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Forenübersicht >> Kontoführung

Und/Oder Konto
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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.10.2004 20:25
Kreditaufnahmen und Kontoauflösungen können auch bei Oder-Konten nur gemeinschaftlich vorgenommen werden. Ein Oder-Konto kann von jedem Kontoinhaber in ein Und-Konto umgewandelt werden. Kontovollmachten müssen ebenfalls gemeinsam erteilt werden.


Meine Frage, auch wenns mir ganz schön peinlich ist: Wer kann bei einem Oder Konto eine Vollmacht für einen Dritten einräumen.... nur beide oder jeder einzeln?

Ich dachte bisher immer das dies nur beide Inhaber gemeinsam können, weil dies eine Vertragsänderung ist. Musste mich aber heute belehren lassen und bin mir deshalb total unsicher, obwohl es ne peinliche Frage ist.

Naja, trotzdem danke für die Antworten.

MfG der
Bremer

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:28
Außer Auflösungen kann jeder alleine alles machen, würde ich sagen.

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:34
Also ich würd auch sagen, dass nur beide zusammen eine Vollmacht erteilen dürfen. Es darf aber jeder einzelne die Vollmacht widerrufen. D.h. gibt es z.B. bei Kontoinhabern eines Oder-Kontos Beziehungsproblem und will der andere verhindern, dass sein Partner, dass Gemeinschaftskonto leerräumt, dann kann er die Einzelvollmacht des Partners widerrufen. Dann sind beide nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt.

Grundsätzlich... Vollmachten erteilen gemeinsam (auch beim Oder-Konto), Vollmachten widerrufen darf jeder einzelne Kontoinhaber...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:37
Also, laut Grill müssen an Vollmachtserteilungen alle Inhaber des Oder-Kontos mitwirken, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.10.2004 20:40
Also doch beide gemeinsam?

Eine Anmerkung,
ich habe mir heute mal ganz genau unsere Kontoverträge durchgelesen, und da stand drinne, das jeder alleine auch Vollmachten erteilen kann.

Aber das lässt sich doch alleine in der Praxis schon überhaupt nicht umsetzen, müssen ja immer alle Kto-Inhaber unterschreiben und auch der Bevollmächtigte.

Aber ich hab recht, oder?

jaaaa, doch was gelernt :)
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:43
Hab vorhin ein Formular gefunden auf dem zwischen Und- bzw. Oder_Konto unterschieden wart. Jeweils auf der Rückseite gings auch um die Vollmachtserteilung. Dort stand beim Oder-Konto: Vollmachtserteilung nur gemeinschaftlich von allen Kontoinhabern, Widerruf einer Vollmacht durch einen der Kontoinhaber...

Hast wohl doch was gelernt :-)
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.10.2004 20:45
thx thx thx..

ich glaub ich muss mal ne Überprüfung unserer Formulare veranlassen :)

oder ? *gg*

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 20:47
Wie gesagt im Grill stand die oben beschriebene Regel, aber mit der Anmerkung, wenn etwas anderes vereinbart sei (laut Kontovertrag) dann gelte dies, also bei Euch auch getrennte Erteilung. Wenn die Kontoinhaber unterschreiben, selber Schuld! ;o)

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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.10.2004 20:54
aber wie vereinbart man etwas anderes?
Okay, wenns bei uns im Formular mit aufgeführt ist, ist das ganz einfach vereinbart, aber kann das jede Bank so händeln wie gewünscht? kann ich mir nicht vorstellen.
dazu muss es doch irgendwas schriftliches geben (außer Grill , etc...) BGB oder so!!!

aber danke für die Hilfe!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 22:02
Wenn dann ist die BGB-Regel wohl gemeinsam, Ausnahmen sind Vereinbarungssache....

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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.10.2004 18:39
Also.

Habe heute meinen Chef gefragt, der sagt mir, Grundatzregel wäre jeder kann alles für sich alleine machen. Und zwar sogar

-Konto alleine auflösen?
-Konto alleine umschreiben,
-etc. ?

Ist das richtig? hilfe, verlier voll die Orientierung :)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2004 18:56
So kenne ich das auch, jeder kann alles machen außer Veränderungen des Statusses wie Umschreibungen und Auflösungen.

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MalcolmX
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2004 19:03
also bei und-konto können beide kontoinhaber vollmacht einzen erteilen und widerrufen bei nem oder-konto können nur beide gemeinsam vollmacht erteilen aber jeder kontoinhaber einzelnd vollmachten widerrufen

We are trying so hard hard to survive

Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2004 20:45
@malcolm

Deine Aussage solltest Du nochmal überdenken. Das ist sicherlich die falscheste Aussage, die man treffen kann...
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2004 22:38
Also bei einem Und Konto müssen sie alles gemeinsam machen egal was.Das spielt keine Rolle.

Bei einem Oder Konto dürfen sie einzeln Vollmacht vergeben.Da man ja mit der VOllmacht nicht viel mehr als verfügen kann.
Und da die verfügung auch einzeln möglich ist geht die Erteilung von einer Vollmacht auch einzeln.

DIe Vollmacht kann jedoch vom anderen Kontoinhaber widerrufen werden, so dass der BEvollmächtigte nur noch zusammen mit dem Kontoinhaber verfügen kann der widerrufen hat.

Auflösen kann ein einzelner Kontoinhaber nicht und auch keine neuen Verträge abschliessen.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2004 22:50
Mit den neuen Verträgen ist so eine Sache.... manchmal werden auch Sparkontoeröffnungen u.ä. von einem angenommen mit nur einer Unterschrift, solange es auf den Namen beider ist...

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(Albert Einstein)

doce
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.10.2004 15:35
also in meinem schulbuch steht:

Mitwirken beider Kontoinhaber bei Oder-Konten:
- bei Einräumung eines Dipositionskredits
- bei Erteilung einer Kontovollmacht
- Auflösung des Kontos

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2004 15:37
Bei Erteilung einer Kontovollmacht, stimmt, es sei denn, es ist anderes vereinbart z. B. im Kontovertrag....

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CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.10.2004 18:49
Unter dem Punkt fachwissen hat Patrick Wolf eine Schöne Erklärung zum Thema Konto stehen, bei der auch der Punkt der Oder-Konten behandelt wird.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=5

Peace

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das leben ist eine sexuell übertragene krankheit mit 100% sterblichkeitsrate und wir sind alle infiziert ....

Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.10.2004 21:43
@CouncilofEurope

wie du siehst, habe ich den Originaltext rauskopiert (oben)

Aber an diesem "einfachen" Thema scheiden sich ja schon die Geister. Also, was ist jetzt richtig?
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