
4
2
20111,07
4
760,03
3
2 655,20
2
5
1
Texelbach
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2002 20:32
Hey Bankomat, danke für deine Mühe. Ein paar Mitazubis und ich haben unsere Ergebnisse mit den deinen verglichen und es ist wirklich viel identisch. Hoffe das klappt und wird ne ordentliche Note

Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2002 22:15
ich muß euch korrigieren.
Der Ersparnis der Krankenversicherung ist genau die Hälfte von 3,16€, also 1,58€. Denkt mal drüber nach!
Kann nicht anders sein: da stand 14%=110.....
Sie zahlt doch eh nur die Hälfte. Also ist der Ersparnis nur die Hälfte

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2002 22:20
Hi @ all!
Also mit der Aufgabe12 bin ich nicht so einverstanden,weil:
ein Barauszahlungsverbot nur für die bezogene Bank gilt, nicht aber für andere KI, die könnten nämlich theoretisch bar auszahlen.
Und ich meine beim Orderscheck stünde auch "oder an Überbringer".

MfG

Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2002 22:27
auf dem Order scheck seht die Überbringerklausel nicht drauf ansonsten wäre es ein Inhaberpapier also Lösung 1

der V-Scheck darf nur die Zahlstelle nicht bar einlösen, alle anderen KI´s schon also Lösung 5

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2002 22:34
Aber es besteht doch auch ein generelles Barauszahlungsverbot. Also Lösung 4, oder.

Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2002 22:38
@Fraggel:
das stimmt so nicht.
Beispiel: v-Scheck: bezogenes KI Dreba Köln.
Alle anderen KI dürfen den Schack bar ankaufen.
Die beschaffen sich dann das Geld bei der Dreba und zwar nur zur Verrechnung, damit der Scheckaussteller weiß, wer das Dingen eingelöst hat.
Das ist nicht praxisüblich, weil die anderen KIs nicht wissen, ob der Scheck gedeckt ist oder nicht.
Aber rechtlich dürfen sie es. Also Lösung 5

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2002 22:44
@jiballa.
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. Meinte den Orderscheck. Hierfür ist mein Vorschlag Nr. 4

Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2002 22:49
Sorry wieder anderer Meinung.
Davon weiß ich nix, dass der NzV ist.
Aber ich bin 100% sicher, dass da keine Überbringerklausel drauf ist. HAst du den Grill?
Das ist Orderscheck drin, schau mal drauf.
Meld mal eben durch, wenn du dir das angeschaust hast

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2002 22:58
Also die Klausel fehlt!
Da steht an Herr... oder Order!

Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2002 23:00
naja.
Ist doch nur die ZP. Ein Punkt mehr oder weniger, was solls. Ärger dich nicht.
Ich gehe jetzt in die Heia
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2002 12:19
Und das sind die vorläufigen Lösungen (hoffentlich ohne Tippfehler):

1 = 5
2 = 4
3 = 4
4 = 211,95
5 = 120
6 = 1
7 = 4
8 = 3
9 = 5
10 = 2
11 = 4
12 = 5,1
13 = 1
14 = 2
15 = 4
16 = 2
17 = 5
18 = 1,5,2,7,3,6,4
19 = 2
20 = 4
21 = 4,5
22 = 3
23 = 5
24 = 1
25 = 5
26 = 6,82
27 = 1
28 = 20.03.2002, 20.03.2009
29 = 3
30 = 3
31 = 5
32 = 1,58
33 = 6
34 = 3
35 = 4
36 = 3
37 = 4
38 = 1
39 = 3
40 = 5
41 = 4
42 = 4
43 = 2
44 = 1
45 = 5
46 = 3
47 = 4
48 = 2
49 = 20.111,07 +- 0,01
50 = 4
51 = 760,03
52 = 2 Kennziffer/509,40
53 = 2 Kennziffer/760,03 oder 2 Kennziffer/E51
54 = 2
55 = 3
56 = 1

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2002 13:42
Ich hab grad im Grill nachgeschlagen. Find das allerdings nirgends dass ein Verrechnungsscheck bar ausgezahlt werden darf. Kann mir bitte jemand sagen wo das stehen soll?
Klenkes
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2002 13:50
Woher haben Sie die? Worauf basieren die denn? Auf Ihre Vermutungen?
Unbehaun
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2002 14:07 - Geaendert am: 27.09.2002 14:14
Frage die hier stand hat sich erledigt. :)

MfG,

Thomas Unbehaun
----------------------------------------------
E-Mail: thomas.unbehaun@db.com

Groschinger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.09.2002 14:13
Verrechnungsscheck
Lexikon: Gabler Banklexikon

Scheck, bei dem im Unterschied zum Barscheck der Aussteller oder ein späterer Inhaber durch einen nicht mehr abänderbaren quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk "Nur zur Verrechnung" oder gleichlautender Klausel, wie z.B. "Nur zur Gutschrift", dem bezogenen Institut die Barzahlung untersagt hat bzw. bei dem die Barauszahlung durch einen aufgedruckten Verrechnungsscheckvermerk untersagt ist. Das bezogene Geldinstitut darf den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen, wobei die Gutschrift als Zahlung gilt (Art. 39 Abs. 1 und Abs. 2 SchG).

Mit der Verrechnungsklausel sucht der Aussteller bzw. Inhaber der Gefahr vorzubeugen, daß ein Unbefugter den Scheck mißbräuchlich verwendet; denn durch die Buchung läßt sich der letzte Inhaber feststellen. Mißachtet die bezogene Bank das Verrechnungsgebot, so haftet sie dem Aussteller bzw. späteren Inhaber für den daraus entstandenen Schaden, jedoch nur bis zu der Höhe der Schecksumme (Art. 39 Abs. 4 SchG). Der Auszahlung steht es gleich, wenn ein Unbefugter den Scheck beim bezogenen Institut in der Form einlöst, daß er zunächst dort ein Konto eröffnet, das Institut ihm eine entsprechende Gutschrift erteilt und sofort die Verfügung über den gesamten Scheckbetrag gestattet. Dieses Verfahren muß begründete Zweifel an der Berechtigung des Vorlegenden hervorrufen. Eine Mißachtung der gebotenen Sorgfalt führt ohne vertragliche Beziehung zu einer Schadensersatzpflicht der Banken nach § 990 BGB. Der V. bietet aber nur einen schwachen Schutz gegenüber mißbräuchlicher Verwendung: Der Nichtberechtigte kann z.B. das Papier an einen Gutgläubigen aushändigen, der dann den Scheck als berechtigter Inhaber zur Zahlung einreicht.
Dominik21
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2002 17:08
Also: V-Schecks nicht bar!! Sie können auf das Kontoeingereicht werden und dann bar ausgezahlt werden. Dann hat das KI aber pech, wenn der Scheck zurück geht und der Kunde ins soll gerät. (bzw Kunde hat Pech)
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