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Zusammenfassung Lösungen 1-56 ZP 2002
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sabsab19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2002 15:26
@ katja
ja, ist mir schon klar, dass es darum ging, ob man erkennt, ob es sich um einen mwst-freien bereich handelt oder nicht.
meiner meinung nach war aber die fragestellung nicht eindeutig, ob der betrag nun schon brutto ist....wie gesagt, wir haben mal gelernt, dass auf einer rechnung der brutto betrag auszuweisen ist und nicht netto plus mwst, die man sich selber ausrechnen soll
außerdem standt unten was von "auf oben genannten RECHNUNGSBETRAG..." (rechnungsbetrag ist doch immer brutto)
sabsab19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2002 15:29
-t
@katja
mein hauptanliegen ist jedoch, wie man sich da beschweren kann?!?
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2002 15:40
Mit dieser Kritik an der Aufgabenstellung wirst du nichts erreichen können.

In der Aufgabe stand zum einen "819 Euro zzgl. 16 % MWSt". Ich könnte dir genügend Aufgabenstellungen zeigen, wo die Angaben ähnlich (Nettobetrag zzgl. USt) sind. Ob nun in der Aufgabe ein Brutto- oder Nettobetrag angegeben wäre, hätte im übrigen keine Auswirkung auf das Ergebnis gehabt.

Und zum anderen entsprach die Rechnung dem Umsatzsteuergesetz, was vorschreibt, dass unter Unternehmern (Begriff nach dem UStG) der Nettobetrag ausgewiesen sein muss. Das zu wissen wird von keinem Azubi verlangt, allerdings sollte man mit dem Umgang kaufmännischer Abrechnungen vertraut sein, worum es ja auch in der Aufgabe ging.
Robert_Teriitheau
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2008 15:24 - Geaendert am: 01.10.2002 13:20
@ Andi
Die letzte Frage hab ich mir in der ZP auch gestellt als ich die Aufgabe 53 gelesen habe.

@ Stofferla
Die lösungen zur aufgabe 52 und 53 sind im Tread ZP 2002 Folgefehler beantwortet!

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